Verkehrsunfall in einem Wohngebiet

8. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
MrPerfekt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall in einem Wohngebiet

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zu einem Fall, der sich vor kurzem ereignete.

Eine Freundin (P1) von mir parkte in einer 30er Zone am rechten Fahrbahnrand, ca 50 Meter nach einer Baustelle, welche die Fahrbahn auf eine rechte Spur verengt. Ca 100 Meter vor ihrem parkenden Fahrzeug ist ein Kindergarten. vor Ihr stand wiederum auch noch ein Fahrzeug welches dort parkte.
Das ganze ereignete sich zur Mittagszeit.
Eine andere Autofahrertin (P2) fuhr durch die verengte Baustelle, und P1 hatte bereits das Fzg zurück gesetzt und stand zu diesem Zeitpunkt schon ca 40 cm mit dem linken Kotflügel auf der Straße.

Beim diesem Zeitpunkt war P2 kurz vor dem Ende der Baustelle und P1 machte den Schulterblick und wollte langsam losfahren(ob das Fahrzeug stand oder nicht kann man nicht mehr genau sagen, laut Aussage P1 eher stehend als fahrend). In diesem Moment gab P2 gas und eben kurz darauf rammte P2 den Waagen von P1 und schob diesen Waagen auf ein anderes FzG.

P2 stiegt aus dem Waagen und fragte nach ob man Sie nicht gesehen hätte und meinte darauf hin dass Sie es Eilig hatte um Ihr Kind aus dem Kindergarten holen müsse, ehe sich P1 versah und Bilder machen konnte, setzte P2 den Waagen zurück und stellte diesen auf die andere Straßenseite und holte das Kind und sagte noch das P1 die Polizei holen müsste.

Die Polizei wurde gerufen und nahm den Unfall auf und zum Anfang gab der Polizist P1 die Vollschuld, P1 hat nichts unterschrieben und auch auch keine Schuld eingestanden.
Meiner Erfahrung zu Grunde habe ich dem Polizisten aber auf den erheblichen Schaden hingewiesen, das dieser wohl kaum mit 30 in dieser Schadenhöhe entstanden wäre, der Fahrzeughalter des 3ten Fahrzeugs kam aus dem Haus und gab an das sein auto ca 4 Meter sich bewegte, Handbremse war nicht angezogen, jedoch der erste Gang eingelegt. Die Stahlfelge von P2 war 4cm keilförmit eingedrückt.
Dabei wurde der Polizist zwar ein wenig stutzig und meinte danach jedoch das dass Fzg evtl unglücklich aufgekommen ist. P2 sagte aus das Sie sogar langsamer als 30km/h gefahren ist wegen der Kinder. P2 wollte auch das eigene FzG schnell in die Werkstatt bringen damit es repariert wird.

Ca. 1 Stunde nach dem die Polizei die Unfallaufnahme Abschloß rief der Polizist P1 nochmals an und berichtete das nun auch gegen P2 ermittelt wird aufgrund das P2 wohl mit viel zu hoher Geschwindigkeit fuhr und das es ggf zur Teilschuld kommt.
P1 war am selben Tag beim Arzt und danach im Krankenhaus, festgestellt wurde ein Schädel Hirn Trauma, hochgestellte Nackenwirbel, Prellungen und eine Wasseransammlung unter der Kniescheibe und ist somit zur Zeit Arbeitsunfähig. Der Befund wurde der Polizei von P1 noch nicht gemeldet.

Wird dieser vom Arzt automatisch gemeldet? Wie soll man hier weiter verfahren? Versicherungen wurden beide von P1 informiert.

Ehrlich gesagt macht mich das schnelle umsetzen des FzGs und der schnelle "Reperaturversuch" stutzig.

Leider hat P1 auch keine Rechtschutzversicherung. Das FzG von P1 ist ein wirtl. Totalschaden.

Sollte P1 die Verletzungen der Polizei melden? Mit was für einer Prozentverteilung kann man hier rechnen? Wie würdet ihr weiter verfahren?

Danke im vorraus für die Antworten.

-- Editiert am 08.02.2011 11:12

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Auf P2 kommt nur eine Teilschuld zu, wenn ein Gutachter nachweisen kann, das Sie zu schnell gefahren ist, ist dies nicht möglich, so sehe ich die alleine schuld bei P1, das Sie sich in den Fliesenden Verkehr einordnete.
Das schelle räumen der Fahrbahn, sieht der Gesetzgeber bei Unfällen mit Blechschaden sogar ausdrücklich vor, es kann sogar, wenn dies nicht geschieht, mir einen Verwarngeld geahndet werden.

P1 kann Ihre Verletzung der Polizei mitteilen, dann wird gegen P2 ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, das aber in den meisten Fällen eingestellt wird.

Selbst wenn P2 eine Teilschuld hätte, so hätte P1 m-E den Größeren Teil von den Schaden zu tragen.

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#2
 Von 
MrPerfekt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Muss die Unfallstelle so schnell geräumt werden so das es nicht möglich ist ein Foto von der Unfall Situation zu erstellen? In einem ruhigen Wohngebiet?

Wer entscheidet das es sich nur um Blechschaden handelt? Verletzungen können unmittelbar nach dem Unfall erst bemerkt werden.

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#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Natürlich hätte P2 fragen können, ob jemand verletzt ist, das Sie das getan?
Wenn Verletzungen später auftreten, dann bleibt nur dich das Nachmelden, bei der Polizei.
Die Unfallstelle ist schnellst möglich zu räumen, natürlich kann man ein paar Fotos machen, aber wer denkt in so einer Situation richtig?


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#4
 Von 
MrPerfekt
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage noch, muss sich das Auto nicht bewegen um in den fließenden Verkehr sich einzuordnen oder reicht es schon wenn es "andeutend" steht? Da P1 zum ausparken rückwärts fuhr die fahrzeug front richtung straße zeigte. Danach folgte spiegel und schulterblick. Beim Aufprall stand P1 voll auf der Kupplung, so kann diese ja gar nicht gas gegeben haben.

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