Nehmen wir mal an ein Pkw-Fahrer befährt eine schmale Strase. Rechts parkt ein Fahrzeug. Dem PKW-fahrer kommt ein Radfahrer entgegen. Der PKW-Fahrer hält fast auf der Straßenmitte hinter dem geparkten Fahrzeug und lässt den Radfahrer passieren. Als der Radfahrer fast vorbei ist, fährt der PKW-Fahrer weiter.
Von hinten kommt ein weiterer PKW, nimmt den Radfahrer die Vorfahrt und will den anfahrenden PKW überholen. dies gelingt nicht. Der Radfahrer wird zu Fall gebracht und der anfahrende PKW , so wie der überholende PKW beschädigt.
Wer trägt hier die schuld und wer erhält ein Verwarnungs- und/oder Bußgeld?
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Vorfahrt gewährt - Hintermann fährt auf
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Wenn keine weiteren Infos fehlen, derjenige, der versucht hat in dieser Situation zu überholen.
Die Polizei kommt bei der Aufnahme des Unfalls aber machmal auf die kuriosesten Ideen, aber bei 2 Geschädigten (Radfahrer und wartendes Fahrzeug) sollte allein durch die Zeugenaussagen das Bild klar genug sein.
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Würde ich auch so sagen. Für den Überholenden dürfte es zudem mit Sicherheit ein Bußgeld geben.
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Ja, auf kuriose Ideen kommen die zuständigen Behörden da schon das ein oder andere Mal.
Jedenfall soll in diesem Fall der Fahrer des wartenden PKW ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 EUR zahlen.
Begründung:
"Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.
§1 Abs.2, §49 STVO §24 STVG, 1.4 BKat"
Auch hat nach über 2 Monaten die gegnerische Versicherung noch nichts für den Schaden bezahlt.
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lass mich raten: der wartende Fahrer ist einfach so wieder losgefahren und hat das nicht nur Blinken angezeigt?
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Schon beim Anwalt gewesen?
Falls nein, sollte man das spätestens jetzt nachholen, den muss letztendlich die gegnerische Versicherung bezahlen.
Wurde die eigene Versicherung über den tatsächlichen Sachverhalt aus Sicht der Geschädigten aufgeklärt?
Nicht das diese auf die Idee kommt, Aufgrund des Unfallberichts an den "Unfallverursacher" zu zahlen.
Auch den Namen und die Adresse des Radfahrers sollte man irgendwie rausfinden(am einfachsten per Anwalt über die Akteneinsicht), denn dieser Zeuge ist für bares Geld wert und so wie es sich ließt, vielleicht auch Sie für ihn(wenn er nicht schon in U-Haft sitzt, wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.....).
Von wem kam das Schreiben für das Verwarngeld?
Das bei einem solchen Unfall dem Wartenden hier das Verwarnungsgeld aufgedrückt wird, ist mehr als grenzwertig, wurde der Radfahrer auch deswegen bestraft?......
Wie gesagt, ab zum Anwalt.
Der geht gegen beides vor.
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"lass mich raten: der wartende Fahrer ist einfach so wieder losgefahren und hat das nicht nur Blinken angezeigt? "
Ja so ungefähr. Aber seit wann musss man, wenn man zu Vorfahrt gewähren angehalten hat und weiterfährt, Blinker setzen? Kein Mensch setzt Blinker an einem Stopp-Schild, Zebra-Streifen oder einer Ampel.
Anwalt einschalten habe ich auch geraten.
Das Verwarnungsgeld kam vom Regierungspräsidum Kassel.
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quote:<hr size=1 noshade>Ja so ungefähr. <hr size=1 noshade>
Und genau?
quote:<hr size=1 noshade>Der PKW-Fahrer hält fast auf der Straßenmitte hinter dem geparkten Fahrzeug <hr size=1 noshade>
Normalerweise muss man wenn man mitten auf der Staße den Gegenverkehr abwartet keinen Blinker setzen wenn man weiterfährt. Anderes wäre wenn der andere davon ausgehen musste, das man länger anhalten/parken wollte.
Hier wollte man allerdings die Fahrspur wechslen/ein Hindernis umfahren, das wäre Blinken angesagt gewesen.
Der andere wird vermutlich darlegen, das er davon ausging, das Du hinter dem anderen Fahrzeug parken wolltest, er gar nicht überholen wollte sondern schlicht an den beiden Hindernissen vorbeifahren wollte.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Ich bin nicht der Fahrer des wartenden PKW. Ich bin der Radfahrer.
Das kann er natürlich so darlegen. Aber der wartende PKW stand fast mitten auf der Straße. Und der PKW der von hinten kam, hätte ja auch anhalten müssen um mich vorbei zu lassen. Ich war zwar an dem geparkten PKW vorbei aber nicht an dem wartenden.
Hätte der von hinten kommende PKW mir nicht absichtlich die Vorfahrt genommen, wäre gar nichts passiert.
Ich finde es halt schrecklich, dass ein Autofahrer, der auf Radfahrer Rücksicht nimmt und ihnen die zustehende Vorfahrt gewährt letzten Endes noch Schuld an einem Unfall sein soll, den ein rücksichtsloser Raudi verursacht hat. Und, beweisen kann man es ja dank ABS nicht mehr, 30km/h ist der im Leben nicht gefahren.
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quote:
Hier wollte man allerdings die Fahrspur wechslen/ein Hindernis umfahren, das wäre Blinken angesagt gewesen.
Richtig. Bei deinen Beispielen (Stoppschild, Zebrastreifen,..) fährst du immer geradeaus weiter. Hier hast du quasi einen Spurwechsel vollzogen.
In dem Fall dürften beide eine Teilschuld bekommen.
quote:
Hier wollte man allerdings die Fahrspur wechslen/ein Hindernis umfahren, das wäre Blinken angesagt gewesen.
und ein Schulterblick auch, der offensichtlich auch unterlassen wurde.
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Er hat die Spur doch nicht gewechselt. er stand doch schon weit links.
Der von hinten kommende PKW hätte ja niemals nicht mich zu Fall gebracht und den wartenden PKW gerammt, wenn er vorschriftsmäßig mir Vorfahrt gewährt hätte. Also hat er doch den Unfall verursacht. Das nicht-blinken hat doch damit nur sekundär etwas zu tun.
Aber mir kann es egal sein. Blaue Flecke sind weg. Schürfwunden verheilt. Rad wieder grade gebogen.
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quote:
Der von hinten kommende PKW hätte ja niemals nicht mich zu Fall gebracht und den wartenden PKW gerammt, wenn er vorschriftsmäßig mir Vorfahrt gewährt hätte. Also hat er doch den Unfall verursacht. Das nicht-blinken hat doch damit nur sekundär etwas zu tun.
bis jetzt war noch nirgends die Rede davon, dass der Auffahrende keine Schuld an irgendwas bekommen hat, nur dass das Wartende (auch) ein Bußgeld bekommen hat...
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