Abgeschleppt - 3 Tage in Urlaub - bewegliches Halteverbotsschild

20. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tookie
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgeschleppt - 3 Tage in Urlaub - bewegliches Halteverbotsschild

Habe auf einem öffentlichen Parkplatz vor meiner Haustüre geparkt und war 3 Tage in Urlaub. In dieser Zeit wurde ein bewegliches Halteverbotsschild zwecks Umzugs
aufgestellt.
Als ich wiederkam war mein Wagen
abgeschleppt.
Ich bin Dienstagsmorgens gefahren und Donnerstag Abend wiedergekommen da war der wagen abgeschleppt.
Ist das rechtens? wie sollte man vorgehen Zahlung verweigern?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Da wuerde ich mich zunaechst darueber informieren, wann das Schild aufgestellt wurde.
Mir klingt das naemlich als zu kurzfristig.

Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nemet
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Ich weiß ja nicht aus welcher Stadt du kommst, aber in Hamburg gibt es die Anordnungslage, dass solche eingerichteten Halteverbotszonen für Umzüge pp. mind. drei Tage vorher aufgestellt werden müssen und auch ein Wochenende in den drei Tagen beinhaltet sein muss.

Frage einfach mal bei der zuständigen Behörde nach, welche die Genehmigungen erteilt!

Gruß
nemet

-----------------
"Schönes Wetter und genug Zeit es zu genießen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@Tookie -

üblicherweise werden beim Abschleppvorgang auch Lichtbilder gefertigt. Die würde ich mir zuerst einmal ansehen.

Leider finde ich im Moment nicht die Vorschrift. Es gibt für Verkehrsschilder bestimmte Normen, d.h. z.B. daß sie in einer bestimmten Höhe angebracht sein müssen.
Bei beweglichen Umzugsschildern ist es oft so, daß sie nur ca. 1/2 m hoch sind. Soweit ich mich erinnere, müssen Verkehrsschilder in einer Höhe von ca. 1,80 m angebracht sein.
Was darunter ist, zählt nicht.

-- Editiert von meri am 21.04.2006 19:34:15

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

41 13. a) Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte, soweit nicht
bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel
2 m vom Boden entfernt sein, über Radwegen 2,20 m, an
Schilderbrücken 4,50 m, auf Inseln und an Verkehrs-
teilern 0,60 m.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lothar_Berlin
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
aus Berlin kann ich berichten, dass vorübergehend eingerichtete Halteverbotszonen mind. 3 Tage zuvor aufgestellt sein müssen. Egal ob es die Umzugsfirma oder der Umziehende ist, beide müssen dies bei der Behörde beantragen und bekommen eine sog. Sondererlaubnis zum Aufstellen der Schilder.
Anders sieht es bei einem Notfall, wie Havarie, aus. Hier darf Umgesetzt werden.
Also in Ihrem Fall nicht zahlen.
Gruß Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Hallo,

ich kann mich nur Klaus anschließen.

Das Abschleppen erfolgte rechtswidrig.

Halteverbotsschilder müssen mindestens drei Tage vorher aufgestellt werden, um ein Abschleppen zu rechtfertigen.

stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.886 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen