Guten Abend,
bin zu schnell gefahren außerorts und geblitzt worden.
Der Polizist hat jetzt schon massiv Druck gemacht, und will denn Fall nun an das Gericht weiter geben.
Das Fahrzeug ist auf den Vater meiner Verlobten zugelassen, sowohl er, als auch sie haben das Zeugnisverweigerungsrecht inanspruch genommen und dem Polizisten nichts gesagt.
Darf mein "Schwiegervater in spe" nun auch vor Gericht die Aussage verweigern oder nicht, meine Verlobte ist dazu ja in der Lage.
danke für die hilfe im vorraus
-- Editiert von sai am 09.11.2005 20:03:33
zeugnisverweigerungsrecht vor gericht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Bin mir nicht ganz sicher, bei verheiratet ja, da sie mit ihrem Schwiegervater im 2ten Grad verschwägert wären...aber ob das bei Verlöbnis schon gilt, weiß ich nicht.
Der Schwiegervater kann das Zeugnis verweigern mit Blick darauf, dass er annimmt, seine Tochter wäre gefahren.
Seine Tochter / Ihre Verlobte verweigert das Zeugnis, weil sie annimmt, ihr Vater wäre gefahren.
Wieviel km/h zu viel waren es denn ??
Gruß
mister xyz
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StPO § 52
besagt
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt
1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte
ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen; [...]
3. wer mit dem Beschuldigten [...] bis zum zweiten Grad
verschwägert ist oder war.
Floglich hätte Ihr Schwiegervater ein Zeugnisverweigerungsrecht, vorausgesetzt nach der Verlobung gilt man schon als verschwägert. Das steht in dem StPO-§ nicht explizit.
--- editiert vom Admin
Außerdem geht so etwas nicht vor Gericht, wenn anhand des Fotos klar ist, dass es sich beim Fahrer weder um Schwiegervater in spe, noch um Verlobte handelt und die Polizei niemand anderen ermitteln konnte.
Die Ankündigung, dass das Ganze vor Gericht geht, war wohl nur ein Einschüchterungsversuch des Polizisten, um die Aussagebereitschaft zu erhöhen.
Es kann allerdings sein, dass Dein Schwiegervater in Zukunft ein Fahrtenbuch führen muss. Das ist dann eine durchaus unangenehme Begleiterscheinung einer solchen Erinnerungslücke.
Da der Schwiegervater duch eine Verlobung noch nicht verschwägert ist, hätte er kein Zeugnisverweigerungsrecht.
--- editiert vom Admin
okay Danke für eure Hilfe, waren leider viel zu schnell :-(
hoffe, dass die Sache nicht vor Gericht kommt, mal abwarten wie sich das entwickelt..
--- editiert vom Admin
Hallo zusammen
Hat jemand Erfahrungen, wie das mit dem Fahrtenbuch abläuft?
Muss ich dann jede Fahrt eintragen, wenn ich am Verkehr teilnehme ?
Wenn ich beruflich viel mit einem anderen KFZ unterwegs bin ebenfalls?
Wie oft werden die Bücher kontrolliert ?
Wie lang bekommt man die auferlegt ?
Habe keinerlei Erfahrungen damit.
Danke
Ja, jede Fahrt muss vor Fahrtantritt eingetragen werden. Verantwortlich dafür ist der Halter oder sein Beauftragter.
Vor Fahrtantritt müssen Beginn, Name, Vorname, Anschrift des Fahrers, Datum und Uhrzeit des Fahrtbeginns und nach Ende der Fahrt unverzüglich Datum und Uhrzeit des Endes eingetragen werden.
Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen oder auszuhändigen. Die Straßenverkehrsbehörde kann dabei übrigens verlangen, dass das Vorzeigen in der Behörde passiert.
Das Fahrtenbuch wird überwiegend für die Dauer von einem Jahr verhängt. Es muss anschließend ein weiters halbes Jahr aufbewahrt werden.
Da nur der Halter für die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuches verantwortlich ist, wird gegen ihn ein Bußgeld (50€ zzgl. Gebühren, 1 Punkt) verhängt, falls sich bei einer Kontrolle herausstellt, dass es nicht ordnungsgemäß geführt wurde.
Wie oft das Fahrtenbuch kontrolliert wird, hängt sehr stark von der Motivation der Behörde und der Polizei ab, eine solche Kontrolle durchzuführen.
Ein Fahrtenbuch kann bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 20km/h verhängt werden, wenn der Fahrer nicht festgestellt werden konnte.
Hallo hh
Verstehe ich das richtig, das Fahrtenburch muß nur für das Fahrzeug geführt werden, mit welchen man den Verstoß begangen hat.
Betrifft also denjenigen, der gerade mit dem Auto unterwegs ist.
Gruß
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