Verkehrsunfall ich im Recht

14. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Depadre
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall ich im Recht

Hallo Leute

also ich habe da mal eine Frage , ich hatte vor ca 2 wochen einen Verkehrsunfall man hat mir die Vorfahrtgenommen und so bin ich bei jemandem reingefahren Polizei kam Unfallbericht wurde geschrieben ich bin voll im Recht . Der Unfallgegner streitet es auch nicht ab .
So nun zu meinem Problem
Also ich mache zurzeit einen Lkw Führerschein Klasse C / CE
und wurde 2 Wochen Krankgeschrieben nun hat der Arzt auch noch Festgestellt durch Röntgen das ich eine Fehlstellung Der Halswirbelsäule habe . Mein Problem ist Ich konnte jetzt nicht 2 Wochen zur Fahrschule ich mache einen Intensiv kurs da ich 2 Wochen krank war kann ich diesen Monat auch nicht an der IHK Prüfung teilnehmen die nächste mögliche Prüfung ist dann erst anfang Februar bzw Ende Februar , Jetzt hat die Fahrschule mir schriftlich gegeben das ich wenn ich 170 euro pro tag zahle wo ich gefehlt habe Einzelunterricht bekomme damit ich dann auch in die Prüfung in Februar gehen kann sonst dauert es noch länger , jetzt sind die 2 wochen mal 170 euro zu nehmen plus dazu ich hatte einen arbeitsvertrag das ich am 1.1.2011 in einer Spedition angefangen hätte zu arbeiten das kann ich jetzt auch nicht da ich erst später den führerschein bekomme , das sind große schäden für mich , bekomme ich das alles so gezahlt ??

also den Einzelunterricht + der Lohn der mir fehlt ???
und was werde ich an Krankengeld bekommen

Ich danke euch jetzt schonmal für die antworten

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.11.2010 09:36:57
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Depadre
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

was hat punkt und komma mit meinem Problem zu tun ??

Wenn du schon antwortest dann bitte auch Sinnvoll sonst lass es bitte

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.11.2010 09:36:57
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Depadre
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist schon klar das mit Punkt und Komma alles leichter zu lesen ist nur verstehe ich echt deinen Sinn nicht wenn du darauf nicht klarkommst ,
wieso antwortest du mit einem Sinnlosen Satz ??
Dann hättest du einfach nicht antworten sollen .
Ich brauche da echt Sinnvolle antworten und keine Punkt Komma Diskussion

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.11.2010 09:36:57
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 20x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Depadre
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

krass du hast echt Langeweile ,
Da du mir sowas schlechtes wünschst ,
wünsche ich dir einfach nur eine Schöne Nacht

Schlaf gut

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn die alleinige Haftung des Unfallgegners anerkannt ist (bzw nachweisbar ist), dann sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen. Die Versicherung hat ihnen die hierfür entstehenden Kosten zu erstatten.

Prinzipiell haben Sie einen Anspruch so gestellt zu werden, als wenn der Unfall nicht passiert wäre.



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#8
 Von 
Depadre
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die info ,
ehrlich hat mich gefreut endlich etwas entspannter zu werden danke dir

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