Unschuldig Unfallflucht vorgeworfen

2. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
go436243-82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unschuldig Unfallflucht vorgeworfen

Hallo,

folgender Sachverhalt, bei dem ihr mir hoffentlich helfen könnt:
Am 12.01. hat abends die Polizei bei mir geklingelt und mir vorgeworfen, das Auto eines Nachbarn in der Nacht vom 07. auf den 08.01. geschrammt zu haben und dann Unfallflucht begangen zu haben. Beweis soll ein schmaler Kratzer an meinem Aussenspiegel sein, den ich allerdings selbst erst hier bemerkt habe. Auch sollen an dem beschädigten Fahrzeug wohl Lackspuren in der Farbe meines Autos gefunden worden sein. Währenddessen war ich mir erst unsicher, ob ich den Schaden vielleicht einfach nur nicht gemerkt habe, zugegeben habe ich allerdings nichts. Die Polizei hat Fotos gemacht und mir dabei deutlich vorgeworfen, Unfallflucht begangen zu haben. Von neutraler Aufnahme war keine Spur, da sie die Geschädigte wohl auch persönlich kannten.
Dann habe ich aber mal in Ruhe darüber nachgedacht ob ich das vielleicht wirklich war und nicht gemerkt habe. Ich war es aber nicht, da bin ich mir nun sicher. Die Geschädigte hat mir Fotos von ihrem Auto geschickt. Hier stimmen die Kratzer auch überhaupt nicht mit der Höhe und Breite des Kratzers auf meinem Spiegel überein. Ich vermute, dass jemand sowohl an ihrem als auch an meinem Fahrzeug Schäden verursacht hat.
Nach kurzer Zeit kam ein Bogen zur Äußerung. Hier war auch nicht mehr vom 07.01.-08.01. sondern nun vom 03.01.-08.01. die Rede. Auf diesem habe ich lediglich vermerkt, dass es keinen von mir verschuldigten Unfall gab und ihn abgegeben.
Heute kam der Strafbefehl. Ich soll 15 Tagessätze zahlen, was ich natürlich nicht einsehe und Einspruch einlegen werde.
Einzige "Beweismittel" sind laut dem Strafbefehl meine Äußerung, die Geschädigte als "Zeugin" sowie die gefertigten Fotos.
Es gab keine Gegenüberstellung der Fahrzeuge oder Zeugen die die Unfallflucht gesehen haben wollen. Die Polizei weiss nicht mal ob ich überhaupt selbst gefahren bin!
Wie soll ich hier am besten vorgehen? Ich bin Student und habe dementsprechend kein Geld einen Anwalt zu beauftragen.

Vielen Dank für die Hilfe

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

drauf ankommen lassen und nicht zahlen bzw widerspruch einlegen. wenn die kratzer schon nicht überein stimmen würde vor gericht deine unschuld ganz schnell durch einen gutachter festgestellt. die kosten bekommt die klagende partei aufgebrummt. in dem fall der staat. einen anwalt brauchste auch net bei der angelegenheit WENN es so ist wie du sagst. biste beim adac? dann ist eine kostenlose rechtsberatung incl.

-- Editiert von ohmeingott am 02.03.2016 21:23

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go436243-82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mich erstaunt einfach schon sehr, dass es überhaupt zu einem Strafbefehl kommt! Es gibt eben keine Zeugen, kein Geständnis, keinen genauen Unfallzeitpunkt...wird sowas von Gerichten einfach durchgewinkt ohne den Sachverhalt zu prüfen?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von go436243-82):
wird sowas von Gerichten einfach durchgewinkt ohne den Sachverhalt zu prüfen?


Deswegen ja auch "nur" ein Strafbefehl, da wir nicht geprüft ob es der Beschuldigte wirklich war, sondern nur ob es wahrscheinlich ist.
Ich würde es hier dann auch auf das Verfahren ankommen lassen.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber das ist schon ein starkes Stück muss ich sagen.

1. Der Fahrer ist nicht ermittelt (außer der TS hat sich dahingegen ungünstig geäußert - wie immer: mit der Polizei redet man nicht).
2. Der Unfallverursacher, also welches der beiden Autos, ist wahrscheinlich gar nicht feststellbar.
3. Bei einem kleinen Kratzer ist in der Regel anzunehmen, dass es gar nicht bemerkt wurde (insbesondere wenn es keine Zeugen gibt, die beispielsweise eine Reaktion des Fahrers bemerkt haben wollen).
4. Es ist nicht abschließend bewiesen, dass es überhaupt die beiden Fahrzeuge waren (Lackfarbe spricht dafür, Höhe der Kratzer aber dagegen) - aber gut, diese Frage ist wohl noch die am einfachsten zu beantwortende (Gutachter).

Das sind jetzt gleich 4 Ansatzpunkte, für einen Anwalt wohl eine Kleinigkeit.
Imho wird das vor Gericht so oder so eine Lachnummer. Halte uns doch bitte auf dem Laufenden.

Zitat:
Die Geschädigte hat mir Fotos von ihrem Auto geschickt.
Ist denn das Fahrzeug nicht live verfügbar (ich dachte ihr seid Nachbarn) ? Dann könnte man mal nebeneinander fahren und den Vorwurf - womöglich - fast 100%ig ausschließen.

Stefan

PS: Wurde der Unfall der Versicherung gemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go436243-82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das Auto in letzter Zeit nicht mehr hier gesehen. Kann aber vielleicht auch sein, dass der Schaden schon repariert wurde und ich es deshalb nicht finde. Ich habe den Eindruck die geschädigte möchte einfach jemanden haben, der dafür zählt. Ob ich es war scheint ihr relativ egal zu sein. Sie ist die Tage nach dem Schaden einfach die Straße lang gelaufen und hat nach Autos mit Kratzern am aussenspiegel gesucht und meines gefunden.
Ich habe meiner Versicherung Bescheid gesagt, dass vielleicht ein Schaden gemeldet wird, dieser aber nicht beglichen werden soll. Es ist aber noch kein Schaden angelegt.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann aber vielleicht auch sein, dass der Schaden schon repariert wurde und ich es deshalb nicht finde.
Das wäre dann der 5. Punkt - ohne Schaden kein Gutachten, ergo gar kein Beweis.
Und mit dem Einfordern der Reparaturkosten wäre es dann aller Wahrscheinlichkeit nach auch vorbei.

Zitat:
Ich habe den Eindruck die geschädigte möchte einfach jemanden haben, der dafür zählt. Ob ich es war scheint ihr relativ egal zu sein. Sie ist die Tage nach dem Schaden einfach die Straße lang gelaufen und hat nach Autos mit Kratzern am aussenspiegel gesucht und meines gefunden.
Und warum zeigt sie dich dann wegen Fahrerflucht an?
Eine Meldung an deine Versicherung hätte doch auch gereicht, eigentlich wäre das sogar viel besser, die Anzeige bringt ihr nämlich rein gar nichts.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go436243-82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Ahnung wieso die Anzeige gestellt wurde. Ich glaube die Polizei hat ihr das empfohlen.
Was raten ihr mir denn beim Einspruch, soll ich diesen begründen? Oder kann ich mir ggf. Selbst Schaden?

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#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Im ersten Schritt reicht ein fristgerechter Einspruch, geht dann ohnehin vor Gericht. Für die Verhandlung würde ich tunlichst einen Anwalt empfehlen.

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#9
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

nochwas. wissentlich jemanden beschuldigen und anzeigen der garnicht verantwortlich ist kann natürlich sehr teuer werden. da sie dich aber mit voller absicht und name angezeigt hat und nicht gegen unbekannt wäre das hier schon erfüllt. ne gegenanzeige wäre zu überdenken. alleine schon als denkzettel bevor sie das nächste mal durch die strasse latscht und leute wegen kratzern anzeigt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

da kann ich nur mit "Oh mein Gott" Antworten, bitte nicht schon wieder: Eine falsche Verdächtigung ist hier nicht ansatzweise zu erkennen.
Die Anzeigeerstatterin hat die Kratzer an ihrem Fahrzeug gesehen und dann in der Nachbarschaft nach einem Auto mit passenden Schäden ausschau gehalten; übrigens hätte ich ihr genau das geraten, wenn sie hier gefragt hätte.
Mit dem Ergebnis ist sie dann zur Polizei und hat ihren Verdacht geäußert (ziemlich sicher auch nicht mit Angabe eines Namens, sondern mit dem KFZ-Kennzeichen).
Zu einer - strafbaren - falschen Verdächtigung gehört jedoch einiges mehr als sich so wie hier vielleicht zu irren. Und die Hürden dazu sind mit Absicht relativ hoch, ansonsten würde es bald gar keine (Verdachts)-Anzeigen mehr geben.

Erst wenn sich das in meinem 2. Punkt Angedeutete bewahrheiten würde (in Wirklichkeit ist die Frau gegen das Auto des TS gefahren und sie versucht jetzt, die Sache umzudrehen) wären wir bei einer falschen Verdächtigung.

Wenn überhaupt dann sehe ich hier eine falsche Verdächtigung durch die Ämter, begründet hatte ich das bereits. Denn die oben angesprochenen Hürden gibt es für Polizei und Staatsanwaltschaft natürlich nicht so schnell, dort muss schon hinreichend ermittelt werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47619 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Die Geschädigte hat mir Fotos von ihrem Auto geschickt. Hier stimmen die Kratzer auch überhaupt nicht mit der Höhe und Breite des Kratzers auf meinem Spiegel überein.


Und warum hast Du das nicht schon im Anhörungsbogen geschrieben und die Bilder beigelegt? Jedenfalls solltest Du das jetzt im Einspruch nachholen.

Zitat:
Im ersten Schritt reicht ein fristgerechter Einspruch, geht dann ohnehin vor Gericht.


Bei einem fundiert begründeten Einspruch geht das nicht vor Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren einfach ein. Allerdings muss man bei der Formulierung des Einspruchs schon vorsichtig sein, dass man sich nicht selbst beschuldigt. Anhand der Bilder zu bestreiten, dass es überhaupt einen Unfall zwischen den beiden Autos gegeben hat, dürfte aber unproblematisch sein. Dabei sollte man schon darlegen, warum die Schäden nicht zueinander passen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go436243-82
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten bisher.
Ich werde nun selbst Einspruch einlegen, diesen aber nicht begründen. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, werde ich mir einen Anwalt suchen.
Vielleicht noch etwas, was interessant sein könnte: Der Schaden beträgt fast 2000€, die Geldstrafe sind allerdings lediglich 15 Tagessätze. Das passt vom Verhältnis nicht zu den Tabellen, die ich sonst im Internet gefunden habe. Laut diesen sollten hier eigentlich mind. 50 Tagessätze angesetzt sein. Kann das ein Hinweis darauf sein, dass die Staatsanwaltschaft sich Ihrer Sache vielleicht nicht wirklich sicher ist?

0x Hilfreiche Antwort

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