Wer übernimmt die Abschleppkosten??

11. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
Weber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer übernimmt die Abschleppkosten??

Kann mich mein Arbeitgeber abschleppen lassen, wenn ich auf einem Kundenparkplatz stehe? Muss man mich informieren wenn ich abgeschleppt werden soll? Man hätte mir nur intern eine e-Mail schreiben müssen und das Auto wäre sofort entfernt worden! Aber man hat mich nicht einmal informiert als der Abschleppdienst noch einmal in die Firma kam und bat mich zu informieren!
Nun ist meine Frage ob ich die Abschleppkosten wirklich tragen muss?

Danke im Voraus für eine Antwort!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich bin mir nicht 100% sicher.

Aber meines wissens darf man nicht abschleppen, wenn man z.B. Genau weis die der Parker zu erreichen ist.

Soll heissen: Wenn du deine Telefon Nr. hinter die Windschutzscheibe legst, oder der Arbeitgeber genau weiss das es dein fahreug ist. Muss er zuerst versuchen dich zu kontaktieren bevor er abschleppt.

Hab was weiss aber nicht ob es dir in deinem fall hilft:

Gericht bestätigt: Sichtbare Handy-Nummer schützt vor Abschleppen

Meldung vom 15.08.2001

mid Frankfurt/Main - Die Handy-Nummer im Auto schützt davor, sofort abgeschleppt zu werden. Das haben die Richter am Hamburger Oberverwaltungsgericht bestätigt. Hintergrund ist ein Fall, bei dem ein Autofahrer vor einer Bordsteinabsenkung geparkt hatte. Zur Vorsicht hatte er deutlich sichtbar einen Zettel in sein Fahrzeug gelegt. Darauf stand seine Handy-Nummer sowie der Zusatz: `Bei Störung bitte anrufen, komme sofort'.

Diese Nummer anzurufen, sei für die Ordnungshüter zumutbar, entschied das Verwaltungsgericht bereits vor einigen Monaten. Das Oberverwaltungsgericht hat sich jetzt dieser Meinung angeschlossen:

Ab sofort müssen also Polizisten und Politessen den Beschuldigten anrufen, wenn die Handy-Nummer im Auto sichtbar ist. Allerdings: Nur maximal fünf Minuten muss gewartet werden. Wenn der Weg zum Fahrzeug länger dauert, dann darf abgeschleppt werden. Der Automobilclub von Deutschland begrüßt dieses Urteil: Die Entscheidung sei ein deutlicher Hinweis, `künftig mehr Fingerspitzengefühl walten zu lassen'. mid/hw

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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