Verfahren nach Unfallflucht eingestellt!Was jetzt?

20. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
CultureFlash
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verfahren nach Unfallflucht eingestellt!Was jetzt?

Hallo,
ich habe hier mal ein paar Fragen an die Spezialisten, die mir evtl. Tipps geben können zu einer Situation, bei der ich nicht weiß was ich jetzt machen soll. Folgendes ist geschehen.

Im November 08 ist mir nach einem Fußballspiel auf einem Parkplatz ein Fahrzeug beim ausparken in meine Fahrertür gefahren. Dies wurde, während ich noch im Stadion war, von einem Zeuge gesehen, der darauf auf einem Zettel das Kennzeichen des Fahrers und Autotyp aufgeschrieben hat. (Nach einem Telefonat mit dem Zeuge meinte er, es waren noch 3 weitere Personen mit dabei) die das gesehen hätten)
Daraufhin habe ich Anzeige gegen den Fahrer erstattet, wegen Fahrerflucht und Beschädigung meiner Autotür. Ich habe schnell die Versicherung des Fahrzeughalters herausgefunden, so dass ich mit dieser Kontakt aufnahm und ihr den Fall schilderte. Die Versicherung meinte, ich solle ein Gutachten machen lassen (Die Versicherung würde es zahlen bei Schuld vom Fahrer), welches ich auch gleich einen tag später gemacht habe. Hierbei ergab sich ein Sachschaden an meiner Tür (VW Polo 6N) von ca. 1200 €

Da die Polizeiermittlungen sich sehr in die Länge gezogen haben, konnte die Versicherung nicht zahlen und ich bin in Vorkasse für das Gutachten getreten.

Jetzt wurde mir vor ca. einem Monat der Polizei und vor 10 Tagen von der Versicherung mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil die Schuld dem Fahrer nicht eindeutig zugewiesen werden konnte und ein Beifahrer sagte, es gab keinen Kontakt. Eine eventuelle Ordnungswidrigkeit ist bereits verjährt steht auch noch darin!!!

Jetzt ist meine Frage, wie kann das denn sein, dass eine Zeugenaussage einer neutralen Person, die so etwas gesehen hat, nicht berücksichtigt wird, und eine wohl mehr vertraute Person des Beschuldigten, eine Aussage macht, die im Verfahren berücksichtigt wird??
Außerdem habe ich für das Gutachten auch noch 210 € zahlen müssen, auf den Kosten ich bis heute noch sitze.

Leider habe ich nach dem Schreiben der Polizei kein Einspruch eingelegt, da dort auch drin stand, dass es die Zivilrechtlichen Ansprüche dadurch nicht berührt werden.
Die Versicherung bietet mir jetzt an, eine Fahrzeuggegenüberstellung zu machen.

Eine weitere Frage: Ist so was überhaupt sinnvoll? Kann dabei was positives für mich herausspringen.
Noch noch was: Gibt es irgendwie jetzt noch für mich eine Möglichkeit, dass ich noch mal dagegen vorgehen kann? Sollte ich mal zu einem Anwalt gehen? Mein größtes Bedenken ist jetzt nur, dass dann noch weitere Kosten auf mich zukommen können, die ich dann wieder selbst tragen darf?

Ich hoffe die Sache ist so gut wie möglich geschildert worden, so dass mir hier der ein oder andere Fachmann einen Rat geben kann, da ich mich selbst damit überhaupt nicht auskenne.

Vielen Dank!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Durch die Gegenüberstellung der Fahrzeuge soll festgestellt werden ob es eine Berührung zwischen den beiden Fahrzeugen gegeben hat.

Ich würde mir überlegen, ob ich nicht doch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt konsultiere.

Sollte die Versicherung den Schaden regulieren müssen dann müsste die Versicherung auch den Anwalt zahlen.

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#2
 Von 
CultureFlash
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie groß sind denn die Chancen, dass es bei einer Fahrzeuggegenüberdarstellung bewiesen werden kann, dass der Unfall mit diesem Auto begangen wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CultureFlash
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass eine Fahrzeuggegenüberdarstellung den Beweis bringt, dass es dieses Auto auch wirklich war? Nicht dass ich dort hin fahre, und mir dort dann auch wieder gesagt wird, dass nix festzustellen ist. Vielleicht hat der Halter des Fahrzeuges auch schon längst einen möglichen Schaden an seinem Auto beseitigt?!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich kann Ihnen nur dringend raten die Fahrzeuggegenüberstellung durchzuführen.

Da die gegnerische Versicherung hierfür als Auftraggeber die Kosten trägt haben Sie auch nichts zu verlieren.

Haben Sie die Anschrift des Zeugen, der den Unfall wahrnahm?

Im übrighen kann nur die StA bzw AA das Verfahren einstellen und nicht die Polizei. Gegen die Einstellung kann man Rechtsmittel einlegen.

1x Hilfreiche Antwort

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