AdvoCard zahlt nicht

22. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
2^sm4rt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
AdvoCard zahlt nicht

Hallo zusammen,
erstmal riesen Lob für diese tolle Seite!
Hier nun mein Problem: Ich war im letzten Jahr angestellt, dann ging ich mittels Aufhebungsvertrag in die Selbstständigkeit(mit Einfirmenvertrag des gleichen Unternehmens), wobei dies unter einer Präambel geschah(wirtschaftliche Schwierigkeit). Nun habe ich selbst wegen finanziellen Problemen meine Selbstständigkeit aufgeben müssen. Im Nachgang stellt sich nun heraus, dass ich von dem Unternehmen getäuscht wurde und somit die Kündigungsschutzklage vermieden werden sollte.(eigeninterpretation)
Nun kontaktierte ich einen Anwalt, der auch bei der AdvoCard um Kostenübernahme bat. Diese jedoch verweigerte mit dem Verweis auf die Bedingungen , dass die Wahrnehmung rechtl. Interssen im Zusammenhang mit einer gewerbl. (...) Tätigkeit nicht versichert ist. (Hatte Vers.schutz für Nichtselbständige.)
Nun meine Frage: Die Schließung des Aufhebungsvertrags fällt doch sehr wohl unter den Arbeitsrechtsschutz für Nichtselbständige, oder?
2. Frage: da auch eine zweite Anfrage kein pos. Ergebnis brachte, ist eine Klage gg die AdvoCard anzuraten?

Bedanke mich für jede Hilfe die ich kriegen kann!!!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Tut mir leid Ihnen keine befriedigende Antwort geben zu können.

Ihr Fall ist nicht versichert.

Eine Klage gegen- Anwalt´s Liebling ( Advocard ) wäre aussichtslos und würde nur unnötige Kosten verursachen.

Leider keine Chance für Sie.

Mit freundlichen Grüßen
NWG100

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich muss nwg100 Recht geben. Grund des Aufhebungsvertrages war der Eintritt in die Selbständigkeit.
Als Selbständiger stellte man eine evtl. Täuschung fest. Der Rechtsstreit beginnt auch erst in der Selbständigkeit.
Ich meine, den Rechtschutz hättest du erweitern müssen.
Sprich doch mal die Advokat wegen Kulanz an und erzähle von diesem Forum, evtl. hats eine Wirkung.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@ikarus02

Wenn es bei einem Rechtsstreit jetzt um den Aufhebungsvertrag geht, und dieser angefochten werden soll, so ist der Ursprung des Rechtsstreits eben in diesem Vertrag zu sehen. Zum Zeitpunkt dieser Vertragsvereinbarung dürfte doch noch ein Angestelltenverhältnis bestanden haben, oder? Somit müßt meines Erachtens die RSV zahlen.

Geht es bei der Streitigkeit jetzt um die Zeit der selbständigen Tätigkeit, so muss ich meinen Vorrednern Recht geben. Diese ist nicht versichert und wäre es im Übrigen auch nicht, wenn der Tarif entpsrechend in einen für Selbständige geändert worden wäre (habe ich gerade selber erfahren müssen). Allerdings wäre zu prüfen, wenn Du nur für einen Auftraggeber tätig warst, ob nicht nicht vielleicht im juristischen Sinn doch noch ein Angestelltenverhältnis vorgelegen hat. Es gibt einige Kriterien, die in diesem Zusammenhang zu prüfen wären:

1. War vertraglich geregelt, dass Du nur für einen Auftraggeber arbeiten darfst?

2. Warst Du trotz Selbständigkeit weisungsgebunden?

3. Konntest Du frei über die Gestaltung Deiner Arbeitsweise, insbesondere Deiner Arbeitszeit bestimmen?

4. Hast Du selber das unternehmerische Risiko getragen und auf eigene Rechnung gearbeitet?

Wenn sich anhand dieser Kriterien ein Vertragsverhältnis herausstellt, dass eher dem eines Angestellten entspricht, dann sollte dieses vor dem Arbeitsgericht überprüft werden. Wenn das Angestelltenverhältnis bejaht werden sollte, bringt Dir das natürlich erhebliche weitere Vorteile (Kündigungsschutz, Sozialversicherung etc.). Hier ist ein richtig guter Arbeitsrechtsanwalt gefordert. In diesem Fall müsste das im Übrigen auch wiederum die RSV tragen, die eine entgültige Entscheidung aber möglicherweise vom Ausgang des Verfahrens abhängig machen wird. Besprich das mit Deinem Anwalt, der hoffentlich im Arbeitsrecht versiert ist.

Viel Erfolg

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@ikarus02

Wenn es bei einem Rechtsstreit jetzt um den Aufhebungsvertrag geht, und dieser angefochten werden soll, so ist der Ursprung des Rechtsstreits eben in diesem Vertrag zu sehen. Zum Zeitpunkt dieser Vertragsvereinbarung dürfte doch noch ein Angestelltenverhältnis bestanden haben, oder? Somit müßt meines Erachtens die RSV zahlen.

Geht es bei der Streitigkeit jetzt um die Zeit der selbständigen Tätigkeit, so muss ich meinen Vorrednern Recht geben. Diese ist nicht versichert und wäre es im Übrigen auch nicht, wenn der Tarif entpsrechend in einen für Selbständige geändert worden wäre (habe ich gerade selber erfahren müssen). Allerdings wäre zu prüfen, wenn Du nur für einen Auftraggeber tätig warst, ob nicht nicht vielleicht im juristischen Sinn doch noch ein Angestelltenverhältnis vorgelegen hat. Es gibt einige Kriterien, die in diesem Zusammenhang zu prüfen wären:

1. War vertraglich geregelt, dass Du nur für einen Auftraggeber arbeiten darfst?

2. Warst Du trotz Selbständigkeit weisungsgebunden?

3. Konntest Du frei über die Gestaltung Deiner Arbeitsweise, insbesondere Deiner Arbeitszeit bestimmen?

4. Hast Du selber das unternehmerische Risiko getragen und auf eigene Rechnung gearbeitet?

Wenn sich anhand dieser Kriterien ein Vertragsverhältnis herausstellt, dass eher dem eines Angestellten entspricht, dann sollte dieses vor dem Arbeitsgericht überprüft werden. Wenn das Angestelltenverhältnis bejaht werden sollte, bringt Dir das natürlich erhebliche weitere Vorteile (Kündigungsschutz, Sozialversicherung etc.). Hier ist ein richtig guter Arbeitsrechtsanwalt gefordert. In diesem Fall müsste das im Übrigen auch wiederum die RSV tragen, die eine entgültige Entscheidung aber möglicherweise vom Ausgang des Verfahrens abhängig machen wird. Besprich das mit Deinem Anwalt, der hoffentlich im Arbeitsrecht versiert ist.

Viel Erfolg

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Da kann doch hin und her diskutiert werden. Der Fall ist eindeutig, die Versicherung wird und muss nicht leisten. Punkt-Basta und aus.

Eine MINI-Chance sehe ich noch-aber nur ganz mini.
Anrufen, Tränendrüse einschalten, Vorschlag den Versicherungsumfang zu erweitern und auf eine kulante Lösung hoffen ( vielleicht 50 % )
Aber wie gesagt, nur minimale Erfolgsaussichten.

Nwg 100

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

So eindeutig ist das überhaupt nicht. Der Aufhebungsvertrag betrifft ein Angestelltenverhältnis. Wenn dieser nun angefochten werden soll, und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Arbeitsrechtsschutz versichert war, dann muss die Rechtsschutzversicherung bezahlen. Warum sollte die in diesem Fall von der Leistungspflicht befreit sein????

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Axel,

danke für Ihren Beitrag ein interessanter Aspekt-hab ich mir auch schon überlegt.

Denke jedoch es wird nicht funktionieren hier eine Leistungsbereitschaft herzuleiten.

Würde daher meine Mini-Chance versuchen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Grüße
nwg 100

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
2^sm4rt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Vielen DAnk!!!

Es ist in der Tat so, dass wir den Aufhebungsvertrag anfechten wollen und ich zu diesem Zeitpunkt voll versichert gewesen bin. (also auch im Arbeitsrecht).
Nun steht ja die Frage, ob die Leistungsfreiheit der AdvoCard aufgrund der Tatsache berechtigt ist, weil ich den Vers.schutz hätte erweitern müssen, mit Eintritt in die Selbstständigkeit.
Eine andere Frage ist ja auch, was wäre, wenn ich nach dem Aufhebungsvertrag nicht in die Selbstständigkeit, sondern in eine andere Tätigkeit gegangen wäre. Meiner Meinung nach war ich zum Zeitpunkt des Aufhebungsvertrags auch angestellt und somit arbeitsrechtschutz- versichert. Dabei kann es doch nicht erheblich sein, wann nun angefochten wird und welche Tätigkeit man zu diesem Zeitpunkt nachgeht. Andersherum gefragt, wann würde denn dann die RS-Vers. leisten???

Übrigens Tränendrüse funktioniert nicht, da ich in die Selbstständigkeit gegangen bin als Einfirmenvertreter für die Aachen Münchener und die AdvoCard im Unternehmensverbund steht. Was aber kein Grund für eine Ablehnung ist!
Und noch was: war nicht weisungsgebunden, daher auch nicht wie angestellt zu behandeln.

Ich hoffe ihr habt noch ein paar Tips!!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Entscheident für die Frage ob Rechtsschutz oder nicht, ist nicht der Zeitpunkt, wann der Rechtsstreit letztendlich beginnt, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsstreit seinen Ursprung hat. Bei Streitigkeiten aus Verträgen gilt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Unterschrift) als Ursprungszeitpunkt. (§ 4 ARB 2003) Also besteht meines Erachtens Rechtsschutz.
Auch musstest Du nicht den bestehenden Vertrag erweitern. Mit einem Verzicht auf eine Vertragserweiterung verzichtest Du lediglich auf eine Erweiterung des Versicherungsschutzes, eben auf den Bereich der Selbständigkeit. Alle Rechtsangelegenheiten, die Dich privat betreffen, bleiben weiterhin versichert.

Möglicherweise liegt der Grund für die Leistungsverweigerung tatsächlich darin, dass Du gegen eine Versicherung vorgehen willst, zu deren Verbund eben auch der Rechtsschutzversicher gehört. Auch wenn das eigentlich kein Grund wäre.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

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