Hallo,
ich hatte Anfang des Jahres einen Unfall mit einem Leihwagen, dabei ist mir auf einem Parkplatz eine Frau beim zügigen Rückwärts ausparken in mein Parkendes Auto gefahren. Ich saß unangeschnallt mit meinem Frühstück im Auto als dieses plötzlich einen Satz nach vorne machte. Ein Arzt attestierte mir daraufhin Scherzen im HWS Bereich und schrieb mich 3 Tage krank. Da ich im Außendienst arbeite sind mir bei den 2 Werktagen dadurch natürlich auch Provisionen entgangen.
Nun zum Punkt, die Versicherung der Unfallgegnerin behauptet, dass man aufgrund der geringen Schäden am Fahrzeug gar nicht verletzt werden konnte und verweigert jegliche Zahlungen an mich, trotz des Attestes vom fremden Arzt aus der Stadt wo der Unfall passierte. Bei meinem Leihwagen handelte sich um einen 3er BMW, bei dem nunmal nicht sofort die Stossstange zerbricht. Und was Sixt mit der Versicherung im Nachhinein abgerechnet hat weiß ich nicht und eigentlich dürfte mir das doch auch egal sein, oder?
Darf die Versicherung bei vorliegender Krankschreibung und Attest die Zahlung verweigern?
MfG, Lars
Versicherung verweigert Schmerzensgeld
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Die Zweifel könnten berechtigt, jedenfalls aber nachvollziehbar sein. Wie auch immer. Hier hilft dann nur eine Klage oder der Verzicht.
-- Editiert von Freudenfeuer am 08.05.2008 15:01:38
Heißt das jetzt, dass ich mir erstmal einen Anwalt nehmen muss (hab keine Rechtschutz), oder kann ich auch ohne klagen?
Wie hoch sind denn bei so einer Sache überhaupt die Chancen auf Erfolg?
MfG
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Eine Klage geht auch ohne Anwalt.
Sie müssen aber letztlich beweisen, dass Sie unfallbedingt ein HWS-Trauma erlitten haben.
Hierfür sind natürlich ärztliche Atteste ein geeignetes Beweismittel.
Wenn es aber nachvollziehbare Zweifel an der Ursächlichkeit der Verletzungen durch den Unfall gibt muss das Gericht dem aber nicht folgen.
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