**** Unfall, **** verlangt Regress

21. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
YourDoom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
**** Unfall, **** verlangt Regress

Hallo liebes 123recht Forum,

folgendes ist passiert:
eine Freundin fuhr mit mir als Beifahrer auf einem Parkplatz mit dem **** Auto (ohne Führerschein, als ich ihr es beibringen wollte, ich weiß... großer Fehler).
Sie fuhr gegen einen Zaun, wir haben die Polizei gerufen und die Wahrheit erzählt (ich weiß... großer Fehler).
Nun kamen ca. 114 Euro Polizeigebühren (bezahlt) und 550 Euro **** Selbstbeteiligungsgebühren (bezahlt).

Etwas verzögert kam von der **** Versicherung (Versicherung von ****) unerwartet Regressanspruch über 800 Euro (Zaungebühren), wir einigten uns auf 30 Euro pro Monat und diese Kosten werden nun bezahlt.

Nun kamen insgesamt 17 Monate nach dem Unfall Gebühren von ungefähr 4500 Euro von der **** wegen des Autos.
Ich fragte die Freundin/Fahrerin, sie bekam dieselbe Rechnung (eine ungerade Zahl, Centgenau).
Ich fragte jemanden persönlich, der bei der **** arbeitet, er fragte den **** arbeiter selbst und er behauptet, dass er nicht wusste wem er es schreiben soll, deshalb schrieb er es uns beiden... das Problem: wenn wir keinen Kontakt mehr miteinander hätten (17 Monate ist keine kurze Zeit), dann würden wir separat beide die Gebühren bezahlen und die hätten 9000 Euro (der Gutachter hatte übrigens weniger als 7000 Euro Reparaturkosten geschätzt, die hätten also Gewinn gemacht).

Ok nun dachten wir uns wir haben es geklärt, sie hat eine Einverständnis bei einer Ratenzahlung von 20 Euro bekommen (also insgesamt 30 Euro für den Zaun und 20 Euro für das Auto).
Nun bekomme ich noch eine Mahnung, da ich meine Gebühren nicht bezahle (aber die 20 Euro Ratenzahlung hatten ja bereits eine Einverständnis).

Ich wollte nun widersprechen, ich trau mich jedoch nicht, da noch weitere Gebühren entstehen, wenn ich falsch liege.

Ich habe außerdem gegooglet und herausgefunden, dass man maximal 5000 Euro Regress-Anspruch hat.
4500 Euro für das Auto + 800 Euro für den Zaun sind jedoch mehr, ist das ein anderes Thema? Obwohl es dieselbe Versicherung ist?

Ich wollte fragen, was ihr dazu sagt.

Meine Fragen wären:
- Ist das nicht Betrug, wenn er einfach mal ohne Hinweis beiden separat eine Rechnung schickt?
- Sind die **** Selbstbeteiligungsgebühren hier denn angebracht? Am Ende haben wir ja alles selber bezahlt.
- Was kann ich wegen der Mahnung tun? Soll ich widersprechen?
- Wenn ich widersprechen soll/kann, sollte ich "insgesamt" widersprechen, oder nur "teils"? Wenn teils, dann zu welchen Kosten und welchen Punkten? (Hauptforderung, Zinsen, Verfahrenskosten, Nebenforderung -> 4500 Euro + 70 Euro Gerichtskosten + 5 Euro Mahngebühren)
- Ist der Regress-Anspruch zu hoch?

Liebe Grüße


edit: ich sehe gerade, dass ich im Verkehrsrecht gefragt habe und es noch ein Versicherungsrechtbereich gibt. Falls dieser Thread falsch ist kann ich ihn auch drüben öffnen, oder hätte nichts dagegen, wenn er verschoben wird :D

-- Editiert YourDoom am 21.08.2014 19:37

-- Editiert YourDoom am 21.08.2014 19:39

-- Editiert von Moderator am 21.08.2014 23:40

-- Thema wurde verschoben am 21.08.2014 23:40

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

1. ich sehe hier die Schuld bei beiden, daher könnte auch die V sich auf den Standpunkt stellen, dass beide Gesamtschulderisch dafür haften, der V ist es egal von wem sie das Geld bekommt, Anspruch dürfte gegen beide bestehen. Wie ihr euch intern verabredet ist der V egal

-> daher nein

2.die Sb ist vertraglich vereinbart (550€) , die fällt so oder so an
Am Ende bezahlt ihr alles, weil ohne Fahrerlaubnis gefahren wurde

3. mit der V eine Vereinbarung treffen vielleicht?
Was denn genau widersprechen? Schuldfrage scheint doch klar zu sein

4. das sind ja auch 2 sachen, einmal haftpflicht ( zaun) und einmal vollkasko ( auto), für beides besteht die regressmöglichkeit bis 5000€

Mfg



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""

-- Editiert Moderator am 21.08.2014 23:42

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119544 Beiträge, 39737x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>der Gutachter hatte übrigens weniger als 7000 Euro Reparaturkosten geschätzt, die hätten also Gewinn gemacht <hr size=1 noshade>

Der Schaden besteht ja nicht nur aus den Reparaturkosten ...



quote:<hr size=1 noshade>- Ist das nicht Betrug, wenn er einfach mal ohne Hinweis beiden separat eine Rechnung schickt? <hr size=1 noshade>

Zum einen käme gesamtschulderische Haftung in Betracht, zum andern könnte der Schaden auch einfach geteilt wordne sein.



quote:<hr size=1 noshade>- Sind die Car2go Selbstbeteiligungsgebühren hier denn angebracht? Am Ende haben wir ja alles selber bezahlt. <hr size=1 noshade>

Die wurden wohl bereits in Abzug gebracht, gefodert wird hier nur der Rest?



quote:<hr size=1 noshade>- Was kann ich wegen der Mahnung tun? Soll ich widersprechen? <hr size=1 noshade>

War das nur eine Mahnung oder ein Mahnbescheid?



quote:<hr size=1 noshade>- Ist der Regress-Anspruch zu hoch? <hr size=1 noshade>

Mangels Glaskugel wird das hier niemand sagen können ...

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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Naja, die Regressdeckelung greift nur bei HP. VK und Unerlaubte Handlung ist außen vor.

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1x Hilfreiche Antwort

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