Gefährdung des Straßenverkehrs - worst case?

22. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
123unrecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gefährdung des Straßenverkehrs - worst case?

hallo,
zu meiner situation:

wir hatten letzes wochenende eine party bei uns in der wg.
es war 2mal die polizei da und hat uns aufmerksam gemacht,dass sich ein nachbar wegen der lautstärke beschwert hat. beim 2ten mal haben sie unsere personalien aufgenommen.
am nächsten tag haben wir ein schreiben des studentenwerks (wohnen in einer studentensiedlung) bekommen, wodurch wir abgemahnt worden sind...außerdem wurde uns noch gefährdung des straßenverkehrs vorgeworfen, weil irgendjemand eine flasche auf der straße fallen lassen hat...haben wir aber natürlich beseitigt...desweiteren wurde mit einer anzeige wegen ruhestörung gedroht und wir müssen die kosten für die reinigung tragen...obwohl wir die straße von den glasscherben befreit haben...allerdings wurde dieses schreiben auf wunsch des verärgerten nachbars(KEIN STUDENT!!! warum auch immer er da wohnt) aufgesetzt.
wir wollten uns heute bei ihm entschuldigen doch er möchte einfach nicht mit uns reden.

meine frage wäre, ob wir überhaupt etwas zu befürchten haben und wie der worst case aussieht?

bin für jede auskunft dankbar.
gruß jochen

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6 Antworten
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#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ich weiß auch nicht wie es im schlechtesten Falle aussieht, da ich kein Student bin.
Warum auch immer da ein Normaler Mensch wohnt der kein Student ist weiß ich auch nicht. Ohne dem wäre sicherlich alles nicht passiert.(?)
Wie so habt ihr nun gefährlich in den Strassenverkehr eingegriffen?

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB ) kann ich nicht erkennen.

Überlegen könnte man ob ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB vorliegt. Aber auch diesen §§ sehe ich nicht verwirklicht.

Was bleibt ist also allenfalls die Ruhestörung.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#3
 Von 
123unrecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

also dem schreiben zufolge, soll die zerschlagene flasche die "gefährdung" sein...außerdem steht dort dass wir autos angehalten hätten...haben wir auch...aber das waren TAXIS...es ist alles ein bisschen "überspitzt".

was könnte man denn gegen die anzeige wegen ruhestörung machen? und die reinigungsrechnung die uns das studentenwerk zuschicken wird?...schließlich haben wir ja eigentlich alles aufgeräumt...anscheinend wollen die uns etwas in rechnung stellen, was nicht durch uns verursacht worden ist...

danke für die scnellen antworten

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wer ist Absender des Schreibens und was genau steht da drin?

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#5
 Von 
123unrecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

der absender des schreibens ist das studentenwerk(unser vermieter) und aus dem schreiben geht hervor dass sich ein nachbar und zwar der vorher genannte beschwert hat über unzumutbaren lärm und ausschreitungen und wir deswegen eine abmahnung bekommen.
zitat:
"...Unabhängig davon müssen sie damit rechnen, dass ihr ruhestörender lärm und die von ihnen verursachte gefährdung durch glassplitter ordnungsrechtlich geahndet werden wird...."

"...durch putz und reinigungsarbeiten sind mir aufwendungen entstanden, die das beauftragte reinigungsunternehmen dem studentenwerk in rechnung gestellt wird und von ihnen zu erstatten ist..."

angeblich sollen die glassplitter beseitigt worden sein (die wir vorher schon weggeräumt haben), desweiteren wurde eine reinigungskraft für das treppenhaus eingesetz (die sowieso jeden tag das treppenhaus putzt) und wir sollen unseren müll nicht fachgerecht entsorgt haben, da der müllabstellplatz vermüllt war (war den tag davor auch so und wir haben unseren müll gar nicht dort entsorgt) und dafür wurde ebenfalls eine reinigungskraft bestellt...also für jeweils 5min arbeit wurden mind. 3 leute bestellt...grenzt das nicht schon an abzocke?...ich wil nicht wissen was die auf unsere kosten sonst noch reinigen lassen haben.


...scheint mir alles etwas schwammig zu sein...

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Verkehrsrechtlich drohen keine Konsequenzen.

Bezüglich Reinigungskosten und Müllentsorgung ist das Studentenwerk in der Beweispflicht das diese Kosten durch Euer Fehlverhalten entstanden ist.

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