Verkehrsschild 283

22. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)
Verkehrsschild 283

Hallo zusammen,

mir wird vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit nach §24/ §24a/ §24c StVG begangen zu haben.

Ich parkte im absoluten Halteverbot (Zeichen 283)

§41 Abs.1 iVm Anlage 2, §49 StVO; §24 StVG ; 52 BKat

Auf dem Bild stehe ich vor meinem Auto und so wie ich das Schild (auch das im Hintergrund) deute,
handelt es sich hier doch um den "Beginn" des absoluten Halteverbot.

Oder sehe ich das falsch? Vielleicht hab ich ja auch nur einen Denkfehler.

http://prnt.sc/avdfg8

Bitte helft mir.

Dank euch im Voraus

VG K-P

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo Karl-Peter,

ja, Du liegst leider falsch.
Der Richtungspfeil auf dem Schild zeigt Richtung Deines Autos, das Halteverbot gilt also quasi bis zum Schild, nicht ab dem Schild.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

welches ist denn dein Fahrzeug, der Opel oder der VW?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karl-Peter
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Stefan,

der OPEL ist mein Fahrzeug

VG K.P.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

OK, dann stehst du eindeutig im Haltverbot.

Normalerweise könnte man jetzt noch prüfen, ob es auch ein Anfang-Schild gibt (weil: das Parkverbot ein paar Meter weiter ist auch nicht korrekt beschildert, ist das vielleicht Methode?). Aber direkt vor dem Ende-Schild wäre das schon etwas grotesk. mit Nichtwissen wird man hier sicher nicht argumentieren können.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.182 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen