hilfe!!

8. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.02.2011 01:58:30
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
hilfe!!

ich brauche euere hilfe sitze an einem blöden fall, und entschuldigt hatte keine Zeit auf die Rechtschreibung zu achten, schreibe vom handy aus :)

angenommen A hat ein führerschein, und nimmt B mit, B wirft während der Fahrt Müll aus dem Fenster, und trifft C auf seine Windschutzscheibe, jetz ist die frage, ob A mitschuld hat, sprich muss A dafür sorgen, dass B nichts Rauswirft?

bei b würde ich sagen 315b abs 1 Nr. 2 StGB trifft hier voll und ganz zu, bzw. der versuch.

jetz ist die Frage ob A schuld daran hat,.
gibt es sowas, dass man als Führer eines Autos dafür zusorgen hat das alles in ordnung ist? quasi eine Ausfsichtspflicht ?

das ist doch das selbe, dass eltern nicht für ihre kinder Haften, sondern jeder für sein Verhalten selbst, ich mein A kann ja schlecht verhindern das B eine tüte rauswirft, jedenfalls bin ich gespannt auf euere antworten!

wenn möglich bitte mit § danke im Vorraus.



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-- Editiert am 08.08.2010 01:49

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Diese Anfrage ist ein gutes Beispiel dafür wie Anfragen in einem Forum nicht aussehen sollten. Das fängt schon beim Betreff an. Da weiß doch jeder sofort um was es geht, ob es sich lohnt das Thema zu lesen und ob er wohl auch eine passende Antwort weiß.

Weiter geht es dann mit

quote:<hr size=1 noshade>hatte keine Zeit auf die Rechtschreibung zu achten, schreibe vom handy aus <hr size=1 noshade>
Welcher Technik Du Dich bedienst ist uns komplett egal. Diese Anmerkung impliziert aber, dass Du nicht Willens bist Deine Frage vernünftig zu stellen, weil Du die Zeit nicht investieren möchtest. Umgekehrt erwartest Du von anderen Mitgliedern Zeit zu investieren um sich unentgeltlich mit Deinem Problem zu befassen und Dir Hilfestellungen zu geben. Zu Gute halten muss man Dir allerdings, dass Dein Text dennoch lesbar und verständlich ist.


Zum Thema:
Auch ich sehe hier, je nach Gesamtumständen, § 315b StGB verwirklicht. Eine generelle Aufsichtspflicht des Fahrers gibt es nicht. Im Einzelfall wird aber zu prüfen sein ob sich der Fahrer der Beihilfe oder gar der Anstiftung schuldig gemacht hat. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist somit durchaus denkbar.

Theoretisch könnte die Straftat auch gemeinschaftlich ausgeführt worden sein. Dies wäre z.B. dann der Fall wenn der Fahrer das eigene Fahrzeug bewusst so positioniert das der herausgeworfene Müll die Windschutzscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs trifft.



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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12305.02.2011 01:58:30
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
danke für deinen Beitrag, ich hatte nicht sehr viel zeit, normalerweise stelle ich meine Fragen vernünftig, und investiere sehr viel zeit, doch dieses Mal war ich nicht zuhause, und hatte nicht die Zeit dafür, tut mir leid!

zurück zum Thema:

Danke, dass mit dem 315b ist klar, nur war mir halt nicht klar ob er sich mitschuldig macht.
Ein Ermittlungsverfahren halte ich für sehr Wahrscheinlich , jedoch gehe ich von einer Einstellung des Verfahrens aus, das heißt wenn keiner vor der Polizei aussagt, und keiner Polizeilichen Vorladungen nachgeht, dann wird das evtl. eingestellt.

Kannst du das bekräftigen?


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0x Hilfreiche Antwort

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