Folgendes Problem:
Mein Vater zahlt ½ jährlich seine KFZ-Versicherung. Nun hat er vor ca. 7 Tagen den Nachweis über seine Policen, mit den für 2005 bezahlten Beiträgen bekommen. Dabei fehlte die Aufstellung der KFZ-Versicherung und der Beiträge.
Wir haben dann seine Kontoauszüge durchgesehen, aber keine Abbuchungen für die KFZ-Versicherung festgestellt. Fakt ist nun: daß für das Jahr 2005 keine Beiträge zur KFZ-Versicherung abgebucht wurden!!!
Daraufhin haben wir sofort die Versicherung angeschrieben und um Klärung gebeten.
Nun das Schreiben der Versicherung, daß Ihnen da wohl ein Versehen passiert sei. Die Beiträge zur KFZ-Versicherung wurden nun schon seit Mai 2004 nicht mehr abgebucht (in der Aufstellung 2004 aber komplett enthalten)!!! Im Schreiben teilt die Versicherung nun mit, daß sie die Beiträge ca. 1200,- €, komplette Summe, sofort vom Konto abbuchen wird.
Kann er Ratenzahlung verlangen? Müssen die Beiträge vollständig bezahlt werden?
1½ Jahre keine KFZ- Beiträge abgebucht!
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hi,
ja, verjährt ist die sache noch nicht.
grundsätzlich hat ein versicherungsnehmer die prämien auch bereitzuhalten. wenn also mal nicht gebucht wird muss man trotzdem damit rechnen, dass die buchung kommt. mehrfache raten müssen so auch angespart werden.
in deinem fall ist der versicherer nicht ganz unschuldig. bei dem zeitraum kann man schon sagen, da wurde was versäumt. einer freundlichen bitte auf ratenzahlung wird man auch mit sicherheit nachkommen. eine verpflichtung besteht allerdings nicht.
gruß
mF
Das sehe ich wie mFriese.
Sie trifft hier eine Mitschuld. Bitten Sie um Ratenzahlung, i.d.R. wird dese auch gewährt.
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die Hilfe.
Eine gewisse Mitschuld muß er sich hierbei auch zu sprechen, hätte evtl. die Zahlungsausgänge kontrollieren sollen.
Andrerseits erteilt man ja eine Einzugsermächtigung, damit die Zahlungen pünktlich erfolgen. Gerade bei der KFZ-Haftpflicht ja wichtig. Ohne diese, darf man doch gar nicht fahren!!!
Was mich dabei interessieren würde, was wäre passiert, wenn er einen Unfall gehabt hätte? Die Versicherung hätte doch bestimmt versucht sich da rauszureden, wegen nicht erfolgter Prämienzahlungen - hätten die da eine Chance gehabt? Wie kann man dann dagegen argumentieren?!
nein.
aber in diesem fall wäre die prämie sicher sofort abgebucht worden, ohne ratenzahlung etc.
versicherungsschutz bestand. lastschrift ist holschuld, also nicht euer verschulden.
gruß mF
@ mFriese
Dankeschön!
Gibt es zu ... lastschrift ist holschuld ... vielleicht einen §, wo ich das mal nachlesen kann?
Was mir da auch noch einfällt: Was wäre denn, wenn das Konto in so einem Fall nicht ausreichend gedeckt wäre und die gesamte Prämie somit nicht abgebucht werden könnte.
hi,
hier:
http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2004-07-15-02.pdf
da es sich hierbei offensichtlich um eine folgeprämie würde der versicherer eine zahlungsaufforderung mit schicken.
wird der nicht nachgekommen, kommt es zu der sogenannten "qualifizierten mahnung" nach §39 vvg. anschliessend besteht noch genau 14 tage versicherungsschutz, dann ist schluss
ihr braucht euch also erstmal keine sorgen zu machen allerdings die kohle müsst ihr schon auftreiben. bin mir aber auch sicher, das einer zahlungsvereinbarung zugestimmt wird.
gruß mF
http://www.uni-Leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2004-07-15-02.pdf. - Danke!
Mein Vater konnte Ratenzahlung mit der Versicherung vereinbaren, war wohl absolut unproblematisch. Ich denke die sind selbst froh, daß es jemand gemerkt hat und gezahlt wird.
Vielen Dank für die Hilfe.:)
dafür sind wir doch da
gruß mF
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten