Hallo, ich bin am 16.5.2008 mit dem Wagen meines Freundes geblitzt worden. 5 Wochen später bekam mein Freund einen Anhörungsbogen auf den er nicht reagiert hat. 2 Wochen später eine Erinnerung dafür-darauf hat er auch nicht reagiert. Dann habe ich eine Einladung zur Anhörung erhalten, dort bin ich nicht hingegangen und ich habe mich auch nicht gemeldet. Jetzt sind die 3 Monate um. Ich habe jetzt (10.9.) einen Bußgeldbescheid bekommen. Kann ich dagegen Einspruch einlegen, weil die Tat mehr als 3 Monate zurückliegt?
Freue mich auf eine Antwort. mfg
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"fru"
Verjährung einer Ordnungswidrigkeit - Einspruch einlegen, weil Tat mehr als 3 Monate zurückliegt?
12. September 2008
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Frage vom 12. September 2008 | 09:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung einer Ordnungswidrigkeit - Einspruch einlegen, weil Tat mehr als 3 Monate zurückliegt?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 12. September 2008 | 10:10
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1939x hilfreich)
Vermutlich nicht. Die Verjährung wurde mit der Anordnung Deiner Anhörung unterbrochen. Damit begannen die 3 Monate erneut zu laufen. Die Anhörumg muß jedoch innerhalb der ursprünglichen 3-Monatsfrist angeordnet wirden sein.
#2
Antwort vom 15. September 2008 | 08:58
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Wie bereits ausgeführt ist die Tat noch nicht verjährt.
Sollte es also keine weiteren Einwände geben ist ein Einspruch aussichtslos.
Und jetzt?
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