unfall beim ausparken

15. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
meerschweinzicke
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
unfall beim ausparken

hallo zusammen,
vor knapp 2 monaten hatte ich mein PKW in einem absoluten halteverbot geparkt, beim ausparken ist mir dann jemand ins auto gefahren, diese person hat sich erst vom unfallort entfernt wurde aber durch zeugen zurückgeholt. soweit war alles klar, daher haben wir auch keine polizei geholt. nun sagt die versicherung das sie nur 70% übernehmen wollen, da ich da nicht hätte parken dürfen.
wie kann ich mich dagegen wehren bzw. gibt es ein urteil wo so ein fall schon mal verhandelt wurde.
wäre super wenn hier jemand ahnung hat und mir helfen könnte

vielen dank

lg anke

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35 Antworten
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#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich kann dir kein Urteil nennen, aber eine persönliche Erfahrung:

Vor einigen Jahren ist mir ein Fahrzeug in mein parkendes Auto gerast. Die Polziei hat mich dann abends aus meiner Wohnung geklingelt. Meine größte Sorge war, daß ich aufgrund von Falschparkens eine Mitschuld bekommen könnte. Die Polizisten vor Ort haben mich aber diesbezüglich beruhigt. Eine Mitschuld wegen Falschparkens war ausgeschlossen.

Anders kann es vielleicht aussehen, wenn das parkende Fahrzeug ein erhebliches Gefährdungspotentential darstellt und/oder der Unfall dadurch unvermeidbar war.

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#2
 Von 
meerschweinzicke
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo normi,
danke für deine antwort :-)
hmm, ich habe auf einer bushaltestelle ( am kindergarten, wollte zwergi abholen ) geparkt, so eine die direkt an der strasse ist, also keine einbuchtung hat.

wäre toll, wenn ich nicht zahlen müsste und so ein urteil zum vergleichen wäre nicht schlecht, vielleicht weiß ja noch jemand hier was ich noch machen kann

danke
lg anke

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#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die 30 % 'Eigenbeteiligung' können schon hinkommen:

Falschparker haftet bei Unfall mit
Wer sein Fahrzeug in einem Halteverbot verbotswidrig abstellt, kann bei einem Unfall mit zur Verantwortung gezogen werden, wenn es zu einem Unfall kommt.
Im konkreten Fall stellte ein Autofahrer sein Fahrzeug in einer engen Straße im Halteverbot ab. Es kam zum Unfall, für den er mit 25 % mit zur Verantwortung gezogen wurde. Bereits durch das falsche Parken habe er die verkehrsrechtlichen Regeln verletzt, so dass LG Kiel, 7 S 64/01

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#4
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Falschparker haftet bei Unfall mit*

Das erscheint mit zu pauschal, wie mein Beispiel aus der Praxis zeigt.

*so dass LG Kiel*

Das finde ich interessant. Mein Beispiel stammt aus Kiel und ist dort auch verhandelt worden.

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#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ein hundertprozentig zutreffendes Urteil wird man nie finden:

Mitverursachung eines Unfalls durch Falschparken

Dient das Parkverbot an einer Bushaltestelle nicht nur dem reibungslosen An- und Abfahren der Busse, sondern ersichtlich auch dazu, das gefahrlose Abbiegen von Linienbussen nach links zu ermöglichen, dann ist bei einem Verkehrsunfall, der seine Ursache auch im verkehrswidrigen Parken an der Haltestelle hat, dem Falschparker ein Mitverschulden von 30 Prozent anzulasten.
Stand:01.08.2003

Gericht / Az.: Urteil des LG Karlsruhe vom 20.02.2002 1 S 140/01 DAR 2003, 321

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

@meri

schick uns doch ein noch ein paar urteile, die völlig anders gelagert sind, gähn ....

ich erinnere

>>>beim ausparken ist mir dann jemand

ein parkrempler, mehr nicht. eine frechheit in so einen fall eine mithaftung zu unterstellen. es gibt nicht viele versicherer die soetwas machen. ich wette es ist einer meiner lieblinge :(

problem ist nur, @anke muss sich die 30% jetzt *erstreiten*.

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#7
 Von 
meerschweinzicke
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo zusammen
danke für eure antworten

ist es wichtig das sich die fahrerin beim rückwärts ausparken von ihrem beifahrer hat ablenken lassen?
so hat sie es mir erzählt, sie sagte sie hätte so eng an den pöllern geparkt, das sie die ganze zeit versucht hätte an den pöllern vorbei zu kommen und dabei nicht nach hinten geguckt hätte.
ist es wichtig das die strasse so breit ist das 2 busse aneinander vorbei kommen?

ich habe drei zeugen die den unfall beobachtet haben, wie gesagt hat sie sich vom unfallort entfernt worauf eine zeugin ihr hinterher gefahren ist und sie innerorts überholt hat um sie zum umkehren zu bringen

ich könnte mich in den hintern beissen das keine polizei dabei war.
ich wollte nie vor gericht gehen, doch sie sagt hätten sie dort nicht geparkt, wäre ich ihnen nicht reingefahren

wie sieht es eigentlich mit einem anwalt aus, gesetz dem fall ich muss 30% übernehmen muss ich dann auch 30% der anwaltkosten tragen, oder gar komplett?

ich möchte euch ncht nerven, aber ich dreh bald durch :(

lg anke

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#8
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

Was ist denn da in Kiel los?
Ein Fahrzeug im HaltEverbot ABSTELLEN? Das ist ja sowieso eine unerlaubte Sondernutzung. Da fällt das Haltverbot schon gar nicht mehr ins Gewicht.

Wenn man ein Fahrzeug verbotswidrig im Haltverbot abstellt, dann würde ich dem "Absteller" sogar 100% Schuld zusprechen.
wenn man schon ein Fahrzeug verbotswidrig im öffentlichen Verkehrsraum abstellen muss, dann sollte man das eben nicht auch noch im Haltverbot tun.


0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Was ist denn da in Kiel los?*

Das möchtest du gar nicht alles wissen. :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


*Was ist denn da in Kiel los?*

alles, was nicht angebunden ist :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

>>> hmm, ich habe auf einer bushaltestelle ( am kindergarten, wollte zwergi abholen ) geparkt, so eine die direkt an der strasse ist, also keine einbuchtung hat. <<<<

In dem Alter dem *Zwergie* schon nachdrücklich, weil wahrscheinlich täglich so praktiziert, vormachen, wie man(n) es nicht machen soll bzw. darf!! Mein lieber Gott, was sind uns doch die Füße zum Nicht-Laufen heilig.

Mit Verlaub: Zu faul aus Bequemlichkeit ein paar Schritte mehr zu gehen. Anschließend *heulen*, weil eine Teilschuld zugesprochen wird. Schmerzliche Lehren müssen beim Autofahrer(in) im Geldbeutel ein Loch reißen, dann kommt eventuell die späte Einsicht. 50% wären aus meiner Sicht auch noch angemessen.

Kindergarten - Eltern - Schneeballsystem:
Absolutes Halteverbot:
Wer seinen Pkw im absoluten Halteverbot parkt, darf auch dann abgeschleppt werden, wenn er den Verkehr weder stört noch gefährdet. Insbesondere bei Veranstaltungen ist die Gefahr der „Nacharmer im Schneeballsystem“ sehr wahrscheinlich.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof - Az.: 11 UE 2056/89

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 16.08.2007 04:09:21

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#12
 Von 
meerschweinzicke
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo und guten morgen

ich finds schade das so reagiert wird
ich bin hier nicht am *heulen* und auch gewiss nicht zu faul zum laufen, ich bin "nur" berufstätig, die zeit ist so knapp das ich halt mit dem auto gefahren bin, so wie es alle machen die kurz vor knapp ihre kinder an einem parkplatzarmen platz abholen müssen,

habe lediglich ne frag gestellt ob mir jemand helfen kann

für mich war die sachlage eigentlich klar, hätte es meiner versicherung gemeldet und gut ist, aber es kann auch anders gehen wie man sieht

lg anke

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Einen Falschparker trifft nur dann eine (Teil-)Schuld an einem Unfall, wenn das Falschparken für den Unfall ursächlich war.

Das Falschparken als solches ist aber keine Ursache für einen Unfall. Wer unzulässig auf einer Bushaltstelle parkt, den trifft gar keine Schuld, denn dieses Falschparken ist für den Unfall nicht ursächlich.

Da hätte ganz auch zulässigerweise ein Bus stehen können und dann wäre der Unfall genauso passiert.

Ich würde Dir also empfehlen, einen Anwalt einzuschalten, um Deine berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

@fahrlehrer
Du gibst hier eigentlich immer gute und zuverlässige Antworten. In diesem Fall liegst Du aber völlig daneben.

@meri
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, wo die Haltestelle für den Bus auch zum Linksabbiegen genutzt werden sollte. Der Unfall ist gerade dadurch zustande gekommen, dass dies nicht möglich war. Das Urteil ist daher auf den Fall von meer*******zicke nicht anwendbar, da bei ihr das Falschparken keine Unfallursache war.

@commodore
Dass meer*******zicke hier durchaus hätte abgeschleppt werden dürfen ändert nichts daran, dass sie an dem Unfall keine Schuld und auch keine Teilschuld trägt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ein gerade befragter Zivilrichter ist der Meinung, dass der Abzug von 30 % in Ordnung sei, da das beschädigte Fahrzeug dort nicht parken durfte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

.

-- Editiert von meri am 16.08.2007 11:16:11

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ein gerade befragter Zivilrichter ist der Meinung, dass der Abzug von 30 % in Ordnung sei, da das beschädigte Fahrzeug dort nicht parken durfte.*

Das ist in dieser pauschalen Form Unsinn wie mein Kieler Praxis-Beispiel zeigt. Alle anwesenden Polizisten haben einstimmig gesagt, das Falschparken hätte keinen Einfluß auf die Schuldfrage. Und selbst die gegnerische Versicherung, die immerhin 5500€ berappen mußte, hat die komplette Summe ohne Umschweife gezahlt. Hätten die eine Handhabe gesehen, mir eine Mitschuld anzulasten, hätte sie es sicher versucht.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-- Polizisten haben einstimmig gesagt, das Falschparken hätte keinen Einfluß auf die Schuldfrage. --

Diese Aussage bezieht sich m.E. aber nicht auf die zivilrechtliche Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Diese Aussage bezieht sich m.E. aber nicht auf die zivilrechtliche Frage.*

Sondern?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Bei meer*******zicke war keine Polizei anwesend, sodaß über die Schuldfrage auch keine Aussage gemacht wurde.
Die Schuldfrage im Zivilrecht und Strafrecht ist nicht immer dieselbe, ein Zivilrichter wartet zwar zumeist den Ausgang des Straf/Bußgeldverfahrens ab, muss er aber nicht.


--Das ist in dieser pauschalen Form Unsinn --


Ich habe den Fall, so, wie meer*******zicke ihn schilderte, vorgetragen.
Ob ein anderer Zivilrichter anders urteilt......, wer weiß?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Irgendwie beantwortet dein Posting nicht die Frage, was die Polizisten in dem konkreten Fall gemeint haben könnten, wenn sie sagen, das Falschparken hätte hier keinen Einfluß auf die Schuldfrage.

Was das ganze mit Strafrecht zu tun hat, ist mir nun gänzlich schleierhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@normi:
bei dem TE war keine Polizei anwesend.

Wie es in deinem Falle war, weiß ich nicht.
Es kann aber nicht sein, dass Falschparker ihren Schaden grundsätzlich hundertprozentig ersetzt bekommen. Dies dürfte jedesmal eine Einzelfallentscheidung der Versicherung sein.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

Ich bleibe dabei:

Wenn dort ein Bus gestanden hätte, der dort rechtmäßig parken darf, wäre der Unfall genauso passiert. Das Falschparken hat also mit dem Unfall ursächlich nichts zu tun.

Das Falschparken muss sich mindestens auf das Fahrverhalten des Unfallgegners auswirken, damit eine Teilschuld in Frage kommt.

Daher hat die Fragestellerin auch keine Teilschuld.

Mit google findet man diverse Urteile mit genau diesem Tenor.

Dass Falschparken situationsbedingt zu einer teilschuld führen kann, streite ich dabei gar nicht ab. Im konkreten Fall liegt jedoch so eine Situation nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Wie es in deinem Falle war, weiß ich nicht.*

Doch, das habe ich hier mehrfach geschrieben. Ich habe auch geschrieben, daß mich die Polizei erst zum Unfallort gerufen hat. Du mußt schon die Postings der anderen User lesen.

*Es kann aber nicht sein, dass Falschparker ihren Schaden grundsätzlich hundertprozentig ersetzt bekommen.*

Das hat hier auch niemand behauptet.

*Dies dürfte jedesmal eine Einzelfallentscheidung der Versicherung sein.*

So ist es. Wie auch hh richtig ausführte, hängt es entscheidend davon ab, ob das parkende Fahrzeug für den Unfall ursächlich heranzuziehen ist.

Irgendwie bist du mit deinem Posting wieder meiner Frage ausgewichen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hm??

viel stoff um wenig brot ;)

schon gemerkt? hier ist kein *unfall* in dem sinne passiert. der fliessende verkehr nicht im geschehen involviert.

nur ein parkrempler, mehr nicht, und das auch noch mit anschliessender unfallflucht.

es gibt gar keine grundlage für eine mithaftung!!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)




BGB Bürgerliches Gesetzbuch Rechtsstand: 1.7.2007
Verweise


§ 254 Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

@meri

nun mal butter bei die fische

welchen umstand willst du der fragestellerin hier konkret vorwerfen um ein mitverschulden zu begründen?

allein das halteverbot??

reicht erstmal nicht, kein grund oder recht das fahrzeug zu beschädigen.

von einer behinderung oder sichtbehinderung wissen wir auch nichts und selbst wenn, hätte der schädiger ja ein oder zwei minuten warten können anstelle mit hauruck loszufahren.

ich sehe absolut keinen grund für die anteilige haftung und möchte jetzt doch gern mal wissen, welcher versicherer das ist, dann sehen wir ob sich mein *verdacht* bestätigt.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ich kann leider im Moment nicht nachforschen unter:

Dr. Stephan Schröder: Mithaftung des Falschparkers. LSK 2005, 040929

BGB § 254
StVO § 12 Mitverschulden; Falschparken A/2
A/31

"Mithaftung des Falschparkers."
§ 12 StVO regelt, unter welchen Voraussetzungen das halten bzw. Parken unzulässig ist. Das verbotswidrige Halten bzw. Parken kann zu einer Mithaftung führen. Der Autor stellt eine Rechtsprechungsübersicht auf, die einen Überblick über Mithaftungsquoten gibt.

Ich persönlich will ja keine Mitschuld begründen, es geht, denke ich, darum, den Grund für die gegnerische Versicherung herauszufinden, weshalb sie nur 70 % zahlen will.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47597 Beiträge, 16826x hilfreich)

@meri
es geht, denke ich, darum, den Grund für die gegnerische Versicherung herauszufinden, weshalb sie nur 70 % zahlen will.

Das ist doch ganz einfach. Das kostet weniger Geld, als wenn sie 100% zahlen muss. Aus Deinen Antorten lese ich auch heraus, dass Du nicht weiter gegen die Versicherung vorgehen würdest. Genau darauf spekuliert sie ja, um Geld zu sparen.

Eine Mitschuld kann bestehen. Das ist ja auch richtig. Das heißt aber im Umkehrschluss auch, dass eine Mitschuld meistens nicht besteht. Und das hier ist klar ein Fall von 'meistens'.

Und § 254 BGB hilft auch nicht weiter. Nicht jedes Fehlverhalten stellt ein Mitverschulden dar. Falschparken z.B. stellt nur dann ein Mitverschulden dar, wenn weitere Umstände hinzukommen, z.B. Sichtbehinderung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

genau!

nur weil der eine zu d.mm zum ausparken ist hat der andere nicht auch automatisch mitschuld, nur weil er im halteverbot steht.

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1151
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 30x hilfreich)

@fahrlehrer
Du gibst hier eigentlich immer gute und zuverlässige Antworten. In diesem Fall liegst Du aber völlig daneben.>>>

Ja hh, ich hab hier mal ein Späßle gemacht und den Text verkehrswissenschaftlich bewertet. Aber ich denke du weißt genau was ich meinte. :) Abstellen ist halt etwas besonderes und ich muss mich schon schwer wundern, dass ein Gericht so was urteilt. Vermutlich ging es in dem Urteil aber tatsächlich um ein "Abstellen" eine Fzgs. und nicht ums "Falschparken"


0x Hilfreiche Antwort

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