Geblitzt?

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Mit diesem legalen Trick umgehen Sie das Bußgeld und Fahrverbot!

Ich werde Ihnen in diesem Artikel verraten, wie Sie in einer häufig vorkommenden Konstellation auch ohne Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts ihren Kopf aus der Schlinge ziehen können.

Die Ausgangssituation ist folgende: Sie wurden geblitzt, weil Sie zu schnell gefahren sind. Sie sind aber nicht der Halter des Fahrzeugs. Die Bußgeldbehörde schickt an den Halter einen Zeugenfragebogen und bittet um Mithilfe bei der Identifikation des Fahrers. Viele Halter benennen nun einfach den Fahrer, obwohl Sie hierzu rechtlich nicht verpflichtet sind. Sie müssen als Halter grundsätzlich nicht an der Aufklärung mitwirken. Dies gilt übrigens auch dann, wenn der Halter mit dem Fahrer nicht verwandt ist. Sie dürfen als Halter allerdings nicht absichtlich wahrheitswidrig eine andere Person als Fahrer benennen, auch wenn es um eine Ordnungswidrigkeit geht. Dies stellt eine Straftat i.S.d. § 164 Abs.2 StGB dar.

Sowohl der Halter als auch der Fahrer sollten auf den Zeugenfragebogen oder auf Versuche der Polizei Kontakt aufzunehmen, einfach nicht reagieren. Nach drei Monaten ist die Verkehrsordnungswidrigkeit gegenüber dem Fahrer nämlich verjährt, sofern die Bußgeldbehörde den Fahrer vorher nicht identifiziert hat und die Verjährung unterbrochen wird, z.B. durch Versendung eines Anhörungsbogens an den Fahrer. Sollte die Verjährung eingetreten sein, müssen Sie das Bußgeld nicht bezahlen und kommen sogar um das Fahrverbot herum.

Es gibt jedoch immer zwei Seiten der Medaille. Konnte der für den Geschwindigkeitsverstoß verantwortliche Fahrer vor Eintritt der Verjährung aufgrund unterlassener Mitwirkung des Halters nicht ermittelt worden, droht dem Halter ein Fahrtenbuch. Voraussetzung ist jedoch mindestens ein eintragungspflichtiger Verstoß (ab 1 Punkt).

Die Verkehrsrechtskanzlei Marnitz ist schwerpunktmäßig im Verkehrsstraf-und Ordnungswidrigkeitenrecht tätig. Sofern Sie geblitzt wurden, weil Sie zu schnell oder bei Rot gefahren sind,  biete ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an.

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