Ich bin im Juli dieses Jahres in eine Verkehrskontrolle gekommen.Ich hatte noch Restalkohol.Die Blutprobe ergab
1,1 .Da ich vor dem 1.4.1965 geboren bin brauche ich aber für das Mofa keinen Führerschein
und auch keine Prüfbescheinigung,so konnte er mir an Ort und Stelle auch nicht genommen werden!
Ich bekam einen Strafbefehl von 20 Tagessätzen a € 15 also € 750.In dem Strafbefehl stand noch:
Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Da Frage ich mich schon,was für eine Fahrerlaubnis wenn ich für das Mofa in meinem Fall keine benötige ?
Ich gehe davon aus damit das Gericht der Meinung ist,dass bei der Verkehrskontrolle mit 1,1 Promille mir der Führerschein an Ort und Stelle eingezogen wurde,was bei 1,1 durchaus normal ist.Nun ist meine Frage ob ich das Mofa weiter fahren kann,schließlich ist es mir egal wie lange die Verwaltungsbehörde mir keine neue Fahrerlaubnis erteilt .9 Monate od.9 Jahre.......,sie hat keinen Führerschein von mir,weil ich für das Mofa keinen brauche.
Verkehrskontrolle mit Mofaroller
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Da Frage ich mich schon,was für eine Fahrerlaubnis wenn ich für das Mofa in meinem Fall keine benötige ? Sie könnten ja trotzdem irgendeinen Führerschein machen wollen - die Erteilungssperre ist halt vorgeschrieben.
Nun ist meine Frage ob ich das Mofa weiter fahren kann Können Sie. Anders wäre das bei einem Fahrverbot, aber das haben Sie ja nicht.
Hier noch ein Link zum Unterschied Fahrverbot/FS-Entzug: https://www.n-tv.de/ratgeber/Fuehrerschein-weg-Mofa-fahren-article17366926.html
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ZitatKönnen Sie. Anders wäre das bei einem Fahrverbot, aber das haben Sie ja nicht. :
Sicher?
Er hat nichts davon geschrieben, aber der Entzug der Fahrerlaubnis ohne gleichzeitiges Fahrverbot ist doch selten.
Sicher? 100 Prozent.
aber der Entzug der Fahrerlaubnis ohne gleichzeitiges Fahrverbot ist doch selten. Doch - der ist sogar unmöglich. Befassen Sie sich doch mal mit dem Unterscheid zwischen Fahrverbot (FE ist temporär weg und wird dann zurückgegeben) und dem Entzug der FE (FE ist weg und kommt niemals wieder - allenfalls kriegt man eine neue FE). Und vielleicht mal die Rechtsgrundlagen lesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__44.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__69a.html
Die Ausführungen von Mümmel sind korrekt. Hinzufügen möchte ich aber noch, dass in einem weiteren Verwaltungsverfahren die Fahrerlaubnisbehörde auch die Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge untersagen könnte. Bei 1,1‰ nicht unbedingt wahrscheinlich, aber auch nicht ausgeschlossen. Kommt dann auch auf das Bundesland an.
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