verkehrszeichen mit außenspiegel angefahren

18. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
hector83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
verkehrszeichen mit außenspiegel angefahren

hallo ihr lieben bin neu hier und hab mal eine verkehrsrechtliche frage

also bin heute mit einem Transporter vom baumarkt über eine Brücke gefahren die 2 sehr schmale Spuren hatte und rechts ein langes rot weiß gestreiftes schild und da der weg zu eng war bin ich mit 20 km dagegen gefahren mit meinem außen spiegel und er ist eingeklappt.

nun ist die frage muss ich das der Polizei melden? bin mir da nie sicher vllt hat ja das schild eine beule oder einen Kratzer. ..

bitte um hilfe lg sandra

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Die Meldung bei der Polizei bringt Ihnen im schlimmsten Fall ein Verfahren wg. Unfallflucht ein, da sie ja offenbar verspätet erfolgen würde.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
hector83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

naja bin nochmal vorbei gefahren ist nix kaputt... ist sowas den ein unfall?

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#3
 Von 
heddi-tb
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Mach Dir mal keinen Kopf. Das Schlimmste, was passieren könnte, ist, dass der Baumarkt Kratzer am Spiegelgehäuse moniert. Ansonsten brauchst Du echt nichts zu befürchten. Hast ja keinen Schaden verursacht.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
naja bin nochmal vorbei gefahren ist nix kaputt... ist sowas den ein unfall?

Was muss in Deiner Welt denn passieren damit es ein Unfall ist?


Ich kenne folgende Definition von "Unfall":
Ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, das die Tötung oder Verletzung einer Person oder einen Sachschaden zur Folge hat.


Du hast mit deinem Fahrzeug (=Straßenverkehr) ein unbewegliches Hindernis getroffen (=warscheinlichkeit für Sachschaden bei 99%). Mit überhöhter Geschwindigkeit.



Mit etwas Glück ist jedoch die Bagatellgrenze nicht überschritten.



quote:
naja bin nochmal vorbei gefahren ist nix kaputt

Es muss nichts kaputt sein, eine Beschädigung (z.B. Kratzer) reichen schon aus.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Und wenn jemand das Ganze beobachtet hat, gibt es evtl. ohnehin noch ein Verfahren wegen Unfallflucht.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Manchmal übertreibt Ihr es aber auch!

Die Zeugen, die sich Nummernschilder notieren, dessen KFZ Bauschilder touchieren die nach Angaben des TE nicht kaputt sind (also wahrscheinlich nur kurz gewackelt haben), und danach zur Polizei gehen und diesen Vorfall zu Anzeige bringen, also diese Zeugen möchte ich nicht als Nachbarn haben...

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

ich sehe sowieso das Verkehrszeichen in der Pflicht - es hätte auch zur Seite gehen oder wenigstens laut rufen können. Eine Teilschuld hat es damit auf jeden Fall.

Sorry, is' Freitag... ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Muemmel hat aber recht. Polizei gibt Ärger.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
toastbemme
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

so ein quatsch, erstens kann niemand nachwiesen wer am Steuer sass
zweitens wenn jemand hinter dir war sieht er das eh nicht beim Transporter, drittens kann da ja jeder kommen und sowad behaupten weil er dir eine reinwurgen will... und viertens ivh glaube nicht das die Polizei das beweisen kann das es wirklich passiert ist. kann ja auch dein Beifahrer den Spiegel umgeklappt haben so dad du durch kommst...

klar sollte sowas nie passieren aber wenn das schild noch steht ist doch alles i.o.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
und viertens ivh glaube nicht das die Polizei das beweisen kann das es wirklich passiert ist. kann ja auch dein Beifahrer den Spiegel umgeklappt haben so dad du durch kommst...

Wenn die Kratzer am Außenspiegel zu denen am Schild passen ... übereinstimmendes Schadensbild nennt man das wohl ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wegen einem eventuellen Kratzer an einem Verkehrsschild wird kein Polizist ein Protokoll aufnehmen.

Ich bin in einer vergleichbaren Situation mal mit meinem Seitenspiegel gegen den Seitenspiegel eines geparkten Wagens gefahren, und mein Spiegel ist eingeklappt (was er ja auch soll in einer solchen Situation).
Der Besitzer des anderen Wagens stand daneben, und hat anschließend zusammen mit mir nach einem Schaden an seinem Auto gesucht.

Ergebnis: bei ihm war kein Kratzer im Lack, und bei mir war auch nichts zu sehen (außer dem eingeklappten Spiegel).

Lass dir also keine grauen Haare wachsen wegen der Geschichte!

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