Hallo, meine Frau hat am 11.05.2018 angeblich im absoluten Halteverbot geparkt. In der Zeit von 08:10 - 08:14 Uhr soll wohl eine Kehrmaschine behindert worden sein.
Zeuge:Zeugenaussagen
Frage von uns:
Woher wissen wir, dass da wirklich eine Kehrmaschine lang gefahren ist?
Verwarnungsgeld 25,00€
So, uns nicht nicht bekannt dort geparkt zu haben
Zumal wir keinen SEAT fahren sondern ein andere Automarke. Das Nummernschild stimmt.
Dann steht da noch:
"Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie mit Ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zahlen.[...]"
Frage dazu:
Eine Woche rechtlich gültig? Was wäre, wenn man z.B. im Urlaub ist? Lag ja nur im Briefkasten der Brief. Auch keine Unterschrift auf dem Brief oder so drauf. Nur eine Nummer und das aktuelle Datum per Stempel. Zusteller: Blitzkurier.
Weiter: Lohnt es sich gegen das Schreiben Einspruch zu erheben? Immerhin kann es ja nicht unser Auto gewesen sein, wir haben keinen SEAT. Vielleicht haben Sie sich ja auch im Nummernschild geirrt....
Würden uns kosten entstehen, wenn wir um einen Beweis bitten und sich rausstellt, dass es doch unser Auto war? Immerhin hat die Behörde ja nun einen Fehler gemacht.
Wäre toll, könnte uns da jemand informieren
LG
-- Editiert von D2RR3 am 18.05.2018 14:15
Verwarnungsgeld Parken im Absoluten Halteverbot mit Behinderung
18. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 18. Mai 2018 | 14:13
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 129x hilfreich)
Verwarnungsgeld Parken im Absoluten Halteverbot mit Behinderung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Mai 2018 | 14:30
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
Da Sie nach eigenen Angaben gar nicht vor Ort waren, können Sie es nicht wissen, die Besatzung der Kehrmaschine dürfte über bessere Kenntnisse verfügen und auch entsprechend aussagen.Zitat:Frage von uns: Woher wissen wir, dass da wirklich eine Kehrmaschine lang gefahren ist?
Dann geben Sie eine entsprechende Stellungnahme ab. Die Behörde wird dann prüfen, ob sie ein Bußgeldverfahren einleitet oder nicht.Zitat:So, uns nicht nicht bekannt dort geparkt zu haben
Zumal wir keinen SEAT fahren sondern ein andere Automarke. Das Nummernschild stimmt.
Ja, auf ein Verwarngeldangebot besteht kein Anspruch, die Behörde hätte auch sofort ein Bußgeldverfahren einleiten können.Zitat:Frage dazu: Eine Woche rechtlich gültig? Was wäre, wenn man z.B. im Urlaub ist? Lag ja nur im Briefkasten der Brief. Auch keine Unterschrift auf dem Brief oder so drauf. Nur eine Nummer und das aktuelle Datum per Stempel. Zusteller: Blitzkurier.
Dann kommen zu den 25 € noch Verwaltungsgebühren hinzu, meines Wissens 28,50 €.Zitat:Würden uns kosten entstehen, wenn wir um einen Beweis bitten und sich rausstellt, dass es doch unser Auto war?
#2
Antwort vom 18. Mai 2018 | 14:35
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 129x hilfreich)
Rein fiktiv:
Hätte man dort geparkt, wäre ein anfechten aufgrund Formfehler denkbar?
Wie gesagt: Wir erinnern uns nicht daran, dass sie da geparkt hätte.
Fänd es aber auch nicht richtig einfach zu zahlen. Zumal nicht feststeht ob wir wirklich da geparkt haben und im Schreiben ein ganz anderes Auto steht.
Lg
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 18. Mai 2018 | 14:53
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatDann streitet man halt erst noch ein bisschen und zahlt dann schonmal mindestens das Doppelte. :
So sieht das aus. Bei Ablehnung oder Nichtzahlung der Verwarnung innerhalb der Frist von einer Woche wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet, in dessen Rahmen eure Einwände geprüft werden. Das bei Ablehnung eurer Einwände resultierende Bußgeld wird in seiner Höhe dem Verwarnungsangebot entsprechen, plus 28,50 Euro Gebühren/Zustellkosten. Und ich halte es für relativ aussichtslos alleine aufgrund der fehlenden Übereinstimmung zwischen KFZ-Kennzeichen und KFZ-Typ zu einer Einstellung zu gelangen. Der Fahrer der Kehrmaschine wird sich sicher noch erinnern, ggf. hat er auch ein Handy-Foto angefertigt und wird es zur Verfügung stellen.
Ergo: Wenn ihr es genau wissen wollt dann zahlt eben nicht und riskiert die 28,50 Euro Zusatzkosten.
#5
Antwort vom 18. Mai 2018 | 15:01
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 129x hilfreich)
ZitatDer Fahrer der Kehrmaschine wird sich sicher noch erinnern, ggf. hat er auch ein Handy-Foto angefertigt und wird es zur Verfügung stellen. :
Bloß was, wenn nicht? Ich weiß nicht was ich davon halten soll, dass jemand einfach sagen kann: Du warst da. Ich mein Wenn man nahe genug ist um das Kennzeichen zu erkennen sollte man auch nahe genug sein zu erkennen um welche Marke es sich handelt. Hat jetzt eine Politesse das Auto verwarnt oder war es der Fahrer der Kehrmaschine?
Es war ja auch nichts an der Windschutzscheibe. Kein "Knöllchen" etc. Deswegen bin ich ja stutzig. Kein Knöllchen und falsches Fahrzeug. Vielleicht hat man sich ja auch beim Nummernschild geirrt. Um deren Fehler zu bereinigen droht mir also eine Mehrausgabe finde ich recht unfair. zumal sie allein aus schlampigkeit der Behörde resultiert.
Trotzdem danke für eure Hilfe.
LG
#6
Antwort vom 18. Mai 2018 | 17:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Um deren Fehler zu bereinigen droht mir also eine Mehrausgabe finde ich recht unfair.
Dann könnte man auf einen formellen Einspruch verzichten und stattdessen unverbindlich auf der Bußgeldstelle anrufen und darauf hinweisen, dass man dort nicht geparkt hat und dass die Automarke falsch ist.
Die Chance, dass sich der zuständige Mitarbeiter das anschaut und deswegen nicht gleich ein Bußgeldverfahren einleitet halte ich für hoch.
Man kann auch angeben, dass man nicht weiß, wer der Fahrer war. Dann greift die Halterhaftung und man muss die Verfahrenskosten in Höhe von 20€ zahlen.
#7
Antwort vom 18. Mai 2018 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
ZitatEs war ja auch nichts an der Windschutzscheibe. :
Ja wie denn auch wenn man gar nicht da war ... ?
Könnte man denn irgendwie nachweisen das das Kfz zu dem Zeitpunkt wo anders war?
ZitatDie Chance, dass sich der zuständige Mitarbeiter das anschaut und deswegen nicht gleich ein Bußgeldverfahren einleitet halte ich für hoch. :
Zustimmung
ZitatWürden uns kosten entstehen, wenn wir um einen Beweis bitten und sich rausstellt, dass es doch unser Auto war? :
Ja. nennt sich Bußgeldverfahren, kostet 28,50 EUR Aufschlag
Der Weg über die Halterhaftung kostet auch 28,50 EUR
#8
Antwort vom 18. Mai 2018 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Der Weg über die Halterhaftung kostet auch 28,50 EUR
Nein, das kostet nur 20€ (§ 107 Abs. 2 OWiG )
#9
Antwort vom 18. Mai 2018 | 22:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39822x hilfreich)
Dann muss ich mich beim nächsten mal beschweren, bisher kamen da immer noch 8,50 für die Zustellung im "Gelben Brief" dazu.
#10
Antwort vom 18. Mai 2018 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Dann muss ich mich beim nächsten mal beschweren, bisher kamen da immer noch 8,50 für die Zustellung im "Gelben Brief" dazu.
Für den Bußgeldbescheid sind es 25€ zzgl. 3,50€ für die Zustellung per Postzustellungsurkunde.
Der § 107 OWiG macht da eine Unterscheidung zwischen Gebühren für Bußgeldbescheid (Abs. 1) und Gebühren für Halterhaftung (Abs. 2).
Da der Gebührenbescheid für die Halterhaftung jedenfalls bei uns nicht per Postzustellungsurkunde zugestellt wird, kommen die 3,50€ Auslagen auch nicht hinzu.
Und jetzt?
Schon
267.791
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
23 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten