Hallo,
hätte gern Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt:
Mir ist vor ca. 2-3 Monaten jemand gegen die Frontstoßstange gefahren, aufgrund der relativ geringen Schadenhöhe (Lackschaden) wurde per Kostenvoranschlag reguliert.
Nun ist mir am Wochenende erneut jemand in mein parkendes Auto gefahren, beschädigt wurde Kotflügel und Fahrertür. Diesmal wurde ein Gutachten erstellt.
Da ich den Lackschaden an der Stoßstange noch nicht beheben lassen habe, muss ich damit rechnen, dass dieser Vorschaden angerechnet wird, auch wenn die Schadenstellen keinen "örtlichen" Zusammenhang darstellen?
Würde der komplette Betrag des Vorschadens in Abzug gebracht werden?
Danke schon mal.
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-- Editiert am 08.10.2009 18:26
Anrechnung von Vorschaden nach Verkehrsunfall
8. Oktober 2009
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Frage vom 8. Oktober 2009 | 18:24
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 8x hilfreich)
Anrechnung von Vorschaden nach Verkehrsunfall
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2009 | 14:04
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
quote:Ja, denn den muss ja der erste Schädiger bezahlen!
Würde der komplette Betrag des Vorschadens in Abzug gebracht werden?
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" Ich hab keine Ahnung "
#2
Antwort vom 13. Oktober 2009 | 15:17
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
muss ich damit rechnen, dass dieser Vorschaden angerechnet wird, auch wenn die Schadenstellen keinen "örtlichen" Zusammenhang darstellen
Wenn du eine Komplettlackierung der Teile willst, ja.
Wenn du nur Kotflügel und Fahrertür austauschen/lackieren läßt, sehe ich nicht, wieso ein Stoßstangenschaden dafür irgendeine Relevanz haben sollte.
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2009 | 11:52
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 8x hilfreich)
Danke für die Antworten.
Das wäre auch meine Auffassung, da es sich um 2 verschiedene Schadenbilder handelt und die Stoßstange beim jetzigen Schaden nicht betroffen ist und demzufolge auch nicht in der jetzigen Schadenhöhe enthalten ist.
Die Reparaturkosten für die jetzt beschädigten Teile (Tür und Kotflügel) fallen ja nun mal in der vom Gutachter ermittelten Höhe an, eine Reparatur ist auch unumgänglich, so dass ich einen Abzug eines völlig anders gelagerten Vorschadens nicht nachvollziehen könnte.
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-- Editiert am 15.10.2009 11:56
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