Verkehrsrecht

2. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
leo123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Verkehrsrecht

Ich fuhr mit meinem Auto Rückwärts aus der Ausfahrt auf eine gleichrangige Straße,
als ich mit halben Auto auf der Straße war berührte ich ein drängler der nicht warten wollte.
Ist hier Schuldfrage hälftig möglich jeder aus der Betriebsgefahr oder bin ich Schuld ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wie soll man sich das bitte vorstellen, eine Ausfahrt und eine gleichrangige Strasse?

Wenn es eine Ausfahrt ist, hat die Strasse wohl eher den Vorrang, dann wäre das von dir missachtung der Vorfahrt gewesen...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
Ich fuhr mit meinem Auto Rückwärts aus der Ausfahrt auf eine gleichrangige Straße,

Das dürfte im Geltungsbereich der StVO nicht möglich sein.


Zitat:
als ich mit halben Auto auf der Straße war berührte ich ein drängler der nicht warten wollte.

Der Drängler wart wohl eher Du ...



Deiner derzeitigen Schilderung nach bist Du aus der Ausfahrt gefahren, rückwärts, unter missachtung der Vorfahrt/ohne den Verkehr zu beachten = 100% Schuld.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
leo123mitglied
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt;
ich fuhr von der gleichrangigen Straße vorwärts in die Gartenauffahrt um rückwärts auf meine Gartenauffahrt zu gelangen
als ich schon wieder mit halben Auto auf der Straße war kam ein Auto das vorher noch nicht zu sehen war und wöllte schnell
links an mir vorbei ich Streifte mit dem Heck seine Beifahrertür.Der Fahrer war viel zu schnell, hätte ja auch warten können zumal
seine Fahrspur zu war.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat:
ich fuhr von der gleichrangigen Straße vorwärts in die Gartenauffahrt

Auch das dürfte im Geltungsbereich der StVO nicht möglich sein.

Das gilt übrigens auch, wenn Du noch andere Wörter für die Ein-/Ausfahrt findest ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was meinst du eigentlich mit "gleichrangig"?
So wie ich es verstanden habe geht es doch nur um eine Straße, die kann mit nichts gleichrangig sein.

Zitat:
ich fuhr von der gleichrangigen Straße vorwärts in die Gartenauffahrt um rückwärts auf meine Gartenauffahrt zu gelangen
Und mit sowas muss man nun rechnen, oder wie?
Ich sehe das als Einparken (in die Auffahrt gegenüber), und dann wieder als Ausparken mit allen Pflichten des §10 StVO . Fährst du immer so seltsam auf deine Auffahrt?

Zitat:
als ich schon wieder mit halben Auto auf der Straße war kam ein Auto das vorher noch nicht zu sehen war
Wie vorher? Als du selbst noch auf der Straße fuhrst?
Das ist imho nicht nachvollziehbar, wie lange hast du denn gebraucht, um den Rückwärtsgang einzulegen?

Zitat:
Der Fahrer war viel zu schnell,
Vermutlich reine Spekulation. Nur weil du zu langsam bist (siehe Absatz zuvor) heißt das nicht, dass der andere zu schnell war.

Zitat:
hätte ja auch warten können zumal seine Fahrspur zu war.
Und warum darf er nicht eine andere Spur benutzen? Gerade wenn es ein Hindernis auf seiner Spur gibt ist das nur logisch.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
vorwärts in die Gartenauffahrt um rückwärts auf meine Gartenauffahrt zu gelangen
Ich kann mir das bildlich überhaupt nicht vorstellen. Das würde meines Erachtens nur funktionieren, wenn die beiden Auffahrten wirklich so wie von reckoner geschrieben gegenüber auf der jeweils anderen Straßenseite liegen. Es haben aber wohl die wenigsten eine Gartenauffahrt auf beiden Straßenseiten. Sollte die Auffahrt des Nachbarn gemeint sein? Es ist aber die Rede von "der" Auffahrt. Und wenn die Straße mehrspurig ("seine spur") ist, dann stelle ich mir eine Rückwährtsfahrt genau senkrecht zum Straßenverlauf über mindestens 3 Spuren auch sehr spektakulär vor. Jedenfalls sehe auch in ein Rückwärtsausparken, egal wie man es jetzt nennt.

Sie haben also nicht nochmal geschaut, ob nun ein Auto da war. Der Fahrer musste auch keineswegs warten, denn er hatte Vorfahrt. Wenn seine Straße zu war, dann passt das auch nicht ganz zu Ihrer Beschreibung eines Rasers. Ich sehe hier allein Ihre Schuld.

Vor allem spricht das wohl gegebene Schadenbild, nämlich Ihr verletztes Heck und seine gedellte Beifahrertür auch gegen Ihre Schilderung des Geschensablaufs. Zu dem Zeitpunkt des Zusammenstoßes hatte er mit seinem Auto schon hälftige Ihre Fahrbahn passiert. Da hatten Sie bei vorschriftgemäßer Geschwindigkeit noch genügend Zeit, um abzubremsen. Und wenn seine Spur zu war, dann könnte man sogar auf die Idee kommen, dass er bereits stand, als Sie gefahren sind. Solche Einzelheiten könnte man aber vielleicht mit dem Schadenbild klären.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Hafenlärm):
Jedenfalls sehe auch in ein Rückwärtsausparken, egal wie man es jetzt nennt.

Diese Ansicht teile ich.

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort


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