Zeitwert bei Werksnavigationssystem

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
yoschi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitwert bei Werksnavigationssystem

Nach einem Autounfall hat die generische Versicherung auf Grund eindeutig geklärter Schuldfrage die Reparaturkosten für meinen Wagen bezahlt.
Bei dem Unfall wurde auch das werkseitig eingebaute Navigationssystem beschädigt, weshalb es ersetzt werden sollte. Ich habe mir aber zunächst nur die Reparaturkosten auszahlen lassen wollen.
Nun meint die Versicherung, sie könne 20% der Reparaturkosten für das Navigationssystem abziehen, da es ja ein gebrauchtes Bauteil sei. (EZ: 6/99- Unfall 12/2002)
Allerding habe ich folgende Probleme:
1.) Es gibt keinen Gebauchtteilemarkt, da es sich um ein seltenes Fahrzeug handelt. Aber der Sachverständige der generischen Versicherung stützt sich bei seiner Begründung auf eine Markanalyse für gebrauchte Navigationssysteme.
2.) Dachte ich, dass so ein Navigationssystem ein Autoleben lang halten sollte und damit keinem Verschleiss unterworfen ist.

Daher hätte ich nun gerne mal gewusst, ob es rechtens ist, mir 20% der Reparaturkosten abzuziehen.

Vielen Dank für die Bemühungen im Vorraus.

Yoschi

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Ob die Versicherung berechtigt ist, nur den Zeitwert zu ersetzen, weiß ich nicht. Aber 20% Abzug bei einem 3 1/2-Jahre alten Gerät erscheint mir eher wenig. 10% pro Jahr (=35%) wären nach meiner Kenntnis auch ok.

Was den Verschleiß angeht, musst Du Dir nur selbst die Frage stellen, ob Du für ein 3 1/2 Jahre altes Gerät den Neupreis bezahlen würdest.

Was den ersten Punkt angeht, würde ich die Versicherung bitten, Dir eine Beschaffungsquelle nachzuweisen. Wenn sie das nicht kann, wird sie Dir m.E. ein Neugerät ersetzen müssen.

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#2
 Von 
yoschi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Die Frage mit dem Ver****** ("ob Du für ein 3 1/2 Jahre altes Gerät den Neupreis bezahlen würdest") stellt sich ja nun mal nicht, da es keine Gebrauchtteile gibt.

Auch frage ich mich, wie das bei anderen elektronischen Bauteilen gehandhabt wird. z.B. el. Fensterheber oder die Heckscheibenheizung. Das sind ja auch werkseitig eingebaute Teile, die ein Autoleben lang halten sollten. Bekomme ich da im Falle auch nur noch den Zeitwert?

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#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ja.

Daß es keine Gebrauchtteile gibt, ist übrigens kein Argument dafür, nicht den Zeitwert zu ersetzen.

Mal als Beispiel:
Sie kaufen ein Kfz, das nur dreimal gebaut wurde (seltener Oldtimer etc.).
Neu gibt es das Kfz nicht mehr und alle Ersatzteile und die anderen beiden Exemplare sind mittlerweile verschollen.
Müßte die Versicherung dann, Ihrer Logik folgend, bei einem Schaden gar nichts zahlen, weil ja eine Wiederbeschaffung (neu oder gebraucht) unmöglich ist? :)

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#4
 Von 
yoschi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich versuchs einfach nochmal:

Ein Abzug neu für alt ist doch nur dort gerechtfertigt, wo eine messbare Wertsteigerung durch die Reparatur, bzw. das Neuteil eintritt. Bei Ersatz von Teilen, die normalerweise die Nutzungsdauer des Fahrzeugs erreichen, tritt doch eine Wertverbesserung nicht ein (Parlandt, 62.Auflage, vor §249 BGB , Rdn. 146)

So , nun ist ein Navigationssytem ja meiner Meinung nach, wie jedes andere elektonische Bauteil so ausgelegt, dass es die gleiche Lebensdauer wie das ganze Fahrzeug hat. Somit ist das Navi kein Verschliessteil. Denn ein Austausch eines solchen Teiles bis zur Verschrottung des Fahrzeugs ist ja nun nicht vorgesehen.

Jetzt hat mein Navigationssystem vor dem Unfall einwandfrei funktioniert (war im Betrieb beim Unfall und hatte 2 Leute mit an Bord) und dadurch hat sich in meinen Augen durch die Reparatur keine Wertverbesserung eingestellt.


Ich wüsste gerne, ob ich da richtig liege.

Danke für die vielen Mühen.

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Somit ist das Navi kein Verschliessteil.

Das wird jetzt schon sehr technisch. :)

Pauschal kann man das so nicht sagen.
Auch ein Navi enthält Bestandteile, die als Verschleißteile angesehen werden können - man denke nur an das integrierte CD-Laufwerk.

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#6
 Von 
yoschi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Gericht hat meine Ansicht bestätigt. Danke trotzdem fE den Versuch.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Glückwunsch. :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
j.h.73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein ähnlich gelagertes Problem,wäre nett wenn mir jemand hierzu einen weiteren Hinweis zur Argumentation gegenüber der Versicherung nennen könnte - oder funktioniert nur der Weg über ein Gericht?

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