Wucher Kostenvoranschlag bei Auffahrunfall

20. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bumsan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wucher Kostenvoranschlag bei Auffahrunfall

Hallo,
ich hatte vor 2 Wochen einen kleinen Auffahrunfall. Dabei bin ich rückwärts einem anderen Auto mit meiner Anhängekupplung leicht vor das Nummernschild gefahren. Augenscheinlich war das Nummernschild im unteren Bereich leicht eingebeult und der Nummernschildhalter kaputt. Daraufhin hat der Halter die Polizei geholt und den Unfall gemeldet.
Gestern kam der Kostenvoranschlag und ein Gutachten für den Schaden... 800€!!! Dabei wurde eine defekte Stoßstange, deren Lackierung sowie ein neuer Kühlergrill beanstandet. Ich habe jedoch Fotos vom Schaden gemacht und darauf ist eindeutig der Abdruck der Anhängekupplung auf dem unteren Teil des Nummernschildes zu erkennen.
Es war mir gar nicht möglich den Kühlergrill zu beschädigen oder auch die Stoßstange zu zerkratzen. Daher vermute ich das der Fahrzeughalter vielleicht sogar etwaige Vorschäden am Auto mir in Rechnung stellen will, die etwa bei einem schon passierten Unfallen entstanden oder sonstiges.

Kann es sein das der Halter die Gunst der Stunde genutzt hat, um sein Auto durch mich günstig zu reparieren? Und wie kann ich mich dagegen wehren oder vorgehen?

Gruß

P.S. Der Halter war mir schon direkt nach dem Unfall nicht geheuer, denn als wir den Schaden schon fast ohne Polizei klären wollten, hat er irgendwen angerufen und ist dabei hinter eine Hausecke zum telefonieren gegangen und kam dann erst wieder und meine die Polizei anzurufen,... hmmm :-/

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Dir bleibt nicht viel anderes übrig, als den Schaden Deiner Versicherung zu melden, und auch Deine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderung vorzubringen. Aber generell ist es so, das auch kleinere Unfälle häufig grössere Schäden verursachen. Gerade bei den inzwischen lackierten Stoßfängern, die ihren Namen schon lange nicht mehr verdienen, weil es sich dabei eher um Zierleisten handelt, hat man schnell eine Schadenssumme von 1000 Teuronen und mehr beisammen.

Auch wenn Deine Versicherung den Schaden reguliert kannst Du durch einen Rückkauf des Schadens Deinen Schadenfreiheitsrabatt retten. Ob sich das lohnt ist die andere Frage. Da muß dich Deine Versicherung entsprechend beraten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Suggarman
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 40x hilfreich)

Ich halte die Schadenhöhe für plausibel. Die Stoßstange federt kurzzeitig sehr weit durch und dabei bricht schnell etwas im nicht sichbaren Bereich. Als Folge wird die Stoßstange erneuert. Dazu gehört dann natürlich noch die Lackierung. Es scheint übrigens ein recht günstiges Auto gewesen zu sein. Bei einem BMW z.B. wäre sicher das doppelte rausgekommen.

mfg

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

mir ist jemand mit schrittgeschwindigkeit "reingefahren" u. hat die stoßstange verkratzt. ich hätte gedacht mit ein bissel lackstift ist das ganze behoben ABER es hätte die stoßstange ab u. an montiert werden müssen,die teile zum lackierer gebracht u. großflächig bei lackiert werden müssen, die reperatur hätte 700€ gekostet. durch smart repair hat es mich nur 100€ gekostet ABER mir wurde der schaden voll ersetzt zuzüglich wertverlust u. leihwagen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.459 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen