Verkehrskontrolle vor Grundschule!

16. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
alaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrskontrolle vor Grundschule!

Moin Moin, Vor der Grundschule wurde meine Ehefrau kontrolliert und 2 Kinder waren in den Kindersitzen gesichert, 2 waren mit Auto-Anschnall gürteln gesichert angeschnallt und sie hat den Führerschein vergessen, da sie in Eile war. Der Polizei-Beamter gibt an, ohne jegliche Sicherung seien die Kinder im Auto gewesen . Die Stadt schreibt uns an, wir schildern unsere Sicht der Sachlage. Vor kurzem bekamen wir ein Bussgeldbescheid und ein Punkt, die Stadt glaubt dem Polizei-Beamten, obwohl er scheinbar ungerecht gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund handele!ich bin sehr enttäuscht!!

-- Editiert von alaa am 16.09.2018 14:31

-- Editiert von alaa am 16.09.2018 14:43

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19 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von alaa):
2 Kinder waren in den Kindersitzen gesichert, 2 waren mit Auto-Anschnall gürteln gesichert angeschnallt

Die Kindersitze entsprechen nicht nur den gesetzlichen Vorschriften für das jeweilige Alter und Gewicht der Kinder, sondern auch den gesetzlichen Zulassungsnormen?
Und die Kinder ohne Kindersitze, die waren mindestens 150 cm groß oder 12 Jahre alt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
alaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kindersitze entsprechen den Normen für 3 bzw 5 jährige Kinder, zum anderen der Polizist hat das gar nichts geprüft oder angesprochen... die zwei 7 jährige Kinder war nur angeschnallt..

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, also zwei Kids nicht ordnungsgemäß gesichert. Und waren die gesicherten Kids 3-5 Jahre alt?

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 16.09.2018 16:35

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
die Stadt glaubt dem Polizei-Beamten, obwohl er scheinbar ungerecht gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund handele!ich bin sehr enttäuscht!!


Wenn einem Deutschen das Gleiche passiert ist das nicht ungerecht?

Wenn Du Dich hier im Forum umschaust, dann findest Du zahlreiche Threads, bei dem sich ein Fragesteller auf ähnliche Weise ungerecht behandelt fühlt.

Richtig ist aber, dass das Bußgeld nur 35€ betragen würde, wenn die beiden Kinder angeschnallt waren aber nicht im Kindersitz gesichert waren.

Allerdings ist es so, dass einem Polizisten fast immer geglaubt wird, auch wenn der Beschuldigte keinen Migrationshintergrund hat. Da helfen im Regelfall nicht einmal Zeugen, die die eigene Darstellung bestätigen.

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#5
 Von 
alaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bußgeldkatalog für den Personen-Straßenverkehr sieht unterschiedliche Strafe vor, und da spielt es eine Rolle, ob das Kind mit Gürt angeschnallt ist oder nicht, eine Rolle über die Höhe des Strafgeldes (Siehe Bußgeldkatalog)

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

hh, er hat doch selbst eingeräumt, dass zumindest 2 Kinder nicht ordnungsgemäß abgesichert waren. Ob die zwei anderen, dass wissen wir nicht. Und dann hier die Ausländerkeule zu schwingen, das empfinde ich mehr als peinlich.

wirdwerden

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#7
 Von 
alaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich erwähnte 2 Kinder mit Sitzen und zwei 7 jährige nur angeschnallt, und angebliche mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung....ohne keule bitte ,als ob sowas hierzulande nicht geben würde!!

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

2 7-Jährige nur angeschnallt, das reicht halt nicht. Und ob die anderen Kids in altersgerechten Sitzen waren, das wissen wir auch nicht.

wirdwerden

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#9
 Von 
alaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es sind altersgerechte Sitze, die benutzen wir immer noch, Diese Sitze wurden während der Kontrolle nicht angesprochen nicht angefasst. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Okay, dann geht es um die beiden anderen Kids. Das hätte nicht passierien dürfen.

wirdwerden

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#11
 Von 
alaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, ich danke euch allen... ich werde das Bußgeld bezahlen und Punkt hinnehmen, obwohl ich das nicht für richtig halte, aber streit mit Behörden wird mehr kosten und Am ende: Polizist spricht immer wahr!!
Danke euch

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
2 7-Jährige nur angeschnallt, das reicht halt nicht.


Richtig, fällt aber unter BKat Nr. 98.2 und führt somit zu einem Bußgeld von 35€

Verhängt wurde aber offenbar ein Bußgeld nach BKat Nr. 99.2, was zu einem Bußgeld von 70€ zzgl. Gebühren und einem Punkt führt.

Dabei ist es egal, ob 2 oder 4 Kinder nicht korrekt gesichert waren.

Zitat:
angebliche mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung


Es geht dabei wohl nur um die beiden 7-jährigen, denn laut Bußgeldkatalog gilt, dass bereits 2 Kinder als mehrere gelten. Ob es nun 2 oder 4 Kinder waren hat keinen Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes.

Außerdem kann es natürlich sein, dass sich die beiden 7-jährigen bereits abgeschnallt hatten, da sie ja schon an der Schule angekommen waren. Wie auch immer es tatsächlich war, so ist es kaum möglich die Aussage des Polizisten zu widerlegen.

Dabei möchte ich erneut betonen, dass solche Dinge auch Menschen ohne Migrationshintergrund passieren. Aus den letzten tagen hier im Forum fällt mir da direkt dieser Fall ein:
https://www.123recht.net/forum/verkehrsrecht/Polizei-zwei-Beamte-behaupten-das-ich-mein-Handy-in-der-Hand-hatte-dabei-war-es-der-Verdampfer-__f543761.html

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wie waren die Kinder denn tatsächlich gesichert? War bei den Kindern in den Kindersitzen der Gutz ordnungsgemäß angelegt? Sonst gilt das schon mal als "ohne Sicherung". Ebenso, wenn bei den anderen beiden (die eigentlich einen KIndersitz benötigen) z.B. der Gurt hinter dem Rücken geführt wird und nur der Beckengurt angelegt wurde (habe ich einige Male beobachtet).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und dann hier die Ausländerkeule zu schwingen, das empfinde ich mehr als peinlich.

Ist halt schön bequem.
Wie oft man das mittlerweile das zu hören bekommt, ob wohl man jeden Kunden gleich behandelt
Wenn es aber nicht nach Vorstellung der Migranten geht, sondern halt nach Gesetz ... dann kommt oft die Frage "bist Du Nazi?" oder ähnliches.



Zitat (von alaa):
Es sind altersgerechte Sitze, die benutzen wir immer noch,

Gut.
Abgesehen vom altersgerecht: Es dürfen nur noch Kindersitze mit der Prüfnorm ECE-R44/03 oder ECE-R 44/04 verwendet werden. Erfüllen die Sitze eine dieser Normen?



Zitat (von alaa):
Diese Sitze wurden während der Kontrolle nicht angesprochen nicht angefasst

Das ist auch nicht unbedingt notwendig.
Wenn die Sitze fehlerhaft sind, wäre das ansprechen darauf nützlich und wünschenswert gewesen. Ein unterlassen führt jedoch nicht dazu das der Bescheid ungültig wird.

Aber die Sitze scheinen hier nicht das Problem zu sein.



Zitat (von hh):
Richtig ist aber, dass das Bußgeld nur 35€ betragen würde, wenn die beiden Kinder angeschnallt waren aber nicht im Kindersitz gesichert waren.

Wenn man selbst maßgeblich als Kraftfahrzeugführer dafür verantwortlich ist, das Kind vorschriftsgemäß zu sichern und dies unterlassen wird, dann müsste doch eigentlich TBNR 121606 (Sie ... sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder.) zum tragen kommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
alaa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie waren wie vor geschrieben gesichert, und sie wurden gar nichts geprüft. bzw kontrolliert. (Mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von alaa):
und sie wurden gar nichts geprüft. bzw kontrolliert.

Das die Polizei gar nicht ins Auto geschaut haben soll, mag ich jetzt so gar nicht glauben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Mal auf den Punkt gebracht: waren alle Kids den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend abgesichert? Offensichtlich nicht.

was ist da jetzt noch zu ermitteln?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn man selbst maßgeblich als Kraftfahrzeugführer dafür verantwortlich ist, das Kind vorschriftsgemäß zu sichern und dies unterlassen wird, dann müsste doch eigentlich TBNR 121606 (Sie ... sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder.) zum tragen kommen?


Nein, der gilt, wenn die Kinder gar nicht gesichert waren.

Wenn die beiden Kinder aber angeschnallt ohne Kindersitz im Auto saßen, dann gilt TBNR 121124. Das kostet dann nur 35€ und gibt keinen Punkt.

Zitat (von wirdwerden):
was ist da jetzt noch zu ermitteln?


Waren sie mit den normalen Sicherheitsgurten angeschnallt oder nicht. Das macht einen erheblichen Unterschied bei der Höhe des Bußgeldes.

Es ist allerdings müßig, das jetzt zu diskutieren, was die Polizisten genau gesehen haben wollen. Auch Polizisten können sich irren. Blöderweise gilt dennoch:
Zitat (von alaa):
Am ende: Polizist spricht immer wahr!!


Und beim nächsten mal den Polizisten gleich fragen, wie denn der genaue Vorwurf lautet, denn dann kann man direkt widersprechen. Wenn der Polizist erst einmal die Anzeige geschrieben hat ist es normalerweise zu spät.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ hh: ich wollte drauf hinweisen, dass auf jeden Fall ein Verstoß da war, der Fragesteller hatte sich doch grundsätzlich gegen das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit gewehrt.

wirdwerden

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