Zusammenrutschen 2 PKW ohne Fahrer

22. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sigrid001
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Zusammenrutschen 2 PKW ohne Fahrer

Hallo,
ich hatte vor ca. 2 1/2 Wochen bei Eisglätte mein Auto auf einen leicht abfallenden Parkplatz abgestellt. Nach mir parkte noch eine Person ihr Auto neben mir. Durch Einsetzen von Tauwetter (wahrscheinlich ein bischen Wasser auf dem Eis) rutschte mein Auto seitlich gegen das andere Auto. Beim Zusammenrutschen parkten beide Autos, keine Fahrer drin. Es wurde dann versucht, das andere Auto von meinem Auto zu "trennen". Wobei das andere Auto einen Kratzer bekamm. Mein Auto wurde die ganze Zeit nicht bewegt, nur das andere Auto wurde gefahren beim Auseindermachen. Nun nach 2 1/2 Wochen kommt diese Person zu mir und möchte 75 € für den Kratzer haben, lt. Kostenangebot einer Werkstatt. Hat jemand eine Ahnung, ob ich zahlen muss. Eigentlich war es doch "höhere" Gewalt. Ich habe doch garnichts gemacht.

Gruß Sigrid

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Es wurde dann versucht, das andere Auto von meinem Auto zu "trennen". Wobei das andere Auto einen Kratzer bekamm.
Das Zusammenrutschen der Autos mag höhere Gewalt gewesen sein, wenn der Kratzer aber durch das Trennen der Fahrzeuge verursacht wurde, kann hier, gerade wenn nicht mit der gebotenen Vorsicht gehandelt wurde, durchaus ein Mitverschulden liegen.

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#2
 Von 
Sigrid001
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber mein Auto hat kein Kratzer und ich habe auch mein Auto nicht bewegt. Die andere Person hat ihr Auto versucht wegzubekommen und hat sich dabei einen Kratzer geholt.

Gruß Sigrid

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo,
das ist natürlich aus Ihrer Sicht noch besser. So bleibt nur noch die Möglichkeit, dass Sie durch die Wahl des Parkplatzes fahrlässig gehandelt hätten, was aber voraussetzt, dass sie das wegrutschen vorhersehen konnte. Vielleicht sollten Sie einmal mit Ihrer Haftpflichtversicherung darüber sprechen, was diese dazu meint, die ist nämlich auch dazu da unberechtigte Forderungen zurückzuweisen. Ich glaube nicht, dass es für ihn finanziell sinnvoll ist, es auf einen Prozess mit einer Versicherung ankommen zu lassen...

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#4
 Von 
Sigrid001
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist alles ein bischen verzwickt, die Gegenseite ist eine Arbeitskollegin von mir.
Auf alle Fälle sehe ich mich nicht schuldig, wenn 2 parkende Fahrzeuge verrutschen.
Der Schaden entstand ja nicht durch Zusammenrutschen der Fahrzeuge, sondern erst als Sie Ihr Auto weggerückt hat.
Werde nochmal meine Versicherung kontaktieren.
Sigrid

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