Vorfahrt gewährt - Hintermann fährt auf

30. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)
Vorfahrt gewährt - Hintermann fährt auf

Nehmen wir mal an ein Pkw-Fahrer befährt eine schmale Strase. Rechts parkt ein Fahrzeug. Dem PKW-fahrer kommt ein Radfahrer entgegen. Der PKW-Fahrer hält fast auf der Straßenmitte hinter dem geparkten Fahrzeug und lässt den Radfahrer passieren. Als der Radfahrer fast vorbei ist, fährt der PKW-Fahrer weiter.
Von hinten kommt ein weiterer PKW, nimmt den Radfahrer die Vorfahrt und will den anfahrenden PKW überholen. dies gelingt nicht. Der Radfahrer wird zu Fall gebracht und der anfahrende PKW , so wie der überholende PKW beschädigt.

Wer trägt hier die schuld und wer erhält ein Verwarnungs- und/oder Bußgeld?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Wenn keine weiteren Infos fehlen, derjenige, der versucht hat in dieser Situation zu überholen.

Die Polizei kommt bei der Aufnahme des Unfalls aber machmal auf die kuriosesten Ideen, aber bei 2 Geschädigten (Radfahrer und wartendes Fahrzeug) sollte allein durch die Zeugenaussagen das Bild klar genug sein.


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#2
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Würde ich auch so sagen. Für den Überholenden dürfte es zudem mit Sicherheit ein Bußgeld geben.

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#3
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Ja, auf kuriose Ideen kommen die zuständigen Behörden da schon das ein oder andere Mal.
Jedenfall soll in diesem Fall der Fahrer des wartenden PKW ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 EUR zahlen.

Begründung:

"Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
§1 Abs.2, §49 STVO §24 STVG, 1.4 BKat"

Auch hat nach über 2 Monaten die gegnerische Versicherung noch nichts für den Schaden bezahlt.


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#4
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

lass mich raten: der wartende Fahrer ist einfach so wieder losgefahren und hat das nicht nur Blinken angezeigt?

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Schon beim Anwalt gewesen?
Falls nein, sollte man das spätestens jetzt nachholen, den muss letztendlich die gegnerische Versicherung bezahlen.
Wurde die eigene Versicherung über den tatsächlichen Sachverhalt aus Sicht der Geschädigten aufgeklärt?
Nicht das diese auf die Idee kommt, Aufgrund des Unfallberichts an den "Unfallverursacher" zu zahlen.
Auch den Namen und die Adresse des Radfahrers sollte man irgendwie rausfinden(am einfachsten per Anwalt über die Akteneinsicht), denn dieser Zeuge ist für bares Geld wert und so wie es sich ließt, vielleicht auch Sie für ihn(wenn er nicht schon in U-Haft sitzt, wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.....).


Von wem kam das Schreiben für das Verwarngeld?
Das bei einem solchen Unfall dem Wartenden hier das Verwarnungsgeld aufgedrückt wird, ist mehr als grenzwertig, wurde der Radfahrer auch deswegen bestraft?......

Wie gesagt, ab zum Anwalt.
Der geht gegen beides vor.




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#6
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

"lass mich raten: der wartende Fahrer ist einfach so wieder losgefahren und hat das nicht nur Blinken angezeigt? "

Ja so ungefähr. Aber seit wann musss man, wenn man zu Vorfahrt gewähren angehalten hat und weiterfährt, Blinker setzen? Kein Mensch setzt Blinker an einem Stopp-Schild, Zebra-Streifen oder einer Ampel.

Anwalt einschalten habe ich auch geraten.
Das Verwarnungsgeld kam vom Regierungspräsidum Kassel.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39837x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja so ungefähr. <hr size=1 noshade>

Und genau?



quote:<hr size=1 noshade>Der PKW-Fahrer hält fast auf der Straßenmitte hinter dem geparkten Fahrzeug <hr size=1 noshade>

Normalerweise muss man wenn man mitten auf der Staße den Gegenverkehr abwartet keinen Blinker setzen wenn man weiterfährt. Anderes wäre wenn der andere davon ausgehen musste, das man länger anhalten/parken wollte.

Hier wollte man allerdings die Fahrspur wechslen/ein Hindernis umfahren, das wäre Blinken angesagt gewesen.


Der andere wird vermutlich darlegen, das er davon ausging, das Du hinter dem anderen Fahrzeug parken wolltest, er gar nicht überholen wollte sondern schlicht an den beiden Hindernissen vorbeifahren wollte.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Ich bin nicht der Fahrer des wartenden PKW. Ich bin der Radfahrer.

Das kann er natürlich so darlegen. Aber der wartende PKW stand fast mitten auf der Straße. Und der PKW der von hinten kam, hätte ja auch anhalten müssen um mich vorbei zu lassen. Ich war zwar an dem geparkten PKW vorbei aber nicht an dem wartenden.
Hätte der von hinten kommende PKW mir nicht absichtlich die Vorfahrt genommen, wäre gar nichts passiert.
Ich finde es halt schrecklich, dass ein Autofahrer, der auf Radfahrer Rücksicht nimmt und ihnen die zustehende Vorfahrt gewährt letzten Endes noch Schuld an einem Unfall sein soll, den ein rücksichtsloser Raudi verursacht hat. Und, beweisen kann man es ja dank ABS nicht mehr, 30km/h ist der im Leben nicht gefahren.

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#9
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

quote:
Hier wollte man allerdings die Fahrspur wechslen/ein Hindernis umfahren, das wäre Blinken angesagt gewesen.

Richtig. Bei deinen Beispielen (Stoppschild, Zebrastreifen,..) fährst du immer geradeaus weiter. Hier hast du quasi einen Spurwechsel vollzogen.

In dem Fall dürften beide eine Teilschuld bekommen.

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#10
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Hier wollte man allerdings die Fahrspur wechslen/ein Hindernis umfahren, das wäre Blinken angesagt gewesen.

und ein Schulterblick auch, der offensichtlich auch unterlassen wurde.

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#11
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(344 Beiträge, 137x hilfreich)

Er hat die Spur doch nicht gewechselt. er stand doch schon weit links.
Der von hinten kommende PKW hätte ja niemals nicht mich zu Fall gebracht und den wartenden PKW gerammt, wenn er vorschriftsmäßig mir Vorfahrt gewährt hätte. Also hat er doch den Unfall verursacht. Das nicht-blinken hat doch damit nur sekundär etwas zu tun.

Aber mir kann es egal sein. Blaue Flecke sind weg. Schürfwunden verheilt. Rad wieder grade gebogen.



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#12
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Der von hinten kommende PKW hätte ja niemals nicht mich zu Fall gebracht und den wartenden PKW gerammt, wenn er vorschriftsmäßig mir Vorfahrt gewährt hätte. Also hat er doch den Unfall verursacht. Das nicht-blinken hat doch damit nur sekundär etwas zu tun.

bis jetzt war noch nirgends die Rede davon, dass der Auffahrende keine Schuld an irgendwas bekommen hat, nur dass das Wartende (auch) ein Bußgeld bekommen hat...

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