Hallo,
also ich hatte gestern eine Verhandlung, weil ich mit 1,72 promille Fahrrad gefahren bin und das Urteil lautete 120 Tagessätze a 20 euro, sprich 2.400€.
Ich finde die Geldstrafe ziemlich hoch, wenn man bedenkt, dass ich ein monatl. Nettoeinkommen von ca. 450€ + Kindergeld + 150 € Unterstützung habe.
Das Problem ist, dass ich noch eine offene Bewährung wegen Btm bis zum 07.12.08 habe. Des weiteren wurde ich bereits zwischen dem Delikt mit dem btm und der btm Verhandlung, unter Cannabiseinfluss auf dem Fahrrad erwischt. Diese beiden Delikte waren aber noch im Jugendstrafrecht und liegen über 3 Jahre zurück.
In der Bewährungszeit habe ich eine langzeittherapie erfolgreich absolviert (1 1/2 Jahre), meine Mittlere Reife mit einem 2,2 Schnitt abgeschlossen, sowie eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten begonnen, wobei mein Zwischenprüfungsschnitt bei 2,6 liegt.
Meine Frage jetzt, kann die Bewährung widerrufen werden, wenn ich widerspruch einlege? Eigentlich geht es bei mir ja gut voran, bis auf diesen meiner Meinung nach kleinen Ausrutscher. Oder Sollte ich mich mit dieser Geldstrafe zufrieden geben?
danke schonmal im vorraus
mfg
betrunken Fahrrad gefahren, offene Bewährung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Achja ich füge noch kurz meine polizeilich geführten Straftaten hinzu:
-mit 16 einen Joint geraucht
-mit 19 ein kaputtes nicht abgesperrtes Fahrrad "gestohlen"
-mit 20 wegen 600g Cannabis mit Verkaufsabsicht auf 3 Jahre Bewährung verurteilt
-mit 20 unter Cannabiseinfluss Fahrrad gefahren
-und nun mit 23 betrunken Fahrrad gefahren
dazu muss ich noch hinzufügen, dass ich keinen Führerschein habe.
ich bin über jede Antwort dankbar
-- Editiert von basti00 am 16.09.2008 21:37:38
-- Editiert von basti00 am 16.09.2008 21:38:54
Mit einem Widerruf der Bewährung wäre kaum zu rechnen. Bei der Geldstrafe ist das Gericht von einem monatlichen Einkommen in Höhe von 600€ ausgegangen. das dürfte wohl ungefähr hinkommen. Ein auf die Höhe der Tagessätze begrenzter Einspruch daher wohl kaum erfolgversprechend.
Die Anzahl der Tagessätze ist tatsächlich höher als der übliche Rahmen für einen Ersttäter. Hier wurde die Strafe aufgrund der Voreinträge wohl entsprechend erhöht. Auch hier besteht wohl nur wenig Hoffnung auf ein milderes Urteil.
Solltest Du innerhalb der nächsten 15 Jahre eine Fahrerlaubnis erwerben wollen musst Du eine MPU mit doppelter Fragestellung (Alkohol und Drogen) absolvieren.
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Danke für die schnelle Antwort.
Falls ich das Urteil annehmen sollte, bleiben mir nach Abzug meiner Miete und der monatl. Tagessätze i. H. v. 60€ ca. 300€ zum leben.
Meinen Sie wirklich, dass die Anzahl der Tagessätze nicht geringer Ausfällen könnte?
und wie ist das mit Gerichtskostenbeihilfe sowie Pflichtverteidiger, wenn ich Widerspruch einlege? Muss ich dann auch dafür nicht aufkommen?
Danke nochmals
Ohne Rechtsschutzversicherung gehen die Verfahrenskosten auf jeden Fall zu Lasten der eigenen Kasse. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei fahrlässiger Tatbegehung.
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