Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe letzte Woche während der Arbeit (ich bin Zivildienstleistender und es war ein Firmenfahrzeug) einen
Postwagen gestreift. Weder ich noch mein Beifahrer haben etwas bemerkt, wahrscheinlich weil es sich um ein altes und
sehr lautes Fahrzeug handelt (ein alter VW LT28) und wir den Wagen mit Geschirr beladen hatten, so das es die
gesamte Fahrt hinüber sehr laut im Fahrzeug war. Am nähsten tag rief also die Polizei (auf der Arbeit) an, die auch
am nähsten Tag vorbei kam und den Postwagen-lack an unserem Fahrzeug feststellte. Dieser ist mir nicht aufgefallen,
da der Wagen ohnehin komplett verschrammt und verbeult ist. Vorgestern war ich bei der Polizei. Ich habe angaben zu
meiner Person gemacht, und entschied mich nach einem Gespräch mit dem Polizisten, keine Aussage zu machen, da dieser
mir sagte dass er nicht glaubt das ich den Vorfall nicht bemerkt hätte, und das auch dem Statsanwalt (oder wer dafür
verantwortlich ist)so sagen würde. Auch die Tatsache das es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, und das ich keinen
Grund gehabt hätte weiterzufahren, da der Wagen über meinen Arbeitgeber versichert ist, lies ihn offensichtlich
kalt. Mein Beifahrer hat am selben Tag eine Aussage gemacht, und der Polizei gesagt er hätte von dem Unfall nichts
bemerkt. Auserdem dürfte es interessant zu Wissen sein, das es für den Unfall keine Zeugen gibt! Der Mann der den
Unfall gesehen hatt, hatt den Postwagenfahrer angesprochen, ihm unser Kennzeichen (übrigens mit Zahlendreher)
genannt, und ist weggegangen bevor der Post-angestellte sich seine Daten notieren konnte.
Der Schaden wird kaum höher als 400€ sein.
Was soll ich nun tun? Soll ich doch eine Aussage machen? Was soll ich sagen? Oder soll ich mir einen Anwalt nehmen?
Ich bin nichr Rechtschutz-versichert.
Danke im Vorraus
sputn*k
unbemerkt Fahrerflucht, habe zeugen!
23. November 2005
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Frage vom 23. November 2005 | 22:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
unbemerkt Fahrerflucht, habe zeugen!
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 24. November 2005 | 08:43
Von
Status: Bachelor (3126 Beiträge, 483x hilfreich)
Sicher wäre es sinnvoll, einen Anwalt zu nehmen. Fahrerflucht setzt Vorsatz voraus. Dieser ist nicht gegeben (wenn ich Ihren Ausführungen glaube). Ein Anwalt könnte Akteneinsicht nehmen und den Fall entsprechend behandeln. Ihr Zeuge und die Lautstärke im Wagen sprechen für Sie. Dass es keinen weiteren Zeugen gibt, ist eigentlich egal, da man offensichtlich anhand der Lackspuren den Unfall nachweisen kann. Ist die Firma rechtsschutzversichert?
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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"
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