Verwarnung Flensburg

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Deniz_92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwarnung Flensburg

Guten Tag,

ich habe folgende Frage.

Ich hatte einige Fahrfehler in den vergangenen Monaten.

Im Juni bzw. Juli sind mir zwei schwere Fehler unterlaufen mit jeweils zwei Punkten. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits 5 Punkte.

Durch hinzuziehen eines Anwaltes konnte ich zumindest die Strafen so lange rauszögern dass beide Punkte erst am 11.01.2017 rechtskräftig geworden sind und auch gleichzeitig ( zumindest der gleiche Tag) nach Flensburg übermittelt worden sind.

Ich weiß, ich muss erst verwarnt werden bevor mir mein Führerschein entzogen werden darf.
Bis heute habe ich keinen Brief aus einer Behörde erhalten wo weder mein Führerschein entzogen werden soll noch wurde ich bislang verwarnt.

Kann es sein dass ich tatsächlich am 10.03.2017 verwarnt werde und am 11.03.2017 der nächste Brief mit der Aufforderung einhergeht das ich meinen Führerschein abgeben muss?

Gibt es diesbezüglich fristen ?

Meine ersten zwei Punkte verfallen dieses Jahr im April, diese werden ja weiterhin "gespeichert", was passiert wenn ich quasi auf 7 Punkte "zurückgestuft" werde, wäre dann im April ja bei fünf Punkten, darf ich dann einen Punkt abbauen und wäre dann bei 4 Punkten und im Oktober verfallen zwei weitere, könnte es passieren dass ich ab November quasi auf 2 Punkte käme im best Case?

VG



-- Editier von Deniz_92 am 09.03.2017 11:23

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Verstehe ich das richtig. Sie haben momentan einen Punktestand von 8 (Acht) und durften Ihren FS noch nicht abgeben?
Eine Ermahnung gibt es bei 4 oder 5 Punkten, welche Sie sicherlich erhalten haben.
Wenn nun bei einem Punktestand von 5 nochmals 4 Punkte hinzubekommen sind wir bei 8.
Diese zwei letzten Vergehen mit jeweils 2 Punkten, also 4 gesamt, wurden mit einmal an einem Tag nach Flensburg übermittelt.
Flensburg hat gerechnet 5 + 4 = 8. Wieso sollten die nun noch einen Kostenpflichtige Verwarnung schicken?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Deniz_92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von gabimaus):
Verstehe ich das richtig. Sie haben momentan einen Punktestand von 8 (Acht) und durften Ihren FS noch nicht abgeben?
Eine Ermahnung gibt es bei 4 oder 5 Punkten, welche Sie sicherlich erhalten haben.
Wenn nun bei einem Punktestand von 5 nochmals 4 Punkte hinzubekommen sind wir bei 8.
Diese zwei letzten Vergehen mit jeweils 2 Punkten, also 4 gesamt, wurden mit einmal an einem Tag nach Flensburg übermittelt.
Flensburg hat gerechnet 5 + 4 = 8. Wieso sollten die nun noch einen Kostenpflichtige Verwarnung schicken?


Also, nach der Übertragung am 11.01.2017 müsste ich einen Punktestand von 9 haben, ergo Verwarnung und danach Führerschein abgeben.

5+4 ergeben 9.

Ohne Verwarnung darf man niemandem den Führerschein entziehen, die Verwarnung ist (noch) nicht eingetroffen.

Ja, die Vergehen wurden gleichzeitig von zwei unterschiedlichen Behörden nach Flensburg übermittelt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen