Zeugen und Beschuldigte Fahren ohne Fahrerlaubnis

2. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugen und Beschuldigte Fahren ohne Fahrerlaubnis

Hallo,
ich habe einen damaligen Freund von mir mit meinem Auto fahren lassen, der zu dem Zeitpunkt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Tat ist aufgeflogen und ich wurde einmal zur Zeugen Aussage und einmal als Beschuldigte geladen. In beiden teilen habe ich die Tat zugegeben und geschrieben, dass ich ihn vor Fahrt beginn gefragt habe ob er einen Führerschein besitzt, dies hat er bejaht ausserdem arbeitet er bei der Bundeswehr und ich dachte dort müsse man einen Führerschein haben. Zu dem war er mein Freund und ich habe ihm vertraut. Dies habe ich alles so angegeben. Seine Gerichtsverhandlung lief schon vor zwei Monaten, ich habe nichts mehr mit ihm zutun nach der Tat. Ich wurde auch zum Gericht geladen aber wieder ausgeladen. Nun meldet er sich wieder bei mir und hat anscheind ein schreiben bekommen wo drinnen steht ob ich ihn wirklich vor Fahrtantritt gefragt habe ob er einen Führerschein besitzt???? Kann das wirklich sein das der Staatsanwalt oder die Polizei meine Aussage nun wirklich bei dem Beschuldigten "prüfen" möchte ? Ich habe ihm gesagt das ich nichts mehr dazu sagen möchte und auch keinen Kontakt haben will. Ich verstehe das nicht. Habe bei der Staatsanwaltwchaft angerufen und die sagten sein Verfahren sei durch nur meins noch nicht weil sich anscheind noch ein weiterer Zeuge gemeldet hätte. Kann mir jemand auskunft geben une kennt sich damit aus???

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41 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
Kann mir jemand auskunft geben

Klar.
Worüber denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil seine Gerichtsverhandlung ja schon durch ist und die aufgrund der Zeugenaussagen ja beschlossen haben, das er verurteilt wird. Macht ja nicht so grossen Sinn ihn zu verurteilen und im nachhinein zu prüfen ob meine Aussage stimmt. Also so sehe ich das. Vorallem bei dem Beschuldigten selbst der schon öfter wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde, wie ich im nachhinein erfahren habe.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
Macht ja nicht so grossen Sinn ihn zu verurteilen und im nachhinein zu prüfen ob meine Aussage stimmt.

Wieso? Er hat eine Straftat begangnen, egal ob Du nun eine Falschaussage gemacht hast oder nicht.

Das man im nachhinein auch noch untersucht ob und welche Straftaten Du in dem Zusamenhang begangen hast, ist unabhängig von seinen Straftaten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja okey aber ich habe ja nicht vor Gericht ausgesagt sondern lediglich bei der Polizei (zum einen als Zeuge und als Beschuldigte) also wäre das ja eigentlich nicht strafbar oder doch?
Naja ich hoffe die Sache ist bald endlich vom Tisch da auch der Polizist zu mir meinte, dass der Staatsanwalt anscheind ihn drankriegen wollte da er schon öfter auffällig war was das Fahren betrifft... naja

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Sein Verfahren ist sein Verfahren und dein Verfahren ist dein Verfahren.
Sein Verfahren ist anscheinend durch und abgeschlossen, deines ist noch offen und unerledigt.
Dass er in deinem Verfahren befragt wird ist nur logisch und normal.

Diese Schlussfolgerung ist also falsch:

Zitat (von Haleksew):
Kann das wirklich sein das der Staatsanwalt oder die Polizei meine Aussage nun wirklich bei dem Beschuldigten "prüfen" möchte ?

Nicht er ist der Beschuldigte sondern Du! Er ist in diesem, also deinem Fall, der Zeuge.
Genau wie du ist er einmal Zeuge und einmal Beschuldigter.

Zitat:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[..]
2.
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

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#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
also wäre das ja eigentlich nicht strafbar oder doch?

Nö.
Zudem ist dein Freund doch erwischt worden und unabhängig von deiner Aussage verurteilt worden.
An dem Urteil gegen ihn hätte sich nichts geändert, egal ob du von dem Nicht-Besitz seines Führerschein wusstest oder nicht.

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#8
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn er aber sagt ich hab ihn nicht gefragt dann steht aussage gegen aussage? Im zweifel für den angeklagten oder nicht?
Oder kommt es dann zur Gerichtsverhandlung ?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32816 Beiträge, 17247x hilfreich)

Macht ja nicht so grossen Sinn ihn zu verurteilen und im nachhinein zu prüfen ob meine Aussage stimmt. Das macht jede Menge Sinn, denn jetzt hat er kein Aussageverweigerungsrecht mehr.


-- Editiert von muemmel am 03.07.2018 14:24

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind in einem riesen Stress auseinander gegangen der private Gründe hat, deswegen bin ich mir nicht sicher inwieweit er mich in die Pfanne hauen wird. Aber wenn noch was wegen Falschaussage kommt werde ich mir einen anwalt nehmen.

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32816 Beiträge, 17247x hilfreich)

Aber wenn noch was wegen Falschaussage kommt werde ich mir einen anwalt nehmen. Da kann nichts kommen, denn Falschaussagen kann man nur vor Gericht machen, und da auch nur als Zeuge.
An dem Urteil gegen ihn hätte sich nichts geändert, egal ob du von dem Nicht-Besitz seines Führerschein wusstest oder nicht. So ist es. Insofern wäre es allenfalls eine falsche Aussage zu Ihren eigenen Gunsten - das ist zulässiges Verteidigungsverhalten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
Wenn er aber sagt ich hab ihn nicht gefragt dann steht aussage gegen aussage? Im zweifel für den angeklagten oder nicht?


Ja.

Ändert aber nichts, denn Du hättest Dich vorher überzeugen müssen. Auf seine Aussage kommt es also nicht wirklich an, wenn e um die Feststellung Deiner Schuld geht.

Zitat (von Haleksew):
inwieweit er mich in die Pfanne hauen wird.
Denkbar wäre, dass er die Frage zugibt, aber anders geantwortet haben will.

Zitat (von Haleksew):
Aber wenn noch was wegen Falschaussage kommt werde ich mir einen anwalt nehmen.


Wegen möglicher Falschaussage wird nichts mehr kommen, denn der Punkt scheint mir zu läppisch. Aber die bewusste zur Verfügung Stellung des Autos ist sicher nicht vom Tisch. Nur: da kann ein Anwalt nun auch nichts mehr retten.

Berry

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#13
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja in der Zeugenvernehmung gesagt, dass ich mich überzeugt davon habe ob er einen Führerschein besitzt bzw. Ihn gefragt habe und jetzt möchten die diese aussage prüfen und ihn befragen ob das stimmt.. und ich denke er wird sagen das es nicht so war, da er mir damals gesagt hat, ich soll keine Aussage machen, die ich aber letzten endes doch gemacht habe. Deshalb wird er bestimmt "stinkig" sein und alles dafür tun, dass ich auch eine Strafe bekomme. Deshalb ist halt meine Angst, dass ich nicht nur wegen dem zulassen des autofahrens sondern auch noch falscher aussage verdächtigt werde.

-- Editiert von Haleksew am 03.07.2018 15:31

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
Deshalb ist halt meine Angst, dass ich nicht nur wegen dem zulassen des autofahrens sondern auch noch falscher aussage verdächtigt werde.


Es geht um IHR Strafmaß!
Laut Inhalt Ihrer Aussage, wäre es Fahrlässigkeit gewesen, sagt der Ex Gegenteiliges aus, sind wir bei Vorsatz.

Die Strafen können sowohl bei Fahrlässigkeit, als auch bei Vorsatz identisch sein, in der Regel spiegelt sich der Unterschied aber doch in der Anzahl der Tagessätze wieder.

Beispiel wie es kommen könnte:

1.) Ihr Ex sagt "Haleksew wusste von nichts, ich hab sie betreffend meiner Fahrerlaubnis angelogen.." = 100 Tagessätze.

oder
2.) Ihr Ex sagt, "Die wusste genau, dass ich keinen Führerschein habe" = 180 Tagessätze

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32816 Beiträge, 17247x hilfreich)

Deshalb ist halt meine Angst, dass ich nicht nur wegen dem zulassen des autofahrens sondern auch noch falscher aussage verdächtigt werde. Daß das nicht passieren kann, habe ich ja schon in Antwort Nr. 11 geschrieben. Aber wenn Sie sich das gern einreden wollen, dann ist Ihnen halt nicht zu helfen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
Deshalb ist halt meine Angst, dass ich nicht nur wegen dem zulassen des autofahrens sondern auch noch falscher aussage verdächtigt werde.

Diese Falschaussage ist in der Phase zum Glück für Dich straffrei.


Signatur:

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#17
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Sooo ich habe heute einen Strafbefehl bekommen von 20 Tagessätzen je 20 Euro. Ich durfte kein einziges Mal vor Gericht Aussagen. Zu dem habe ich in meiner Beschuldigtenanhörung geschrieben, dass die Tat fahrlässig begangen wurde. Der Zeuge hat anscheind behauptet, dass ich ihn nicht nach dem Führerschein gefragt habe. In dem Strafbefehl steht nun ich hätte die Tat vorsätzlich begangen und gewusst das er keinen FH besitzt. Ich weiß nicht genau wie ich vorgehen soll. Macht es Sinn Einspruch einzulegen? Oder einen Anwalt einzuschalten? Oder verschlimmert sich dadurch nur die Tat?

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32816 Beiträge, 17247x hilfreich)

Macht es Sinn Einspruch einzulegen? Das kann hier keiner wissen, denn dazu müßte man den Ausgang des Verfahrens kennen. Und die Zukunft kann hier keiner vorhersehen...
Oder einen Anwalt einzuschalten? Das kostet definitiv mehr als 400 Euro. Und bei einer Verfahrenseinstellung, die hier wohl wahrscheinlicher ist als ein Freispruch, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Oder verschlimmert sich dadurch nur die Tat? Die Frage ist unverständlich. Falls es "Kann es auch teurer werden?" heißen sollte: Ja, kann es. Insbesondere die Höhe des TS ist ja mit 20 Euro sehr niedrig angesetzt worden...

Signatur:

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#19
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber es geht mir darum das da vorsätzlich steht!!! Wieso vorsätzlich?? Wenn ich sage fahrlässig?? Verstehen Sie was ich meine @muemmel ? Als Zeuge steht er drin, er hat dann wahrscheinlich das Gegenteil behauptet.. aber wieso wird ihm mehr vertrauen ald mir geschenkt? Wenn er wegen fahren ohne Fahrerlaubnis schon öfter vor gericht war und ich hingegen nie straffällig geworden bin. Dann bin ich doch wohl die glaubwürdigere Person meines Erachtens nach.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
Wenn ich sage fahrlässig??

Dann könnte man auch schlicht einer Fehleinschätzung unterliegen.



Zitat (von Haleksew):
aber wieso wird ihm mehr vertrauen ald mir geschenkt?

Weil der Beschuldigte lügen darf das sich die Balken biegen. Im Gegensatz zum Zeugen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Okey vielen lieben dank. Hat mir aufjedenfall weitergeholfen. Hab noch ne Frage, könnte mir der Führerschein entzogen werden ?? Das wird doch bestimmt noch weitergeleitet oder ? Kann mir im Nachhinein die Fahrerlaubnis boch entzogen werden ??

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Nein zum Führerscheinentzug.

Zum Strafbefehl.

Zitat (von Haleksew):
20 Tagessätzen je 20 Euro


Sofort bezahlen und abhacken! Sie kommen sehr günstig dabei weg.

Zitat (von Haleksew):
Aber es geht mir darum das da vorsätzlich steht!


Das was Ihnen vorgeworfen wird kann mit bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden, jetzt Einspruch wegen eines Wortes einzulegen macht beim verhängten Strafmaß absolut keinen Sinn.
Vor Allem da für Beides (fahrlässig/vorsätzlich), der gleiche Strafrahmen gilt.

Wenn dann im folgenden Urteil "fahrlässig" steht, aus den 20 Tagessätzen aber 60 werden, weil der Richter sowas grade gar nicht mag, haben sie was gewonnen? .

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32816 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hab noch ne Frage, könnte mir der Führerschein entzogen werden ?? Nein, dafür nicht.
Sofort bezahlen und abhacken! Na, gegen einen Antrag auf Ratenzahlung spräche auch nichts - kommt halt auf die finanziellen Verhältnisse de TE an. "Sofort" ginge sowieso nicht - der SB ist ja noch nicht mal rechtskräftig...

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sofort bezahlen
Die Rechnung wird noch gar nicht da sein. Außerdem wird der Strafbefehl nicht durch Zahlung rechtskräftig. Er erlangt Rechtskraft wenn kein fristgerechter Einspruch eingelegt wird, oder wenn Rechtsmittelverzicht erklärt wird.

Zitat (von spatenklopper):
Sie kommen sehr günstig dabei weg.
Das sehe ich allerdings auch so.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber eigentlich könnte man mir doch nichtmal Fahrlässigkeit vorwerfen wenn ich ihn gefragt habe und er dies bejaht hat ? Oder wäre das auch schon fahrlässig? Meines Erachtens nach gibt es in dem Paragrafen auch einen Vertrauensgrundsatz und der wäre doch damit erfüllt oder nicht?

Und zu dem das der Zeuge nicht Lügen darf, ich habe in meiner Zeugenaussage in seinem Verfahren
ebenfalls angegeben das ich ihn nach dem FH gefragt habe und in meiner Zeugenaussage behauptet er ja anscheind das Gegenteil. Das heißt ja einer hat gelogen. Aber soweit schauen die gar nicht und vergleichen oder?

-- Editiert von Haleksew am 09.08.2018 15:37

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
Aber eigentlich könnte man mir doch nichtmal Fahrlässigkeit vorwerfen wenn ich ihn gefragt habe und er dies bejaht hat ? Oder wäre das auch schon fahrlässig? Meines Erachtens nach gibt es in dem Paragrafen auch einen Vertrauensgrundsatz und der wäre doch damit erfüllt oder nicht?


Dann leg halt Widerspruch gegen den Strafbefehl ein und überzeuge den Richter davon.

0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
Haleksew
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank an die, die hier unter meinen Beitrag geschrieben haben.
Ich hab nochmal eine andere Frage, wie siehts aus mit der Verwertbarkeit von Verläufen wie Whats app ? Können die vor Gericht als Beweismittel verwertbet werden ?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119449 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
Ich hab nochmal eine andere Frage, wie siehts aus mit der Verwertbarkeit von Verläufen wie Whats app?

Darüber entscheidet das Gericht - das eine macht es, das andere nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Haleksew):
Whats app ? Können die vor Gericht als Beweismittel verwertbet werden ?


Noch mal deutlich, da Du es anscheinend nicht verstehen magst.

Erhebst Du Einspruch wegen des Wortes "vorsätzlich", geht es vor Gericht.

Da gibt es dann mehrere Möglichkeiten:

1. Das Gericht schließt sich Deiner Sichtweise an -> 20 Tagessätze zu 20€ wegen fahrlässig....
2. Das Gericht schließt sich Deiner Sichtweise nicht an, belässt alles wie vorher.
3. Das Gericht schließt sich Deiner Sichtweise an, der Richter mag aber keine Verkehrssünder -> 60 Tagesätze zu je 20 €, wegen fahrlässig....
4. Das Gericht schließt sich Deiner Sichtweise nicht an, mag keine Verkehrssünder und hat einen schlechten Tag ->
180 Tagessätze zu XX € (Einkommensnachweise müssen vorgelegt werden) wegen Vorsatz....

Dir wurde nun oft genug gesagt, dass das Strafmaß im Strafbefehl quasi ein Traumgeschenk ist.
Ob es sinnvoll ist, das Traumgeschenk zurückzugeben, weil das Schleifchen die falsche farbe hat, musst Du selbst wissen.

0x Hilfreiche Antwort

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