Hallo zusammen,
mir wird vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit nach §24/ §24a/ §24c StVG
begangen zu haben.
Ich parkte im absoluten Halteverbot (Zeichen 283)
§41 Abs.1 iVm Anlage 2, §49 StVO; §24 StVG
; 52 BKat
Auf dem Bild stehe ich vor meinem Auto und so wie ich das Schild (auch das im Hintergrund) deute,
handelt es sich hier doch um den "Beginn" des absoluten Halteverbot.
Oder sehe ich das falsch? Vielleicht hab ich ja auch nur einen Denkfehler.
http://prnt.sc/avdfg8
Bitte helft mir.
Dank euch im Voraus
VG K-P
Verkehrsschild 283
22. April 2016
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Frage vom 22. April 2016 | 11:44
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 8x hilfreich)
Verkehrsschild 283
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 22. April 2016 | 11:49
Von
Status: Schüler (237 Beiträge, 82x hilfreich)
Hallo Karl-Peter,
ja, Du liegst leider falsch.
Der Richtungspfeil auf dem Schild zeigt Richtung Deines Autos, das Halteverbot gilt also quasi bis zum Schild, nicht ab dem Schild.
#2
Antwort vom 22. April 2016 | 16:36
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
welches ist denn dein Fahrzeug, der Opel oder der VW?
Stefan
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#3
Antwort vom 22. April 2016 | 18:28
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 8x hilfreich)
Hallo Stefan,
der OPEL ist mein Fahrzeug
VG K.P.
#4
Antwort vom 22. April 2016 | 22:03
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
OK, dann stehst du eindeutig im Haltverbot.
Normalerweise könnte man jetzt noch prüfen, ob es auch ein Anfang-Schild gibt (weil: das Parkverbot ein paar Meter weiter ist auch nicht korrekt beschildert, ist das vielleicht Methode?). Aber direkt vor dem Ende-Schild wäre das schon etwas grotesk. mit Nichtwissen wird man hier sicher nicht argumentieren können.
Stefan
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