Angenommen Ehemann wurde am 06.11 2011 innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 82 Km/h geblitzt. Erlaubt waren 50 Km/h
Angenommen die Ehefrau wäre die Halterin des Autos,und Ihr wird am 22.01 2012 ein Zeugenfragebogen per Post zugestellt. Auf dem Foto war nicht die Frau sondern der Ehemann (Fahrer) abgebildet. Die Frau macht von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch und schickt den Bogen am 28.01.2012 per Post an die Behörde zurück.
Falls der Ehemann dann am 03. oder 04.02 per Post eine Anhörung im Bußgeldverfahren erhält, ist ja noch keine Verjährung eingetreten.
Meine Frage: wäre die Ordnungswidrigkeit verjährt, falls die Anhörung zum Bußgeldverfahren für den Ehemann nicht angekommen wäre?
freue mich auf Antworten, danke
detben
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-- Editiert detben am 08.02.2012 14:02
-- Editiert detben am 08.02.2012 14:09
-- Editiert detben am 08.02.2012 14:16
Verjährung Bußgeldverfahren
8. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 8. Februar 2012 | 14:01
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 22x hilfreich)
Verjährung Bußgeldverfahren
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#1
Antwort vom 8. Februar 2012 | 14:34
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Nein, denn die Anordnung der Anhörung unterbricht die Verjährung, nicht der Zugang des Anhörungsbogens.
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#2
Antwort vom 8. Februar 2012 | 14:48
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 22x hilfreich)
sorry, aber was ist eine Anordnung der Anhörung?
danke im voraus für die Beantwortung
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#3
Antwort vom 8. Februar 2012 | 15:12
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Die Anordnung ist der Zeitpunkt, wo der Sachbearbeiter für deinen Mann einen Anhörungsbogen angeordnet hat.
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#4
Antwort vom 8. Februar 2012 | 15:20
Von
Status: Lehrling (1138 Beiträge, 1370x hilfreich)
Die interne Anweisung, den Ehemann anzuhören.
Danach wird der Anhörungsbogen im PC angefertigt, ausgedruckt (unterschrieben) und versendet.
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#5
Antwort vom 8. Februar 2012 | 15:25
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 22x hilfreich)
danke,
schon wieder etwas gelernt.
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