Versicherung rechnet Totalschaden ab

4. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Steffenpfalz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung rechnet Totalschaden ab

Hallo zusammen.
Ich hätte da mal gern ein Problem: Verkehrsunfall, ich bin nicht schuld, hab mein Auto begutachten lassen, Wiederbeschaffungswert (WBW) 1500, Restwert (RW) 700, Reparaturkosten (RK) 900, alles Bruttopreise.
Jetzt kommt die gegnerische Versicherung und rechnet: WBW netto minus RW brutto und meint, ich könnte damit zufrieden sein.
Bin ich aber nicht. RK sind ca. 60% vom WBW. Ok, die RK übersteigen die Differenz von WBW minus RW, aber reicht das aus, den Schaden als wirtschaftlichen Totalschaden anzusehen?
Ich will eigentlich nur auf Basis des Gutachtens abrechnen, also fiktiv und wäre ja mit den RK (netto) zufrieden. Kann ich da jetzt irgendwas machen. Einspruch, Einwendungen oder ähnliches?

Hoffe, man kann mein Kauderwelsch verstehen.
Danke
Steffen

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Helin
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

schalte einen ra ein

-- Editiert von helin am 13.10.2005 23:20:56

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KSV
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 48x hilfreich)

Da scheint mir ein anderer Fehler vorzuliegen!
Bei Abrechnung WBW - RW bekämst du nornmalerweise 800 €, du bekommst aber nur die Rep-kosten netto d.h. 775 Euro weil dieser Betrag geringer ist.
Der WBW dürfte bei einem Wert von 1500 € im Normalfall keine Mehrwertsteuer mehr enthalten, da solche Fahrzeuge üblicherweise nicht über einen Händler gehandelt werden sondern nur auf dem sog. privaten Markt und dort fällt halt keine Steuer an. Dies müßte dann auch entsprechend im Gutachten stehen. Beim WBW gibt es die Faälle 16 %, 2 % und 0 % Mehrwertsteuer, abhängig davon wo solche Fahrzeuge üblicherweise gehandelt werden. Dieser % Satz wird im Gutachten (Textteil)genannt.

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