Verkehrsunfall | Verursacherin öffnet rechte Fondtüre und beschädigt Außenspiegel

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Si0n
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall | Verursacherin öffnet rechte Fondtüre und beschädigt Außenspiegel

Liebe Forumsmitglieder,

meine Frau fuhr mit ihrem Golf auf einer Straße in Richtung einer T-Kreuzung. Die Kreuzung ist Ampelgeregelt. Vorne an der Kreuzung gibt es an der Ampel eine Haltelinie sonst besitzt die Straße keinerlei Fahrbahnmarkierungen. Die Straße ist so breit, dass etwa 3 Fahrzeuge nebeneinander passen. Sie ist jedoch nicht sehr breit, also wenn ein Bus oder LKW dazukommt wirds eng. Rechts der Straße verläuft bis zur Ampelkreuzung an der auch eine Fußgängerampel integriert ist ein etwa 1,5 m breiter Grünstreifen. Die Haltelinie verläuft an der T-Kreuzung von rechts nach links etwa über zwei drittel der Fahrbahn, so dass an der Kreuzung locker zwei Fahrzeugschlangen eingeordnet nach rechts bzw links stehen können und mehr als genügend Platz für den Gegenverkehr bleibt. Dies war auch am Unfalltag so. Jedoch war die stehende Fahrzeugschlange für die Linksabbieger deutlich länger, so dass die rechte "Spur" fast bis zur roten Ampel frei war. Dies ist übrigens dort regelmäßig der Fall.

Meine Frau wollte nun an den Linksabbiegern rechts vorbei um sich an der Kreuzung nach rechts einzuordnen. Daher fuhr sie an den stehenden Linksabbiegern vorbei, da rechts nicht sehr viel Platz war in Schrittgeschwindigkeit.Der Platz war ausreichend um an diesen vorbeizufahren. Den genauen Abstand kann ich jedoch nur Schätzen. Vielleicht 30 cm. Der Abstand zur Kreuzung betrug etwa 24 m.

Als meine Frau nun mit dem Golf an den Linksabbiegern vorbei rollte, öffnete sich an einem Skoda plötzlich die Fondtüre rechts und stieß gegen den linken Außenspiegel des Golfs. Der Golf befand sich dementsprechend schon auf der Höhe dieser Türe als die Mitfahrerin des Skoda hinten ausstieg. Meine Frau bremste noch während die türe aufging. Die Skodamitfahrerin gab natürlich gleich zu, nicht aufmerksam gewesen zu sein bzw nicht geschaut zu haben. Sie wollte wohl über den Grünstreifen den dahinterliegenden Gehweg erreichen und hat nicht nach hinten gesehen als sie die Türe öffnete.

Sie unterschrieb auch ein formloses Schuldeingeständnis. Bilder wurden auch gemacht. Da es kein großer Schaden war und sie auch zugab schuld zu sein wurde die Polizei zur Unfallaufnahme nicht hinzugezogen.

Nachdem der Verursacherin ein Kostenvoranschlag über die Reparatur des Schadens zugesandt worden war, wollte diese den Schaden nicht alleine bezahlen. Sie sei bei der Polizei gewesen und habe sich dort erkundigt wer schuld sei. Die Auskunft dort sei wohl gewesen, dass ein Rechtsüberholen dort nicht zulässig gewesen sei weshalb der Schaden allein durch meine Frau übernommen werden müsse.

Wie seht ihr die rechtliche Situation?

Meines Wissens nach und übrigens auch die Auskunft einer Polizeidienstelle auf der ich war ist, dass die Skodamitfahrerin den Unfall verursacht hat und für den Schaden alleine aufkommen müsse.



Der Allgemeine Grundsatz aus §5(1) StVO das links zu überholen ist ist mir natürlich geläufig.

Aber trifft hier nicht § 5 (7) StVO zu?

Also "Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."?

Handelt es sich um zwei Fahrspuren? §7(1) StVO besagt:

"Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."
Das liegt doch hier vor oder?

Dann würde vlt auch §7(2) und §7(2a) StVO greifen:

"(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden."

"(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen."



Letzendlich besagt doch §14 StVO :

"(1) Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist."



Wer kann mir eine fundierte Rechtsmeinung dazu geben?

Und welche Schritte würdet ihr Einleiten? Der Unfall war übrigens schon im November 2016. Die Gegenseite will den Schaden (etwa 420 Euro) teilen. Mit der Einleitung eines Zivilverfahrens wurde schon "gedroht".

Vielen Dank im Voraus


-- Editier von Si0n am 07.02.2017 13:37

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Si0n):
Wie seht ihr die rechtliche Situation?

Relativ simpel. Wer die Tür öffnet muss sich vergewissern, dass er dies gefahrenlos tun kann...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Würde das mit den Unterlagen und einer Zeichnung (Google maps oder so) an die gegnerische Versicherung melden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Si0n):
Die Auskunft dort sei wohl gewesen, dass ein Rechtsüberholen dort nicht zulässig gewesen sei weshalb der Schaden allein durch meine Frau übernommen werden müsse.

Wer weis wie die dort den Vorgang geschildert hat, ob die überhaupt dort war, ...



Zitat (von Si0n):
Wer kann mir eine fundierte Rechtsmeinung dazu geben?

Ein Rechtsanwalt natürlich. EInfach auf den Button "NEU! Anwalt dazuholen" klicken ...



Zitat (von Si0n):
Mit der Einleitung eines Zivilverfahrens wurde schon "gedroht".

Von wem?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

warum wurde (wird) der Unfall nicht einfach der gegnerischen Versicherung gemeldet?

EDIT: Sorry, wurde ja in #2 auch schon empfohlen.

Stefan


-- Editiert von reckoner am 08.02.2017 20:02

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