Hallo Freunde,
folgendes Problem:
Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den ich fristgerecht Widerspruch eingelegt habe, da er offensichtlich Fehler enthielt. Einige Zeit später erhielt ich einen zweiten Bußgeldbescheid, in dem die fehlerhaften Angaben korrigiert waren mit dem Vermerk "Dieser Bußgeldbescheid ersetzt den ersten". Aufgrund beruflicher Abwesenheit konnte ich den zweiten Bußgeldbescheid jedoch erst mit Verzögerung entgegennehmen und folglich auch erst nach Ablauf der Frist antworten.
Mein Einspruch wurde nun verworfen mit der Begründung des Eingangs nach Ablauf der Widerrufsfrist.
Ich bin der Meinung, dass durch meinen ursprünglichen Widerspruch, der ja fristgerecht erfolgte, allein schon die Frist gewahrt wurde und ich rechtzeitig von dem mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gebrauch machte. Der zweite Bußgeldbescheid erfolgte in derselben Angelegenheit und unter demselben Aktenzeichen. Hat jemand solide Kenntnisse und kann mir weiterhelfen`?
Gruß
Marcel
Widerspruch gegen Bußgeld - Frist für Einspruch versäumt
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:...gegen den ich fristgerecht Widerspruch eingelegt habe, da er offensichtlich Fehler enthielt.......Einige Zeit später erhielt ich einen zweiten Bußgeldbescheid, in dem die fehlerhaften Angaben korrigiert waren....
Und damit hatte sich Ihr ursprünglicher Einspruch erledigt.
Was bleibt ist zahlen.
Zitat:Ich bin der Meinung, dass durch meinen ursprünglichen Widerspruch, der ja fristgerecht erfolgte, allein schon die Frist gewahrt wurde und ich rechtzeitig von dem mir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel gebrauch machte.
Vollkommen korrekt.
Deshalb gab es ja auch einen neuen mit einer neuen Frist.
Zitat:konnte ich den zweiten Bußgeldbescheid jedoch erst mit Verzögerung entgegennehmen
1. Wie ganu muss man sich den Ablauf vorstellen?
2. Wieviel Tage nach Ablauf der Frist erfolgte das entgegennehmen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
Die genauen Daten habe ich jetzt nicht im Kopf, werde zuhause aber mal nachschlagen.
Problem ist: ich arbeite als Reisebusfahrer und mein Alltag sieht nun mal so aus, dass ich häufig mehrer tage, auch mal mehrere Wochen am Stück nicht zuhause bin; der zweite Bescheid kam genau am tag der 2wochen-frist an, mein Widerspruch erreichte die Behörde drei tage später, also 17 tage nach Zustellung. Was soll ein mensch denn machen, der häufig bzw lange unterwegs ist? Was machen denn seeleute oder astronauten, die auch mal ein halbes jahr nicht zuhause sind!?
Zitat:der zweite Bescheid kam genau am tag der 2wochen-frist an,
Die Post hat also 2 Wochen benötigt um den Brief zu transportieren?
Zitat:Was soll ein mensch denn machen, der häufig bzw lange unterwegs ist? Was machen denn seeleute oder astronauten, die auch mal ein halbes jahr nicht zuhause sind!?
1.) Jemanden beauftragen der die Post entsprechend zusendet
2.) Man kann auch die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Muss dann aber gut begründet und/oder bewiesen werden.
Hallo,
stellt sich doch erstmal die meiner Meinung nach wichtigste Frage, wieso willst du den neigentlich gegen den zweiten Bescheid Einspruch einlegen? Aus welchen Gründen?
Was für Fehler waren das denn überhaupt? Fals du gehofft hattest wegen "Formfehler" aus der Sache rauszukommen, lasss dir gesagt sein, dass gibt es bei uns hier nichtZitat:da er offensichtlich Fehler enthielt. Einige Zeit später erhielt ich einen zweiten Bußgeldbescheid, in dem die fehlerhaften Angaben korrigiert waren
Die Angaben wurden ja korrigiert, daher nochmal die Frage, aus welchen Gründen willst du denn überhaupt jetzt nochmal EInspruch einlegen, immerhin wurden die Angaben ja korrigiert, oder sind diese immer noch falsch?
Also, es sieht folgendermaßen aus:
Der Einspruch gegen den ersten Bescheid erfolgte fristgerecht, danach wurde ein zweiter Bescheid ausgestellt am 30.5., zugestellt per Postzustellungsurkunde am 3.6. Zur Kenntnis nehmen konnte ich dieses Schreiben am 14.6. , formulierte sogleich den Widerspruch, den ich am 15.6. abschickte und der bei der Behörde am 20.6. einging.
Zum Inhalt und zum Grund des Widerspruchs:
Es geht um einen Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Bei diesem Thema gibt es ja empfindliche Srafen, bei mir geht es um 270,- €, also kein Pappenstiel.
Im ersten Bußgeldbescheid wurde mir vorgeworfen, am Tag "X" als Führer des Omnibus "A" keine Lenkzeitpause eingelegt zu haben.
Ich wusste jedoch aufgrund meiner Aufzeichnungen, dass ich an diesem Tag nicht der Fahrer dieses Fahrzeugs war! Daher habe ich mit dieser Begründung widersprochen.
Kurz darauf kam der zweite, korrigierte, Bußgeldbescheid, in dem mir vorgeworfen wird, am Tag X als Führer des Omnibus "B" keine Lenkzeitpause eingelegt zu haben. Diesen Bus bin ich an besagtem Datum tatsächlich gefahren, habe jedoch eine Lenkzeitpause von 45 Minuten gemacht in Form einer gesplitteten Pause von erst 15 und dann 30 Minuten, was zulässig ist.
Mit dieser Begründung widersprach ich gegen den zweiten Bescheid.
Da es um einen doch erheblichen Betrag geht, möchte ich das Bußgeld nicht so ohne weiteres hinnehmen, zumal ich wirklich guten Geweissens sagen kann, dass ich keinen Verstoß begangen habe.
Zitat:Was machen denn seeleute oder astronauten, die auch mal ein halbes jahr nicht zuhause sind!?
Sie kümmern sich. Lassen Briefe nachsenden oder lassen sich benachritigen wenn solche Briefe kommen. Du wusstest ja, dass da eine "Baustelle" ist....
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
2 Antworten