1½ Jahre keine KFZ- Beiträge abgebucht!

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)
1½ Jahre keine KFZ- Beiträge abgebucht!

Folgendes Problem:
Mein Vater zahlt ½ jährlich seine KFZ-Versicherung. Nun hat er vor ca. 7 Tagen den Nachweis über seine Policen, mit den für 2005 bezahlten Beiträgen bekommen. Dabei fehlte die Aufstellung der KFZ-Versicherung und der Beiträge.
Wir haben dann seine Kontoauszüge durchgesehen, aber keine Abbuchungen für die KFZ-Versicherung festgestellt. Fakt ist nun: daß für das Jahr 2005 keine Beiträge zur KFZ-Versicherung abgebucht wurden!!!
Daraufhin haben wir sofort die Versicherung angeschrieben und um Klärung gebeten.
Nun das Schreiben der Versicherung, daß Ihnen da wohl ein Versehen passiert sei. Die Beiträge zur KFZ-Versicherung wurden nun schon seit Mai 2004 nicht mehr abgebucht (in der Aufstellung 2004 aber komplett enthalten)!!! Im Schreiben teilt die Versicherung nun mit, daß sie die Beiträge ca. 1200,- €, komplette Summe, sofort vom Konto abbuchen wird.
Kann er Ratenzahlung verlangen? Müssen die Beiträge vollständig bezahlt werden?

Probleme mit der Versicherung?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

ja, verjährt ist die sache noch nicht.

grundsätzlich hat ein versicherungsnehmer die prämien auch bereitzuhalten. wenn also mal nicht gebucht wird muss man trotzdem damit rechnen, dass die buchung kommt. mehrfache raten müssen so auch angespart werden.

in deinem fall ist der versicherer nicht ganz unschuldig. bei dem zeitraum kann man schon sagen, da wurde was versäumt. einer freundlichen bitte auf ratenzahlung wird man auch mit sicherheit nachkommen. eine verpflichtung besteht allerdings nicht.

gruß
mF

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Das sehe ich wie mFriese.

Sie trifft hier eine Mitschuld. Bitten Sie um Ratenzahlung, i.d.R. wird dese auch gewährt.

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#3
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe.
Eine gewisse Mitschuld muß er sich hierbei auch zu sprechen, hätte evtl. die Zahlungsausgänge kontrollieren sollen.
Andrerseits erteilt man ja eine Einzugsermächtigung, damit die Zahlungen pünktlich erfolgen. Gerade bei der KFZ-Haftpflicht ja wichtig. Ohne diese, darf man doch gar nicht fahren!!!
Was mich dabei interessieren würde, was wäre passiert, wenn er einen Unfall gehabt hätte? Die Versicherung hätte doch bestimmt versucht sich da rauszureden, wegen nicht erfolgter Prämienzahlungen - hätten die da eine Chance gehabt? Wie kann man dann dagegen argumentieren?!

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#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

nein.

aber in diesem fall wäre die prämie sicher sofort abgebucht worden, ohne ratenzahlung etc.

versicherungsschutz bestand. lastschrift ist holschuld, also nicht euer verschulden.

gruß mF

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#5
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

@ mFriese
Dankeschön!
Gibt es zu ... lastschrift ist holschuld ... vielleicht einen §, wo ich das mal nachlesen kann?

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#6
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Was mir da auch noch einfällt: Was wäre denn, wenn das Konto in so einem Fall nicht ausreichend gedeckt wäre und die gesamte Prämie somit nicht abgebucht werden könnte.

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hi,

hier:

http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2004-07-15-02.pdf

da es sich hierbei offensichtlich um eine folgeprämie würde der versicherer eine zahlungsaufforderung mit schicken.

wird der nicht nachgekommen, kommt es zu der sogenannten "qualifizierten mahnung" nach §39 vvg. anschliessend besteht noch genau 14 tage versicherungsschutz, dann ist schluss

ihr braucht euch also erstmal keine sorgen zu machen allerdings die kohle müsst ihr schon auftreiben. bin mir aber auch sicher, das einer zahlungsvereinbarung zugestimmt wird.

gruß mF

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

http://www.uni-Leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2004-07-15-02.pdf. - Danke!

Mein Vater konnte Ratenzahlung mit der Versicherung vereinbaren, war wohl absolut unproblematisch. Ich denke die sind selbst froh, daß es jemand gemerkt hat und gezahlt wird.

Vielen Dank für die Hilfe.:)


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

dafür sind wir doch da ;)

gruß mF

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