stvo oder kein stvo auf dem parkplatz

10. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Newton1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
stvo oder kein stvo auf dem parkplatz

ich hab gerade auf dem parkplatz vom mc donald beim rückwärts einparken jemanden gerammt. ich bin der meinung ich war nich voll schuld.die polizei sah das anders und stellte mich als den verursacher hin.somit wurde mir ein verwarngeld von 35 € aufgebrummt.jetzt hab ich mir die frage gestellt ob die das überhaupt dürfen weil dieser parkplatz ja nicht stvo ist. ich hab das bußgeld noch nicht gezahlt. (alles ein bischen dumm gelaufen...)
ihr würdet mir echt helfen wenn ihr mir rat gebt wie ich weitermachen soll....

vielen dank im voraus!!!!!!!
NEWTON

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andy1
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 25x hilfreich)

Auf Parkplätzen gilt die STVO. Und ich rate dir dringend, das Verwarngeldangebot anzunehmen, weil es sonst zum Bußgeld wird und entsprechend teurer wird.

Und dass du "nicht voll" Schuld hast, hat allenfalls bei der Schadensverteilung im Zivilrecht einen Einfluss. Knöllchen kriegt man auch dann, wenn man nur "ein bisschen" Schuld hat. ;)

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#2
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn Schranken an der Zufahrt waren und kein Schild auf die Gültigkeit der StVO hinweist, gilt die auch nicht (demnach auch kein Grund für ein Verwarnungsgeld).
Allerdings haben die wenigsten McDonalds-Filialen Schranken :(

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

@MichiM
EBEN, hab noch keinen beschrankten Eingang bei MC D. gesehen... ;) UND somit handelt es sich nun mal um Verkehrsraum.....
Das von dir angesprochene "Schild" stellt allerdings nur eine Willensbekundung des Eigentümers dar...allein DAVON wird weder die StVO gültig oder ausgehebelt... entscheidend ist die Widmung/Nutzung!

-----------------
"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

So sieht's aus - ansonsten stünde an manchen Parkplätzen auch "hier gilt togolesisches Recht" oder "hier gilt die Scharia". ;)

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Auf einem McDonald's-Parkplatz gilt mit Sicherheit die StVO, auch ohne dass darauf per Schild hingewiesen wird, da es sich um Verkehrsraum mit öffentlichem Charakter handelt.

Zur Schuldfrage:
Wer rückwärts fährt muss sich so verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird (§ 9 Abs. 5 StVO ). Gegebenenfalls muss man sich einweisen lassen. Wenn es zu einem Unfall kommt hat man also offensichtlich gegen diese Vorschrift verstoßen. Das Bußgeld ist daher absolut berechtigt.

Worin die Schuld, bzw. das Fehlverhalten des Unfallgegners liegen könnte hast Du nicht geschrieben. Daher kann man schwer beurteilen, ob ihm eine Teilschuld vorzuwerfen ist.

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#6
 Von 
Newton1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die antworten!!!
also ich erzähl mal wies war....
es war eine art straße auf dem parkplatz auf dem man links und rechts längs einparken konnte.so fuhr ich forwärts in einen der linken und stand schräg aber ich wollte sowieso rückwärts in einen der rechten....so fuhr ich rückwärts....als ich dann auf der straße stand wollte ich mich noch einmal vergewissern dass nicht doch ein hindernis wie ein bordstein da waren und so fuhr ich nochmals vowärts in einen der linken parkplätze und als ich im spiegel sah dass doch nichts am boden war setzte ich wieder zurück und ungefähr in der mitte der "staße" (man konnte von der haupstarße einbiegen und dann den pp entlangfahren zum mc drive oder den parkplatz hinten wieder verlassen oder li o re parken) erwischte ich den linken vorderen kotflügel des anderen autos das gerade dabei war durch den parkplatz zu fahren..... und ich denke sie muss ja meine rückfarhscheinwerfer gesehen haben..... und beim rückwärtsfahren schaut man ja durch den innenspiegel und dann sieht man das ja nich auch wenn man sich vergewissern muss das in dem fall von mir aus gesehen von links keiner kommt......
ich hoffe es ist ein wenig verständlich......

THX NEWTON

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47455 Beiträge, 16800x hilfreich)

Und warum sollte Dich dabei nicht die volle Schuld treffen?

Ich möchte noch einmal auf den § 9 Abs. 5 StVO verweisen. Da steht, dass man sich im Zweifel einweisen lassen muss.

Nur durch Blick in den Innenspiegel rückwärts zu fahren, ist schon ziemlich leichtsinnig und begründet auch die volle Schuld bei Dir.

Du hättest Dich auf jeden Fall vergewissern müssen, dass niemand von links kommt. Wenn Du das nicht sehen kannst, dann darfst Du nicht rückwärts fahren.

Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, dass Dein eingeschalteter Rückfahrscheinwerfer erkennbar war.

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#8
 Von 
Newton1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ch bin ja schon so lange auf der "straße" vom parkplatz gewesen. und sie sagte selbst: "sie habe gedacht dass ich links einparke" ich wollte jedoch rückwärts rechts einparken. was kann also ich dafür dass sie vorbeifährt weil sie falsch dachte. wie schon gesagt musste sie ja meine rückfahrscheinwerfer sehen......
man kann mir doch nicht weiß machen dass sie keine augen im kopf hat wenn ich mir bei etwas unsicher bin dann bleib ich hald stehn.und sie war sich unsicher.
ich denke auch dass ich sie nicht gesehen hatte weil sie zu dem zeitpunkt im toten winkel war.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Newton1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

ich bin ja schon so lange auf der "straße" vom parkplatz gewesen. und sie sagte selbst: "sie habe gedacht dass ich links einparke" ich wollte jedoch rückwärts rechts einparken. was kann also ich dafür dass sie vorbeifährt weil sie falsch dachte. wie schon gesagt musste sie ja meine rückfahrscheinwerfer sehen......
man kann mir doch nicht weiß machen dass sie keine augen im kopf hat wenn ich mir bei etwas unsicher bin dann bleib ich hald stehn.und sie war sich unsicher.
ich denke auch dass ich sie nicht gesehen hatte weil sie zu dem zeitpunkt im toten winkel war.

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