mobile Freisprecheinrichtung am Ohr während der Autofahrt

5. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Martin331
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
mobile Freisprecheinrichtung am Ohr während der Autofahrt

Hallo Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich der Nutzung einer mobilen Freisprecheinrichtung
während des Auto fahrens.

Darf eine mobile Freisprecheinrichtung, (Bluetooth Verbindung mit Handy) die normalerweise an der Sonnenblende befestigt ist,
wegen besserer Sprachqualität ans Ohr gehalten werden, während man ein Fahrzeug fährt?

Danke und gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Martin331):
Darf eine mobile Freisprecheinrichtung, (Bluetooth Verbindung mit Handy) die normalerweise an der Sonnenblende befestigt ist,
wegen besserer Sprachqualität ans Ohr gehalten werden, während man ein Fahrzeug fährt?

Ja, das darf man.
Ich empfehle hier allerdings etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen und in eine teurere, auch mobile FSE zu investieren.
Parrot Minikit Neo kann ich empfehlen.
Die hatte ich auch mal.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Martin331
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info. Ich habe diesbezüglich ein Urteil des Oberlandesgerichtes Bamberg gelesen.

Beschluss vom 05.11.2007, 3 Ss OWi 744/07

Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons scheidet aus, wenn der Betroffene gar kein Mobiltelefon oder den Hörer eines Autotelefons, sondern ein anderes Gerät aufnimmt oder hält, wobei es gleichgültig ist, ob mit der Aufnahme des anderen Geräts, etwa einer Freisprecheinrichtung, letztlich gerade die funktionsspezifische Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons bewirkt werden soll oder tatsächlich realisiert wird.Nach dem möglichen Wortsinn der Norm verbietet sich auch eine Auslegung dahin, die Freisprecheinrichtung lediglich als (unselbständigen) Funktionsteil des Mobiloder Autotelefons aufzufassen.

Meine Frage ist nun allerdings, dass theoretisch jedes Gericht anders entscheiden kann und sich nicht an dieses Urteil halten muss. Oder sehe ich das falsch?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Martin331):
Meine Frage ist nun allerdings, dass theoretisch jedes Gericht anders entscheiden kann und sich nicht an dieses Urteil halten muss.

Nicht nur theoretisch, auch praktisch kommt das häufig vor.
Das selbe Gericht kann übrigens beim nächsten derartigen Fall komplett anders entscheiden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Martin331
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok wo ergibt sich daraus die Gerechtigkeit?

Der Eine benutzt es und wird frei gesprochen. Auf Grund dieses Urteils benutzt ein anderer es
genau so, weil er denkt, dass es nicht verboten ist und wird für dasselbe Verhalten bestraft.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Martin331):
Ok wo ergibt sich daraus die Gerechtigkeit?

Daraus, das jeder Fall einzeln geprüft und beurteilt wird.
Gerechtigkeit bedeutet gerade nicht das nun jeder gleich beurteilt werden muss nur weil eine ähnliche Situation vorlag.



Zitat (von Martin331):
Auf Grund dieses Urteils benutzt ein anderer es genau so, weil er denkt, dass es nicht verboten ist und wird für dasselbe Verhalten bestraft.

Dafür gibt es viele Bezeichnungen, "selbst schuld", "Pech gehabt", "verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos". Lezters dürfte das passendste sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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