Verjährung-geblitzt

20. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Loral
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung-geblitzt

Hallo.

Mein Fall sieht wie folgt aus:

-Bin am 09.05.2008 wegen Abstand geblitzt worden.
-am 05.06.2008 kam der Anhörungsbogen bzw wurde da ausgestellt. - Unterbrechung der Frist
-dann kam ein Schreiben vom 30.06.2008 wo drin stand dass der Fahrzeugführer noch nicht festgestellt werden konnte und ich mich dazu äussern kann usw. - Stellt dies eine Unterbrechung der Frist dar?
-Am 19.09.2008 Besuch durch die Polizei wegen Feststellung des Fahrers und haben mich auch erkannt. - Unterbricht dies die Frist oder ist die Sache zu dem Zeitpunkt bereits verjährt?

Vielen Dank schonmal.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Was waren das für Schreiben? War es die Anhörung des Betroffenen oder waren es Zeugenbefragungen?

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#2
 Von 
Loral
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

also das erste war halt der ganz normale Anhörungsbogen, wo mir halt vorgeworfen wird, dass mit meinem pkw ein Abstandsvergehen begangen wurde und ich mich dazu äußern kann aber nicht muss. Ich musste den zurückschicken, weil die ne alte Adresse von mir hatten und ich denen die neue mitteilen musste. Zum Sachverhalt hatte ich keine konkreten Angaben gemacht. - Dass dieses Schreiben die Verjährung unterbricht weiß ich.

Das 2. war wohl ne Zeugenbefragung, die ich unbeantwortet gelassen habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Um festzustellen ob die Verjährung unterbrochen wurde oder nicht müsste man wohl Einblick in die Akten haben.

0x Hilfreiche Antwort

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