Habe auf einem öffentlichen Parkplatz vor meiner Haustüre geparkt und war 3 Tage in Urlaub. In dieser Zeit wurde ein bewegliches Halteverbotsschild zwecks Umzugs
aufgestellt.
Als ich wiederkam war mein Wagen
abgeschleppt.
Ich bin Dienstagsmorgens gefahren und Donnerstag Abend wiedergekommen da war der wagen abgeschleppt.
Ist das rechtens? wie sollte man vorgehen Zahlung verweigern?
Abgeschleppt - 3 Tage in Urlaub - bewegliches Halteverbotsschild
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Da wuerde ich mich zunaechst darueber informieren, wann das Schild aufgestellt wurde.
Mir klingt das naemlich als zu kurzfristig.
Agenor
Hallo!
Ich weiß ja nicht aus welcher Stadt du kommst, aber in Hamburg gibt es die Anordnungslage, dass solche eingerichteten Halteverbotszonen für Umzüge pp. mind. drei Tage vorher aufgestellt werden müssen und auch ein Wochenende in den drei Tagen beinhaltet sein muss.
Frage einfach mal bei der zuständigen Behörde nach, welche die Genehmigungen erteilt!
Gruß
nemet
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@Tookie -
üblicherweise werden beim Abschleppvorgang auch Lichtbilder gefertigt. Die würde ich mir zuerst einmal ansehen.
Leider finde ich im Moment nicht die Vorschrift. Es gibt für Verkehrsschilder bestimmte Normen, d.h. z.B. daß sie in einer bestimmten Höhe angebracht sein müssen.
Bei beweglichen Umzugsschildern ist es oft so, daß sie nur ca. 1/2 m hoch sind. Soweit ich mich erinnere, müssen Verkehrsschilder in einer Höhe von ca. 1,80 m angebracht sein.
Was darunter ist, zählt nicht.
-- Editiert von meri am 21.04.2006 19:34:15
41 13. a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte, soweit nicht
bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel
2 m vom Boden entfernt sein, über Radwegen 2,20 m, an
Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrs-
teilern 0,60 m.
--- editiert vom Admin
Hallo,
aus Berlin kann ich berichten, dass vorübergehend eingerichtete Halteverbotszonen mind. 3 Tage zuvor aufgestellt sein müssen. Egal ob es die Umzugsfirma oder der Umziehende ist, beide müssen dies bei der Behörde beantragen und bekommen eine sog. Sondererlaubnis zum Aufstellen der Schilder.
Anders sieht es bei einem Notfall, wie Havarie, aus. Hier darf Umgesetzt werden.
Also in Ihrem Fall nicht zahlen.
Gruß Klaus
Hallo,
ich kann mich nur Klaus anschließen.
Das Abschleppen erfolgte rechtswidrig.
Halteverbotsschilder müssen mindestens drei Tage vorher aufgestellt werden, um ein Abschleppen zu rechtfertigen.
stefan
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