Vorfahrt missachtet ,weggefahren.

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Troparzum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorfahrt missachtet ,weggefahren.

Schönen Tag,

Am Freitag klingelte ein Polizist bei meiner schwiegermutter der sich nach mir erkundigte und ihr erklärte das ich wohl beim aus der Ausfahrt fahren einen Motorradfahrer übersehen habe und der beim Bremsen gestürtzt ist.
Als Zeuge kommt nur die Nachbarin in frage welche immer Am Fenster sitzt und alles beobachtet .diese hat aber nicht die Tat gesehen sondern nur das ich ungefähr zur Tatzeit aus der Ausfahrt gefahren bin.

Wir waren zu 3. im Auto mit offenem Fenster und haben weder ein Motorrad gesehen noch gehört. Auch sah ich niemandem im Rückspiegel auf der Straße liegen. Ich bin daher ganz normal weiter gefahren.

Es soll ein Schaden entstanden sein, diesen kenne ich leider nicht da ich nicht mit der Polizei gesprochen habe.

Es soll nun ein anhörungsbogen ankommen.

Was kann nun auf mich zukommen?
Gibt es eine Möglichkeit das direkt mit der Person zu klären? Ich habe mich vor kurzem bei der Bundeswehr beworben und ein laufendes Ermittlungsverfahren führt direkt zum Ausschluss. Daher würde ich das gerne so schnell wie möglich klären.


Für jede Hilfe bin ich dankbar. Ich bin noch nie mit der Polizei in Kontakt gekommen und bin nun etwas ratlos.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Als Zeuge kommt nur die Nachbarin in frage welche immer Am Fenster sitzt und alles beobachtet .diese hat aber nicht die Tat gesehen sondern nur das ich ungefähr zur Tatzeit aus der Ausfahrt gefahren bin.

Ich würde es ja als sehr wahrscheinlich ansehen, dass der wichtigste Zeuge der geschädigte Motorradfahrer selbst ist. Der war schließlich am nächsten dran am Geschehen.

Zitat:
Was kann nun auf mich zukommen?

Ein Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht - Ergebnis offen.

Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit das direkt mit der Person zu klären?

Wegen des Sachschadens: Ja
Wegen des Ermittlungsverfahrens: Nein


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Troparzum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine sehr ruhige Straße und es gibt niemanden der sonst in der Nähe hätte sein können.

Der Polizist hat meiner Schwiegermutter ungefähr gesagt was die Nachbarin angegeben hat.

Ist es auf jeden Fall Fahrerflucht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Troparzum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Wir werden dann erstmal abwarten und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ja das ist in Ihrem Fall sinnvoll um eine Einstellung zu erreichen. Ich würde empfehlen dass Sie sich vorher nicht einlassen, auch nicht mittels Anhörungsbogen, sondern abgestimmt und nach anwaltlicher Akteneinsicht. Es gibt m.E. wenig Grund irgendetwas abzuwarten, wenn Ihnen an einer zügigen Abwicklung zwecks Fortsetzung Ihres Bewerbungsverfahrens bei der Bundeswehr gelegen ist. Übrigens sollten sie nicht vergessen das Ermittlungsverfahren zeitnah dem Karrierecenter mitzuteilen, sonst könnte man dort ein wenig zickig reagieren.

Und da es offenbar in Ihrem Auto mehrere Mitfahrer gab, sind auch Zeugen vorhanden die Ihre Sicht der Dinge bestätigen können. So schlimm wird es also wohl nicht werden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Troparzum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal vielen Dank für die Antwort. Ja sobal ich den Anhörungsbogen erhalten habe werde ich das dem Karrierecenter melden.

Eine Frage noch sollte ich den Fall schon jetzt der Versicherung melden?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Ist es auf jeden Fall Fahrerflucht?


Nein, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wäre es nur, wenn man den Sturz des Motorradfahrers bemerkt hätte und dennoch weggefahren ist.

Zitat:
Der Polizist hat meiner Schwiegermutter ungefähr gesagt was die Nachbarin angegeben hat.


Wenn die Angaben der Nachbarin zu den Angaben des Motorradfahrers passen, dann wird man aus der zivilrechtlichen Haftung nicht rauskommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Troparzum
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nun der Anhörungsbogen angekommen. Bei mir als Beschuldigter wird nur eine owi gemäß Paragraph 10 aufgeführt. Bei meiner Freundin als Zeuge aber die owi und die Straftat des unerlaubten entfernen vom Tatort.

Bedeutet dies etwas ?

Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen