Vorwurf Unfall mit Fahrerflucht

1. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sakala
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorwurf Unfall mit Fahrerflucht

Hallo!
Ich hoffe mir kann hier jemand sagen, wie ich mich in dieser Situation am besten verhalte. Ich habe nämlich keine Ahnung...

Folgendes ist passiert:
Meinem Mann wird vorgeworfen, beim rückwärts ausparken ein hinter ihm vorbeifahrendes Auto angefahren zu haben. Ich saß auf dem Beifahrersitz. Wir beide haben keinen Zusammenstoß bemerkt. Als mein Mann sah, dass hinter ihm ein Auto steht, setzte er direkt ein Stück vor und stieg kurz aus. Es kam zu einem ganz kurzen Wortabtausch a la "Hast du die weißen Rücklichter nicht gesehen? ich fahr rückwärts!" - "Ich hab aber Vorfahrt". Fahrer und Beifahrer des anderen Autos stiegen nicht aus und machte auch keine Anstalten dazu. Mein Mann stieg wieder ein, anderes Auto fuhr auf den nächsten Parkplatz, so dass mein Mann weiter rückwärts ausparken und wir unsere Fahrt fortsetzen konnten.

Drei Tage später erhielt ich als Halterin Post, ein männicher Fahrer hätte mit meinem Wagen eben dieses Auto beschädigt und hätte sich dann von der Unfallstelle entfernt.

Wir sind beide direkt zur Polizeidienststelle, dort sagte ich aus, ich sei Beifahrerin gewesen, hätte jedoch keinen Zusammenstoß bemekrt. Mein Mann sagte gar nichts zu dem Hergang, da wir dachten, es sei besser einen Anwalt einzuschalten (Rechtsschutz).
Die Poizei las die Aussage der beiden anderen "Unfalbeteitligten" vor, diese enthält u.a. falsche Aussagen. Bspw. sei die Beifahrerin ausgestiegen, um meinen Mann zu beruhigen, er solle doch auf die Polizei warten. Daraufhin sei habe mein Mann die Unfallstelle umgehend verlassen...

Am anderen Auto ist tatsächlich ein Kratzer an der Fahrertür, der etwas unterhalb unserer Stoßstange liegt, die jedoch unbeschädigt ist. Außerdem gibt es am anderen Auto 2 weitere Kratzer noch weiter unten in genau der selben Farbe, die aber eindeutig nicht von unserem Auto sein können.

Mein Mann bekam von der Polizei eine Unfallmitteilung mit entsprechenden Feldern "Strafanzeige wird gefertigt" "wegen Straftatbestand".

Wie sollen wir jetzt weiter vorgehen?
Haftpflicht: aben wir schon Bescheid gegeben, den Schaden nicht zu begleichen
Rechtsschutz: greift noch nicht, da nichts vorliegen würde...

Wie geht es denn jetzt weiter?
Ich denke das ganze geht jetzt zur Staatsanwaltschaft. Wird die uns nochmal zur Aussage aufforden oder erfolgt direkt eine Strafe? Es liegt ja keine Fahrerflucht vor! Schon die Falschaussage der Gegenseite deutet eher auf Versicherungsbetrug hin. Ich denke, die haben mich auch gar nicht gesehen und gedacht, mein Mann sei alleine unterwegs.

Was tun??

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

Anwalt.

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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sakala
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Den müssten wir dann aber selber zahlen, weil die Rechtsschutz noch nicht zahlt. Oder sollen wir abwarten, bis was weiteres schriftliches kommt?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Sie können im Grunde genommen jetzt getrost abwarten, was als nächstes geschieht. Der Unfallgegner will ja etwas von Ihnen, nicht umgekehrt. Sollten Sie einen Strafbefehl bekommen - und davon kann man wohl fast ausgehen - sollten Sie dagegen Einspruch einlegen und spätestens dann einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen.
Im Übrigen: Bei Strafrecht - und Unfallflucht gehört dazu - übernimmt eine Rechtsschutz im Höchstfall noch die Beratung, eine anwaltliche Vertretung vor Gericht müssen Sie im Falle einer Verurteilung dann aber in jedem Fall selbst tragen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Bei Strafrecht - und Unfallflucht gehört dazu - übernimmt eine Rechtsschutz im Höchstfall noch die Beratung, eine anwaltliche Vertretung vor Gericht müssen Sie im Falle einer Verurteilung dann aber in jedem Fall selbst tragen.
Das stimmt so nicht, auch wenn in diesem Fall (Unfallflucht) diese Aussage zutreffend ist. Entscheidend ist ob die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Bei Vorsatz, und das ist bei einer Unfallflucht der Fall, übernimmt die Rechtsschutz die Kosten im Falle einer Verurteilung nicht. Bei fahrlässiger Tatbegehung dagegen schon.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert am 01.02.2010 15:19

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sakala
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Ich hatte auch vor erstmal abzuwarten und dann einen Anwalt zu beauftragen.
Der Unfall und somit auch die Fahrerflucht sind ja strittig und mit der Falschaussage der Gegenseite würde dann wohl eh erstmal Aussage gegen Aussage stehen.
In dem Fall würde die Rechtsschutz hoffentlich auch übernehmen, also wenn Fahrerflucht und Unfall am Ende nicht erwiesen wären. Theoretisch könnten wir ja eine Verleumdungsklage erheben!?
So verwirrend, dabei ist gar nichts passiert...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

es handelt sich nicht um Verleumdung, sondern um "falsche Beschuldigung". Eine diesbezügliche Anzeige würde zum jetzigen Zeitpunkt auf Eis gelegt, da ja erstmal der Vorwurf gegen Ihren Mann zu klären ist. Und für eine solche Anzeige brauchen Sie keinen Anwalt - da klagt ja nicht Müller gegen Meier, sondern, wie meist im Strafverfahren, der Staatsanwalt gegen Meier.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.02.2010 09:36:16
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


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