überfahren einer roten ampel

2. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Matthiasnet
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
überfahren einer roten ampel

Hallo,

ich wurde vor 2 Monaten von einem Blitzer geblitzt, als ich über eine rote Ampel gefahren bin.
Nun wollte ich wissen, wielange es dauert, bis ich Bußgeldbescheid von der Polizei erhalte.

Danke im Voraus

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Normalerweise wird das erste Anschreiben innerhalb einer Frist von 3 Monaten eintreffen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Vielleicht hattest du ja Glück und es war kein Film mehr in der Ampel :-). Aber beim nächsten Mal trotzdem besser aufpassen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nach 3 Monate die so eine Ordnungswidrigkeit verjährt. Wenn nach 2 Monaten noch nichts eingetroffen ist, dann darfst Du Dir schon einmal eine kleine Hoffnung machen, dass die Blitzanlage irgendwie nicht richtig funktioniert hat.

Mit dem Abschicken eines Anhörungsbogens durch die Bußgeldstelle wird die Verjährungsfrist unterbrochen.

Der Bußgeldbescheid kommt übrigens nicht von der Polizei, sondern von der Bußgeldstelle der Stadt oder des Landkreises.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Matthiasnet
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Villeicht hab ich ja Glück gehabt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marga1
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Nach § 31 OWI in 6 Monaten, da die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von weniger als 1000 Euro bedroht ist, meine ich.
Die Frist der Verfolgungsverjährung richtet sich nach der Höhe der Bußgelddrohung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Verjährungsfrist (Verfolgungsverjährung)für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG ).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Goekay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo ich wurde heute abend denk mal geblitz es war so die ampel war auf grün ich als ich näher dran war , war es gelb bin vorbei gefahren nach paar menter denl mal so 300 400m hat es gebltz aber da stand ein bus wo ich vorher überholt habe aber der bus ist dort stehen geblieben wollte wissen jetzt ob ich der jenige bin wo geblitz worden ist ?? aber der blitz kam erst später als ich den rader schon vorbei gefharen bin ??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wir waren nicht dabei und Hellseher sind wir auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Habe nun nicht alles verstanden, aber wenn der Blitz hinter Dir kam, dann kann er Dich ja wohl schlecht erwischt haben.

Glaube mir, wenn man geblitzt wird, schaut man schön in das rote Licht, welches vor einem aufblitzt :grins:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen