Zulassen des Führens eines KFZ ohne Fahrerlaubnis?

30. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
mahony
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zulassen des Führens eines KFZ ohne Fahrerlaubnis?

Hallo zusammen!

Ich habe ein kleines Problem und hoffe durch dieses Forum bzw durch euch Hilfe zu bekommen.
Und zwar hatte ich einen Freund der einen billigen Kleinwagen besaß, aber bis heute keinen Führerschein hat. Dieses Auto ließ er manchmal durch Kurzzeitkennzeichen zu, ich gehe mittlerweile davon aus dass er zumindest meistens nicht selber gefahren ist.
Nun suchte er jemanden der das Auto auf sich anmelden würde damit die Kosten auch nicht so hoch sind, es waren aller höchstens 3 Monate geplant. Ich sagte zu da er versprach alle Kosten zu übernehmen und dass ich das Auto zur Verfügung habe außer wenn er dringend mal wo hin muss. Zur Not würden dann andere fahren. Nach 1 Monat wollte ich aus persönlichen Gründen nichts mehr mit ihm zu tun haben, weshalb ich ihm dann natürlich auch den Schlüssel und die Papiere da gelassen habe, schließlich war es sein Auto und er war auf den Wagen angewiesen bspw. wegen seinem Umzug.

Selbstverständlich habe ich nicht damit gerechnet dass er fährt obwohl er keine Fahrerlaubnis hat, dass andere mit Führerschein fahren würden war mir klar. Aber eine Woche bevor ich überhaupt dazu kam das Auto abzumelden, bekam ich den Brief in dem mir vorgeworfen wird jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren zu lassen. :bang:

Was soll ich jetzt machen? Mich schriftlich dazu äußern oder zu einer Vorladung gehen? Soll ich ihnen die Wahrheit erzaehlen, oder bin ich WIRKLICH schuldig eine Straftat begangen zu haben? Ist es sinnvoll wenn ich einfach sage, dass ich ihm den Schlüssel nur gegeben habe damit er was holt oder ähnliches?

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Hilfe im vorraus! :)

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
mahony
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also möchten Sie sagen, dass man von jedem dem man den Autoschlüssel gibt ausgehen muss, dass er auch fährt? Dann könnte man aber niemandem ohne Führerschein einen Autoschlüssel geben, sei es um mal etwas aus dem Auto zu holen oder sonst was.
Es war in meinem Fall klar vereinbart dass er nicht fahren darf. Ob er das alles zugeben wird kann ich ja nicht wissen.
Und mit der letzte Frage meinen Sie dass das alles unglaubwürdig klingt?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120143 Beiträge, 39837x hilfreich)

Der Halter eines Kfz sollte sich davon überzeugen das derjenige dem er ein Kfz inkl. Aktivierungsmöglichkeit überlässt, auch eine entsprechende Eignung aufweist.

Macht er das nicht, muss er mit den zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen leben. Wobei die zivilrechtlichen im Falle des Unfalles wesentlich dramatischer ausfallen als die strafrechtlichen.



Kann übrigens sein, das sich auch die Versicherung noch meldet ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von mahony):
Dann könnte man aber niemandem ohne Führerschein einen Autoschlüssel geben, sei es um mal etwas aus dem Auto zu holen oder sonst was.

Man sollte niemanden einen Autoschlüssel überlassen, bei welchen man nicht sicher ist, dass er das Vertrauen missbraucht. Wobei der Fall mal schnell was aus dem Auto zu holen, auch anders gelagert ist, dem übergibt man nicht die Papiere dazu. Und wenn die Person nicht zeitnah erscheint, hat man bei Missbrauch ja auch sofort die Tür offen, hier die Polizei zu rufen, wenn man mit der Fahrt nicht einverstanden wäre, also die Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt.

Zitat:
Selbstverständlich habe ich nicht damit gerechnet dass er fährt obwohl er keine Fahrerlaubnis hat, dass andere mit Führerschein fahren würden war mir klar.

Hier dürfte wohl das Problem liegen, was ist wirklich klar?
Der Halter übergibt Schlüssel und Papiere an eine Person welche selbst keine Fahrerlaubnis besitzt, wie will der Halter dann überhaupt wissen, wer zu Zeitpunkt XY das Fahrzeug bewegt, und ob eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt?

§21 StVG 1.2 dürfte wohl dann der Vorwurf im Schreiben sein, am besten man sagt alles richtig aus, oder nimmt sich bei Unsicherheiten einen RA.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat:
Dieses Auto ließ er manchmal durch Kurzzeitkennzeichen zu, ich gehe mittlerweile davon aus dass er zumindest meistens nicht selber gefahren ist.


Du hast aber anscheinend geahnt dass er auch selber gefahren ist. Und dann gibst du ihm noch die Schlüssel?

Zitat:
er war auf den Wagen angewiesen bspw. wegen seinem Umzug.


Ohne Führerschein ist meiner Meinung nach niemand auf einen Wagen angewiesen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mahony
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

" ich gehe mittlerweile davon aus.."

Ich habe es eben nicht geahnt und wie sollte mir das auch nachgewiesen werden?
Er war auf den Wagen angewiesen weil er von zuhause ausgezogen ist und einige Tage sogar sozusagen im Auto verbracht hat. Wenn gefahren werden musste gab es neben mir halt noch andere Fahrer. Die Story ist 100% so passiert und eben weil sie so "komisch" ist frage ich mich ob es Sinn macht die Wahrheit zu sagen da ich meiner Meinung nach garnicht anders hätte handeln können.

Kann mir vielleicht noch jemand beantworten wieso ich nicht einfach von einem erwachsenen Menschen mit gesundem Verstand davon ausgehen kann, dass er sich an Vereinbarungen hält? Spielt es denn gar keine Rolle dass das Auto nicht mein Eigentum war?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ein Auto kann man auch auf jemand ohne Führerschein zulassen. Auch versichern ist auf solche Personen möglich. Wegen Steuer etc. auch durchaus angebracht.

Wurde das hier nicht so gemacht? Das wäre ausgesprochen unschön. Dann hätte man zumindest der Behörde mitteilen müssen nicht mehr der Halter (=Verantwortliche) zu sein!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120143 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Kann mir vielleicht noch jemand beantworten wieso ich nicht einfach von einem erwachsenen Menschen mit gesundem Verstand davon ausgehen kann, dass er sich an Vereinbarungen hält?

Weil gerade für den Fall etwas anderes im Gesetz steht.



Zitat:
Spielt es denn gar keine Rolle dass das Auto nicht mein Eigentum war?

Nö, Du warst der verantwortliche Halter. Wärst Du "nur" Eigentümer gewesen,wäre das ganze kein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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