Unverschuldeter Totalschaden;

15. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
donnaVcorleone
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unverschuldeter Totalschaden;

am 30.05.2011 parkte das Fahrzeug meiner Freundin, dass auf ihren Vater zugelassen und versichert war, sie jedoch bei der Versicherung als Nutzer eingetragen ist, in der dafür vorgesehen Parkbucht vor ihrem Haus.

Gegen 23.20 Uhr fuhr ein schwerer Kombi ungebremst in den Wagen.

Der Fahrer beging Fahrerflucht. Wurde später gestellt. Es stellte sich heraus, dass der Wagen auf eine Nachbarin zugelassen war und deren Mann betrunken gefahren ist.

Polizei wurde gerufen. Am nächsten Tag ADAC. Wagen zu einem regionalen Autohändler gebracht.

Beauftragter Gutachter stellte finanz. Totalschaden fest. Wert des Autos vor Unfall: 1200. Nach Unfall 0. Schaden: 6.500 Euro. Da kein Händler den Schrott kaufen wollte, kaufte das regionale Autohaus den Wagen für einen 1,- auf.

Schaden wurde Versicherung fristgerecht gemeldet. Es stelle sich heraus, Geschädigter und Verursache beide bei der gleichen Versicherung.

Versicherung verweigert nun die Kostenübernahme für Leihwagen, Abschleppkosten, Gutachter und Anwalt.

Begründung: Versicherter selbst hat keinen Ersatzwagen beschafft.

Frage: auch wenn der Versicherte selbst nicht den Ersatzwagen beschafft hat, sondern seine Tochter sich selbst und er die Prozente weitergab, sind IHM doch die Kosten für Gutachter, Abschleppwagen und Anwalt entstanden. Leihwagen könnte meiner Meinung nach strittig sein. Aber den unverschuldet durch den betrunkenen Nachbarn zu Schrott gefahrenen Wagen konnte doch niemand auf der Straß stehn lassen. Auch wenn es "persönlich" für die Versicherung "preiswert" und "nah" an ihrer Lieblingslösung wär.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,

ich habe die Frage nicht richtig verstanden "Ersatzwagen" - bedeutet das es wurde ein anderes Auto gekauft oder ein Leihwagen vorübergehend genutzt???

Fakt ist aber:
- das Abschleppen des beschädigten Fahrzeuges wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
- die Gutachterkosten muß ebenfalls die gegnerische Versicherung zahlen und steht Ihnen als geschädigten zu
- bei Totalschaden bekommen Sie den Zeitwert laut Gutachen abzügl. des Restwertes von der gegnerischen Versicherung ausbezahlt ( in Ihrem Fall 1200,00 - 1,00 Euro =1199,00 Euro)
- es steht Ihnen frei einen Anwalt einzuschalten der ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen ist.
- auch ein Mietfahrzeug für die Reparaturdauer, bei Totalschaden 14 Tage, muß die Versicherung übernehmen.

Alles hat nichts mit einem Neuerwerb zu tun. Der Geschädigte kann - muß aber nich, sich ein anderes Auto zulegen. In diesem Fall gehen sogar Zulassungs- und Abmeldegebühr zu Lasten der Versicherung.
Viele Grüße


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