tüv und asu abgelaufen 6 Knöllchen

3. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
simon1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
tüv und asu abgelaufen 6 Knöllchen

hallo,
mein tüv und asu sind seit mehr als zwei monaten abgelaufen d.h. je 15 € verwarnungsgeld.
bin auch bereit dei 30e zu bezahlen aber die fleißigen münchner politessen haben mir mittlerweile 3 * 2 strafzettel (innerhalb von 6 tagen!)verpasst...
muss ich die alle bezahlen? kann doch schließlich nicht von heut auf morgen meinen tüv machen bzw. nur theoretisch.
hab mal was gehört, dass man auch nur einmal belangt werden kann wenn man konstant zu schnell fährt aber öfter geblitzt wird..

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

hallo, lege direkt widerspruch ein und verweise auf die erste knolle und schreib das kassenzeichen mit auf! dieser tatbestnd kann nämlich nur einmal geahndet werden !

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Den TÜV kann man praktisch sehr wohl von einem Tag auf den anderen machen, indem man einfach zum TÜV oder DEKRA fährt und den Wagen dort untersuchen läßt. Das geht ganz einfach, auch ohne festen Termin. Außerdem bieten zahlreiche Werkstätten TÜV-Abnahmen an. Da gibt man den Wagen ab, das geht noch einfacher.

Es ist also ganz allein Ihre Schuld, wenn Sie seit zwei Monaten die Sache vor sich herschieben und dafür müssen Sie eben zahlen. Machen Sie also nicht die Politessen für Ihr Verhalten verantwortlich.

Für die Knöllchen hätten Sie locker zwei TÜV-Abnahmen bekommen.

barchetta

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ robert 2006

Wieso kann Simon nur einmal dafür verantwortlich gemacht werden?

Würde er dann auch nur ein Knöllchen bezahlen müssen, wenn er innerhalb von sechs Tagen sechmal zu schnell fährt? Und nur ein Knöllchen wenn er sechsmal in sechs Tagen falsch parkt? Wohl kaum.

barchetta

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
robert2006
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 54x hilfreich)

moin moin ,

es ist wirklich so das dieser tatbestand nur einmal geahndet werden kann! es gibt die stufen 0-2 monate das kostet nichts, 2-4 monate bussgeld 20 €,4-8 monate kostenpflichtig und über 8 monate gibt es bussgeld und punkte ! ich hab das problem auch gehabt und hab widerspruch eingelegt,die wurden dann alle eingestellt ! also direkt innerhalb der 14 tagen widerspruch einlegen und verweisen auf die erste knolle.

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

@ barchetta,

das Problem hier ist das es sich um ein Dauerdelikt handelt.

Ihr Beispiel mit den sechs Fahrten an sechs Tagen hinkt, da es Einzeltaten sind.

Ansonsten wäre es ja auch möglich einem Kfz, das drei Tage am Stück parkt, jeden Tag ein Knöllchen wegen des abgelaufenen Tüv´s zu geben.

stefan

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
simon1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

danke an alle, werd's so machen.
...war natürlich klar, dass auch wieder ein moralapostel seinen kaum hilfreichen senf dazugeben musste. foren gibt es um sich gegenseitig zu helfen und nicht um seinen frust los zu werden!
lg.

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ricobln
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte das auch, an einem Tag 2 Knöllchen wegen abgelaufenen TÜV´s und AU. Ich war nicht ganz 2 Monate drüber.

Als die Post kam dachte ich auch schon ich muss beide bezahlen. Die Rechnung belief sich aber nur auf 1 Verwahnung.

TÜV gemacht, Verwahrnung bezahlt, und die Sache war gegessen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

@ simon1980

Wenn man unbequeme Wahrheiten ausspricht und eine konträre Meinung vertritt, ist man zwangsläufig der Moralapostel. Aber damit kann ich gut leben.

Viel Erfolg beim TÜV!

Viele Grüße,

barchetta

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Natürlich kann so eine "Doppelbestrafung" passieren...insbesondere in München! ;)
Die Damen vom Amt müssten nun jedes Kennzeichen abfragen, welche Verstöße hier schon aufgelaufen sind (technisch in München ja machbar), aber das wäre zu zeitaufwändig....
Andererseits nehmen die da lieber die Einstellung in Kauf (welche ja auch Zeit beansprucht)......
Allerdings könnte der AU-/HU-Verstoß wieder geahndet werden, wenn die nächste "Stufe" erreicht ist und noch keine Reaktion erfolgte (sprich das Fzg. wenigstens vorgestellt -dann aber viell. durchgefallen ist- wurde)

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Schari
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 3x hilfreich)

Die erste Verwarnung ist ja rechtens, da sind wir uns ja klar drüber. Es könnte nur ein zweites mal geahndet werden wenn es nun in der nächsten stufe ist: 0-2 Monate, 2-4Monate,4-8 monate.

Widersprcuh bringt garnichts, da man gegen eine Verwarnung ein Rechtsmittel hat. Du kannst dich höchstens schriftlich Äußern und hoffen das die die verwarnungen zurücknehmen. ansonsten musst du warten bis due bußgeldbescheide kommen, weil du nicht bezahlt hast und dann kannst du widerspruch einlegen.

1x Hilfreiche Antwort

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