Zeugen beim blitzen

28. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Katsuro
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Zeugen beim blitzen

Mich würde mal interessieren was passieren würde wenn ein Auto geblitzt würde. Das blitzen geschähe innerorts und im Anschreiben stünde: 23km/h zu schnell. Nun sitzen aber der Fahrer + zwei Mitfahrer im Auto die beide gute sicht auf den Tacho hatten und von denen der Fahrer und ein Mitfahrer auch gut auf dem blitzerfoto zu erkennen sind. Alle drai sagen dass der tacho nur ca. 67 km/h angezeigt hat und keinesfalls über 70km/h lag (hierbei gehe ich jetzt von einer 50er Zone aus). Müsste die Justiz jetzt sagen ok: drei Zeugenaussagen sind schon viel oder sagen die einfach: unser Blitzer hat was anderes gesehen?
ob nun 17 km/h oder 23 km/h macht für viele einen großen unterschied, vor allem für Fahranfänger in der Porbezeit da diese bei 17 km/h gerade mal 35 euro zahlen müssten, bei 23 km/h jedoch rund 75 euro + Aufbauseminar (ca. 300-400 euro) + verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Also generelle Frage: wie werden in diesem Fall glaubhafte Zeugenaussagen gewertet?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Bußgeldbehörde interessiert sich für solche Zeugenaussagen nicht und verhängt trotzdem ein Bußgeld. Dagegen kannst Du natürlich Einspruch einlegen und dann geht das Ganze vor Gericht.

Der Richter wird sicher verunsichert sein bei so einer Situation, andererseits wird er auch nicht einfach behaupten können, die Blitzanlage sei fehlerhaft gewesen. Was macht ein Richter in so einer Situation? Er lässt ein Gutachten über die Blitzanlage erstellen, mit dem dann festgestellt wird, ob diese einen Fehler hat.

Auf Basis dieses Gutachten wird dann das Urteil gefällt. Da der Verlierer des Prozesses die Prozesskosten und damit auch die Kosten für den Gutachter tragen muss, können aus einem kleinen Bußgeld schnell mal über 1.000€ werden, wenn der Gutachter keinen Fehler feststellen kann.

Über die grundsätzliche Glaubwürdigkeit von 3 Zeugen, die alle behaupten, zufällig gleichzeitig auf den Tacho geschaut zu haben, als das Fahrzeug geblitzt wurde, möchte ich mich dabei gar nicht auslassen.

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#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Die Idee des Fragestellers ist – nur im Grundsatz – zutreffend. Natürlich kann ein Bußgeld nur verhängt werden, wenn die Messung fehlerfrei war. Auch mit einer Zeugenaussage können theoretisch Zweifel an der Richtigkeit der Messung begrünet werden. Ob eine Differenz von ca. 6 km/h zwischen abgelesener und gemessener Geschwindigkeit diese Zweifel begründen kann, ist aus meiner Sicht … zweifelhaft.

Steht fest, dass die Messung fehlerfrei war, kommt es zudem auf die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage nicht mehr an. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich ja nicht der fehlerfrei gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung und nicht nach der auf dem Tacho angezeigten Geschwindigkeit

Zu Recht hat hh aber vor allem auf die Glaubwürdigkeitsproblematik hingewiesen. Vor Gericht wird zu klären sein, ob und wie es möglich war, dass die beiden Mitfahrer von ihren Plätzen aus den Tacho beobachten konnten, vor allem aber, weswegen alle Insassen genau in dem Moment auf den Tacho geschaut haben, als es geblitzt hat. Ohne wirklich gute Gründe wird das Gericht gar nicht zu dem von hh angesprochenen kommen, sondern allenfalls mit dessen Kosten drohen.

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