Wirtschaftlicher Totalschaden

19. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
teddy001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Wirtschaftlicher Totalschaden

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich hatte vorige Woche einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Dabei hat mein Fahrzeug einen Wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Der Unfallgegner hat die Schuld zugegeben. Leider ist mein Auto über eine Bank Finanziert und der Zeitwert reicht nicht annähernd an die Summe die die gegnerische Versicherung zu zahlen bereit ist. Bleibe ich jetzt auf der Restschuld sitzen? Oder muss die Versicherung des Unfallverursachers die gesammte Restschuld übernehmen?!.
danke

mfg

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Die Versicherung muss den Wiederbeschaffungswert des Kfz abzüglich Restwert erstatten.

Streitigkeietn entstehen öfters über die Frage wie hoch der Wiederbeschaffungswert tatsächlich ist.

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#2
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Wer hat denn das Auto besichtigt und den Wiederbeschaffungswert ermittelt?
Ein Sachverständiger der eintrittspflichtigen versicherung oder ein unabhängiger freier Sachverständiger den Sie beauftragt haben?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teddy001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe einen freien Gutachter beauftragt. Mein Problem ist jetzt, kann ich den Unfallverursacher in irgendeiner Form belangen mir den Betrag zu zahlen der an die Bank noch offen ist?Der Gutachter hat einen Wiederbeschaffungswert von 4100€ ermittelt. Ich habe aber noch 6500€ an die Bank zu zahlen.:-( Es kann doch nicht sein, dass ich als Unfallopfer auf den Schulden sitzen bleibe.

danke
gruß

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Suggarman
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 40x hilfreich)

Das ist unglücklich gelaufen. Entweder wurde das Auto deutlich zu teuer gekauft oder die Ratenzahlungen lagen unter dem Wertverlust (sollte aber keine Bank machen).
Keine Versicherung wird ein überteuert gekauftes Auto bezahlen. Kannte der Gutachter die Restsumme der Finanzierung?

mfg

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wenn der Kredit noch höher steht als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ist das nicht das Problem des Unfallverursachers bzw. seiner Versicherung. Es wurde nicht ein Kredit, sondern ein Auto geschrottet. Was kann der Unfallgegner für die Verschuldung des Geschädigten?

Deswegen ist die Restsumme der Finanzierung für den Gutachter auch unerheblich.

Vom Geld der Versicherung kann der Geschädigte sich ein gleichwertiges Auto kaufen. Seinen Kredit muß er weiter bedienen. Seine finanzielle Situation ist dann genau so wie wenn der Unfall nicht passiert wäre.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.07.2010 10:58:52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

> Vom Geld der Versicherung kann der Geschädigte sich ein gleichwertiges
> Auto kaufen. Seinen Kredit muß er weiter bedienen. Seine finanzielle
> Situation ist dann genau so wie wenn der Unfall nicht passiert wäre.


Diese Antwort stammt von jemandem, der bisher niemanden persönlich kennengelernt hat, der sich in einer solchen Situation befunden hat.

Was tatsächlich passiert, ist folgendes: Die Restschuld ist wesentlich höher (und ja, das ist sogar die Regel) als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und erst Recht als die Versicherungsleistung (weil abzgl. Selbstbehalt).

Ergo muss der Kredit für den nicht mehr nutzbaren PKW weiter bedient werden, ohne einen Nutzen zu haben. Gleichzeitig wird dem Finanzierungsnehmer die Aufnahme eines weiteren Kredites für das neue Fahrzeug erschwert wenn nicht sogar verwehrt, vorallem in der derzeitigen banken-politischen Situation.

Und nun sage noch jemand, dass die "finazielle Situation genau so sei wie wenn der Unfall nicht passiert wäre".

-- Editiert am 28.05.2009 15:38

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo SignumPlexus,

aber ich sage auch, dass die Situation eigentlich nicht anders ist, wie vor dem Unfall!

Die Restschuld ist hoeher als der Restwert - der Kredit ist weiter zu bedienen.
Fuer das Geld der gegnerischen Versicherung kann man sich aber ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen. Dafuer ist KEIN weiterer Kredit notwendig. Ein 'Selbstbehalt' (von wem auch immer) spielt hierbei gar keine Rolle.

Am Ende hat das Unfallopfer ein Auto (vom Geld der Versicherung) und einen noch zu tilgenden Kredit. Wo ist die Verschlechterung fuer das Unfallopfer (vom Stress mal abgesehen)?

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
SKJ343
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Also ich finde schon das es eine erhebliche Situationänderung.
Habe den Vorfall in etwa gleich. Habe vor 8 Monaten einen Seat Leon 1M gekauft für 6000 Euro mit 47000 km runter und jetzt ist mir vor 3 Wochen ein LKW beim rückwärts fahren in mein Auto geknallt und hat einen Schaden von 4500 Euro verursacht, und der momentane Wert laut dem Gutachter beträgt 3800 Euro. Und wenn das "zuviel" gezahlt ist für das Fahrzeug dann kann mir doch bestimmt die (ach so liebe) Versicherung den gleichen wagen mit gleicher Ausstattung und gleich gutem Lack wieder vor die Tür stellen(für den angegebenen Preis von 3800 € !
Ich persönlich finde man wird bei sowas nach Strich und Faden durch den Kakao gezogen !
Dazu kommt noch das der Schadenverursacher kein finger krum machen muss und der gesädigte den ganzen Stress hat !

MFG

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