ausländischer Führerschein

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)
ausländischer Führerschein

Hallo Leute,

da ich grad mal die Beiträge hier gelesen habe, hätte ich dann doch noch eine Frage:
Also, ich habe als deutsche Staatsbürgerin auch einen ausländischen Führerschein. Allerdings wurde mir dieser nicht weggenommen, sonder ich habe damals meinen deutschen erweiteret (c+ce), da ich auch einen Hauptwohnsitz in Österreich habe.
also sehe ich das schon richtig, dass ich diesen nicht umschreiben lassen muss?
Danke und Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Was heißt "auch einen Hauptwohnsitz in Österreich"? Du kannst nur einen Hauptwohnsitz haben.

quote:
also sehe ich das schon richtig, dass ich diesen nicht umschreiben lassen muss?
Das siehst Du richtig.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Feudenfeuer,
nein, ich habe 2 Hauptwohnsitze. Wollte damels meinen in Deutschland abmelden und da wurde mir gesagt, dass geht nicht. Und in Österreich wurde mir gesagt, wenn mein Hauptwohnsitz im Ausland ist interessiert das nicht, also hab ich 2 ...


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Hallo Spitzenmaus,

ja, die Alpenrepublik war schon immer etwas besonderes. Dennoch, der Hauptwohnsitz ist dort wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast. Es darf nur einen Hauptwohnsitz geben, und auch die Österreicher dürften keinen zweiten Hauptwohnsitz eintragen. Dürfen und Können sind natürlich zwei verschiedene Paar Stiefel. Aber selbst wenn Du einen zweiten Hauptwohnsitz eingetragen bekommen haben solltest, so dürfte in deinem Ausweis auch nur ein Hauptwohnsitz eingetragen sein. Mit der Eintragung eines neuen Hauptwohnsitzes wird der bisherige Hauptwohnsitz gestrichen.

Bezüglich der Ausgangsfrage dürfte das eher unerheblich sein. Die ausländische Fahrerlaubnis ist nur gültig wenn Du Deinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt mindestens 185 Tage in Österreich hattest. Andernfalls hätte Dir Österreich den FS gar nicht aushändigen und die Fahrerlaubnis nicht erteilen dürfen. Selbst wenn die Österreicher dagegen verstoßen haben sollten würde das nicht aus Deinem FS hervorgehen. Problematisch wäre es, wenn in Deinem A-FS ein deutscher Wohnsitz eingetragen wäre. Dies ist aber wohl nicht der Fall. Ich bin mir nicht sicher,k aber ich glaube das in einem A-FS, wie auch in einem D-FS, gar kein Wohnsitz eingetragen wird.

Soweit ich das also innerhalb dieses Forums beurteilen kann sollte es mit Deinem A-FS keine Schwierigkeiten geben.

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