auffahrunfall - hab ich ein anspruch auf nutzungsausfallentschädigung?

2. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)
auffahrunfall - hab ich ein anspruch auf nutzungsausfallentschädigung?

hallo,

mir ist vor 3 monaten jemand in meinem auto reingefahren und hat fahrerflucht begangen.der fahrer wurde gefunden und habe die sache auch ohne gerichtverhandlung gewinnen können.
der schaden an meinem auto ist eigendlich nicht so groß,musste schon damals ein kosten voranschlag machen müssen weil die staasanwaltschaft es gebraucht hat,die vorrausliche reparatur würde ca. 600 euro kosten.nun werde ich zum gutachter gehen wegen den schaden.meine frage ist,hab ich ein anspruch auf nutzungsausfallentschädigung?einen anwalt habe ich schon aber nachgefrgat habe ich noch nicht.da das auto meine frau gehört und sie es nicht behalten möchte wegen "unfallauto" werde ich zum gutachter gehen und mir das geld ausbezahlen lassen von der versicherung.mein anwalt weiss darüber bescheit.

gruß
deli

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Bei einer fiktiven Anrechnung besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfall. Das Fahrzeug kann ja offensichtlich benutzt werden. Die Reparaturkosten werden nur ohne Mehrwertsteuer erstattet.

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#2
 Von 
deli oglan
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 12x hilfreich)

das heisst,bei einem gutachten die mehrwertsteuer nicht berechnet wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Bei einer fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Wenn der Wagen repariert wird schon.

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#4
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

bei der Schadensumme besteht laut BGH kein Anspruch auf ein Gutachten eines SV. Wenn trotzdem ein Gutachten gefertigt wird, bezahlen Sie die Kosten selber und nicht nur die MwSt. Schadensumme für SV min. 750 EUR.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#5
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

da hab ich ne vier vergessen :o)die reparatur kostet rund 4.600 euro :o) und das gutachten wurde nach absprache mit der gegnerischen versicherung erstellt. es war nämlich fraglich ob nicht ein finanzieller totalschaden vorliegt... mein auto ist nämlich nur noch knappp 6.000euro wert...

die fragebögen von beiden versicherungen hab ich schon. nur was mach ich, wenn der typ einfach was anderes behauptet... das ist mein problem. es steht aussage gegen aussage... wir sind zwar zu zweit, aber ich weiß ja nicht ob das zählt...

bei der polizei kann mir irgendwie niemand weiterhelfen... erst am kommenden wochenende ist da jemand da der bescheid weiß...

ich find das total furchtbar, dass dir jemand das auto kaputt fährt und man dann, obwohl man ja wirklich nichts gemacht hat, rennereien hat.

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#6
 Von 
baghira
Status:
Praktikant
(550 Beiträge, 82x hilfreich)

einfach vergessen... war im falschen thema... sorry...

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