Wiederbeschaffungswert, Mehrwertsteuerabzug

27. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jörg D
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wiederbeschaffungswert, Mehrwertsteuerabzug

Hallo,

wie ist es mit dem Abzug der Mehrwertsteuer bei einem wirtschaftlichen Totalschaden geregelt, wenn das Fahrzeug danach entsorgt wird und ein neues Fahrzeug über einen Händler (gebraucht) angeschaft wird. Ist die Versicherung berechtigt die Mehrwertsteuer abzuziehen ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Das Problem ist noch nicht abschließend geklärt, angesichts der jungfräulichen Rechtslage seit dem 01.08.2002. Angeblich sollen die Sachbearbeiter in den Versicherungen angewiesen sein, diesbezüglich gro0zügig zu verfahren.

Auch wenn eine Reparatur bei einem Totalschaden unterbleibt, ist der Haftpflichtversicherer verpflichtet, im Falle einer Neubeschaffung die MwSt. bis zur Höhe der MwSt. beim gutachterlichen Wiederbeschaffungswert zu zahlen.
Problematisch kann das ganze jedoch werden, wenn ein Ersatzfahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler angeschafft wird, da die nach den Grundsätzen der Differenzbesteuerung (Händler muß nur die Differenz zwischen seinem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis versteuern) die MwSt nicht gesondert ausweisen muß. Im Zweifel will der Händler den von ihm erzielten Einkaufspreis auch nicht preisgeben.

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