Im Straßenverkehrsrecht gilt als Verjährungsfrist eine besondere, von dem Owig abweichende Verjährungsfrist von 3 Monaten. Wird dadurch die allgemeine Regelung im Owig (§ 39 ???), wonach die Verjährung durch Anhörung unterbrochen wird, nicht angewendet ? Im STVG gibts irgendwo eine Regelung, dass durch Erlaß des Bußgeldbescheides die Verjährung unterbrochen wird, schließt das ein, dass die Anhörung NICHT die Verjährung unterbricht ?
Wie sieht es aus, wenn die Behörde behauptet, die Anhörung zugesandt zu haben, sie tatsächlich aber nicht beim Empfänger angekommen ist ?
Gggfs, über Auszüge aus entsprechenden Gerichtsurteilen wäre ich sehr glücklich.
Verjährung im Falle einer Anhörung
15. November 2001
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2001 | 08:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung im Falle einer Anhörung
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. November 2001 | 13:38
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Die verjährung wird "unterbrochen" (d.h. beginnt von neuem) bereits dadurch, daß die Behörde intern die Anhörung verfügt, d.h. es kommt nicht darauf an, daß Du die anhörung tatsächlich erhältst.
Im Einzelfall kann die behörde hierbei u.U. Fehler machen, wenn Anhörungsbögen an Fahrzeughalter statt an Fahrer adressiert sind und die Bezeichnung als Betroffener nicht eindeutig ist etc. Es gibt eine weit gefächerte Rechtsprechung hierzu, die oft nicht ganz widerspruchsfrei ist. Ob es in deinem Fall derartige schlupflöcher gibt, bliebe ggf zu prüfen.
#2
Antwort vom 15. November 2001 | 13:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie sähe denn beispielsweise so eine fehlerhafte Anhörung aus ?
Und jetzt?
Schon
268.232
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten